Über die Politik der deutschen Jugendämter

Kindeswohl nach Dienstvorschrift

Immer häufiger nehmen deutsche Jugendämter Kinder und Jugendliche zu deren Schutz aus ihren Familien, teilt das Statistische Bundesamt mit. Kinderschützer fordern mehr Prävention, die CDU nutzt die alarmierenden Zahlen, um ein Kinderschutzgesetz vorzubereiten.

Prügeln, quälen, demütigen – um das Wohl von Kindern ist es in Deutschland ziemlich schlecht bestellt: 150 000 Kinder werden nach Schätzungen des Deutschen Kinderschutzbundes täglich misshandelt oder leben in verwahrlosten Verhältnissen. Mehr als zwei Kinder sterben pro Woche, weil sie vernachlässigt oder misshandelt wurden, sagt die Deutsche Kinderhilfe. Die Polizeiliche Kriminalstatistik 2009 nennt 3 490 erfasste Fälle von Kindesmisshandlung, 64 Fälle mehr als im Jahr zuvor.
Die Medien verharren in ihrer Berichterstattung zwischen lüsterner Sensationsgier und empörter Betroffenheit, insbesondere wenn staatliche Institutionen wieder mal versagt haben – wenn also Familienhelfer zum Beispiel nicht die Unterernährung von Kindern oder das Unvermögen der Eltern erkennen, obwohl sie regelmäßig Hausbesuche machen. Die öffentlichen Reaktionen scheinen sich auf die Arbeit der Jugendämter auszuwirken: Wie das Statistische Bundesamt kürzlich mitteilte, ist die Zahl der Inobhutnahmen im Jahr 2009 erneut gestiegen.

33 400 Kinder und Jugendliche nahmen Deutschlands Jugendämter im Jahr 2009 in Obhut – seit 2005 steigt diese Zahl kontinuierlich. Bei der Inobhutnahme handelt es sich um eine vorläufige Schutzmaßnahme: Das Jugendamt nimmt Kinder und Jugendliche aus der jeweiligen Familiensi­tuation heraus, wenn von einer akuten Gefährdung der Kinder ausgegangen wird. Sie werden dann zum Beispiel in Heimen untergebracht. Der häufigste Grund für einen solchen Schritt ist Statistiken zufolge die Überforderung der Eltern oder eines Elternteils. Soziale Dienste oder das Jugendamt regen die Inobhutnahme am häufigsten an, gefolgt von den Kindern und Jugendlichen selbst.
Angesichts der Zahlen sprach der Präsident des Deutschen Kinderschutzbundes, Heinz Hilgers, in der Zeitung Die Welt von einer »dramatischen Entwicklung«. Denn ein Heimaufenthalt sei immer ein »schwerwiegendes traumatisierendes Erlebnis für Eltern und Kinder«.
Auch Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) zeigte sich alarmiert und nutzte die Gunst der Stunde, um das Thema »Bundeskinderschutzgesetz« erneut ins Gespräch zu bringen. Ein solches Gesetz, das Schwarz-Gelb schon im Koalitionsvertrag angekündigt hatte, solle »Prävention und Intervention gleichermaßen stärken«, wie es beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) heißt. Die Einführung des Gesetzes gehöre »zu den wichtigsten Vorhaben der Bundesregierung in dieser Legislaturperiode«. Bereits im Januar hatte Schröder bekräftigt: »Der Schutz unserer Kinder vor Misshandlungen und Vernachlässigung hat für mich höchste Priorität.«

Neuer Koalitionspartner, neues Glück: Vor fast einem Jahr war die Union mit einem Kinderschutzgesetz-Entwurf der damaligen Familienministerin Ursula von der Leyen (CDU) noch am Widerstand der SPD gescheitert. Zuvor hatten fast alle Kinderschutzverbände Alarm geschlagen. Vor allem die vorgesehene Hausbesuchspflicht für Jugendämter wurde kritisiert. Bei Verdacht der Kindeswohlgefährdung sollte das Amt der Familie einen obligatorischen Besuch abstatten. »Die Neuregelung legt nahe, die Eltern im komplexen Prozess des Kontaktes auf Datenlieferanten zu reduzieren«, heißt es in einer Expertise der Bundesarbeitsgemeinschaft der Kinderschutz-Zentren, die 2009 vorgelegt wurde. Dort wird auch die Befürchtung geäußert, dass sich bei obligatorischen Hausbesuchen der Widerstand der Eltern erhöhen und zu Abwehrreaktionen führen könnte. Außerdem sollte die Schweigepflicht der Ärzte gelockert werden, um so zu verhindern, dass Eltern, die ihre Kinder misshandelten, bei jedem ausgeschlagenen Zahn oder gebrochenen Arm einen anderen Arzt konsultieren und so die Misshandlungen vertuschen. Für diesen Vorschlag erhielt die Union damals Unterstützung – von den Ärzten selbst und auch vom Bund Deutscher Kriminalbeamter.
Das Thema ärztliche Schweigepflicht soll nach Angaben des BMFSJF erneut verhandelt werden. Zudem soll bei Umzügen von Familien das bisher zuständige Jugendamt Informationen an das Amt des neuen Wohnorts weitergeben, um das sogenannte Jugendamts-Hopping zu unterbinden. Datenschutzrechtliche Bedenken spielen bei diesen Plänen eher eine untergeordnete Rolle. In den Jahren 2007 und 2008 fanden zwei Kinderschutzgipfel statt, auf denen sich die Bundesländer verpflichteten, die frühkindlichen Vorsorgeuntersuchungen verbindlich zu machen – in vielen der spektakulären Misshandlungs- oder Tötungsfällen war herausgekommen, dass die Eltern nicht mit ihren Kindern zu diesen Untersuchungen gegangen waren.

Neben mehr Kontrolle soll es nun aber auch mehr Unterstützung geben, Kinder- und Jugendhilfsverbände fordern das schon lange. Geplant wird der flächendeckende Auf- und Ausbau »niedrigschwelliger und früher Hilfsangebote«, insbesondere für »Familien in belasteten Lebenslagen«, schon während der Schwangerschaft und direkt nach der Geburt. Für eine Ausweitung von niedrigschwelligen Hilfsmaßnahmen setzt sich auch der Kinderschutzbund ein. Die Kinderhilfe hält eine Vereinheitlichung der Vorgehensweise für wichtig. Bundesweit arbeiten mehr als 600 Jugendämter nach teilweise völlig unterschied­lichen Richtlinien. Dabei seien präventive Maßnahmen zwar »sehr wichtige Bestandteile im Kinder- und Jugendschutz«, so Georg Ehrmann, Vorstandsvorsitzender der Kinderhilfe, »wenn es um die konkrete Vermeidung von Todesfällen geht, ist staatliche Intervention jedoch unabdingbar«. Die Kinderhilfe favorisiert eine Politik des starken Staates, sie ist in beratender Funktion für den Bundesvorstand der CDU und das Bundesfamilienministerium tätig. »Unverständnis und Fassungslosigkeit«, äußerte die Kinderhilfe, als sich im vergangenen Jahr abzeichnete, dass der Kinderschutzgesetz-Entwurf kippen würde. »Wann ist Schluss mit der sozialromantischen Gutmenschenvision, dass nur der Dialog eine funktionierende Jugendhilfe sicherstellen kann?«
Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge geht hingegen davon aus, dass die derzeitige Gesetzeslage ausreiche, »um Kindeswohlgefährdungen frühzeitig zu erkennen und ihnen entgegenzuwirken«. Mehr gesetzliche Vorgaben brauche man nicht, vielmehr müsse die praktische Umsetzung der Vorschriften verbessert werden – etwa durch Fort- und Weiterbildung der Fachkräfte. Es müsse auch sichergestellt werden, dass es überhaupt genügend qualifiziertes Personal im Kinderschutz gebe.
Die Jugendämter kämpfen mit Imageproblemen. Häufig gelten sie entweder als Kinderklau­behörden oder als Haufen unfähiger Bürokraten, die sich kaum um das Wohl der Kleinen kümmern. »Die Jugendämter werden seit den spektakulären Fällen von Kindesvernachlässigung und -tötung vor allem als Kontroll- und Eingriffsbehörden in der Öffentlichkeit verstanden«, heißt es auch beim Kinderschutz-Zentrum Berlin.
Allerdings müssen die Ämter nicht nur Kinder und Jugendliche vor ihren leiblichen Eltern retten, sondern auch vor den Erziehungsinstitutionen selbst: Im Jahr 2009 gab es 310 Fälle von sogenannten Herausnahmen. Dazu kommt es, wenn Kinder und Jugendliche in einer Pflegestelle oder Einrichtung – in der sie sich mit Einverständnis des Sorgeberechtigten aufhalten – akut gefährdet sind. Ob dieses Problem auch im geplanten Kinderschutzgesetz berücksichtigt wird, ist fraglich.