Betrugsfälle bei der Kurzarbeitsregelung

Play-Off für die Kurzarbeit

Dem Erhalt von Arbeitsplätzen soll es dienen: Die Bundesregierung hat die Kurz­arbeitsregelung bis März 2012 verlängert. Unternehmer können also weiterhin mit staatlicher Hilfe die Lohnkosten senken. Um an die Subventionen zu gelangen, greifen manche auch zu illegalen Mitteln.

Wenn man den bürgerlichen Medien Glauben schenken darf, ist die Krise hierzulande vorbei, und auch der Arbeitsmarkt erholt sich wieder. Nicht nur die erste Aussage ist mit großer Vorsicht zu genießen. Die Bereitschaft der Unternehmen, wieder Arbeitskräfte einzustellen, scheint sich in erster Linie auf Zeitarbeitsjobs zu erstrecken. Mehr als jeder dritte neu besetzte Arbeitsplatz besteht nur auf Zeit. Hier zeichnet sich eine der größten Veränderungen in den Arbeitsverhältnissen in Deutschland seit den achtziger Jahren ab: Die Entwicklung geht weg von festen, unbefristeten Arbeitsplätzen hin zu solchen auf befristeter, tariflich ungesicherter und gewerkschaftlich weitgehend unorganisierter Grundlage.
Aber auch in den schrumpfenden Kernbelegschaften hat die Krise ihre Spuren hinterlassen. Angeblich ist das Schlimmste schon vorbei. Doch nach Berechnungen der Bundesagentur für Arbeit (BA) leisten immer noch 481 000 Beschäftigte Kurzarbeit. Dadurch werden die Kurzarbeiterinnen und -arbeiter nicht nur erheblich finan­ziell belastet, auch der psychologische Effekt ist nicht zu unterschätzen: Die Lohnabhängigen werden verunsichert. Wenn in einem Unternehmen Kurzarbeit läuft, gelten Tarifforderungen als unsinnig, das Aufmucken gegen schlechte Arbeitsbedingungen ist kaum noch möglich – die Aussicht auf Erwerbslosigkeit diszipliniert die Beschäftigten. Die Angst am und um den Arbeitsplatz hat offenbar zugenommen: Im Januar und Februar war der Krankenstand niedriger als in den Vorjahresmonaten, der Anteil von Erkältungskrankheiten an den Krankschreibungen blieb auffällig niedrig.

Was aus Sicht der Lohnabhängigen Lohnraub und die kaum verhüllte Drohung mit dem Arbeitsplatzverlust ist, bietet den Unternehmen vor allem die Gelegenheit, in großem Ausmaß die Lohnkosten zu senken – ein Geschenk der Bundesregierung, das dankbar angenommen wurde. Die Bezugsfrist von Kurzarbeitergeld wurde im Verlauf der Krise auf 18 Monate verlängert, das Antragsverfahren wurde vereinfacht. In den ersten sechs Monaten der Kurzarbeit übernehmen die Agenturen für Arbeit zur Hälfte die Beiträge zur Sozialversicherung, ab dem siebten Monat erstatten sie diese vollständig. Für Beschäftigte, die während der Kurzarbeit an Weiterbildungsmaßnahmen teilnehmen, werden die Sozialversicherungsbeiträge ebenfalls zu 100 Prozent übernommen. So erlebte die Weiterbildungsbranche mitten in der Krise einen Boom.
Kurzarbeitergeld wird bis Ende dieses Jahres auch dann gezahlt, wenn weniger als ein Drittel der Beschäftigten von Lohnausfällen betroffen ist. Unternehmen, die die sogenannte Drittelerfordernis nicht erfüllen, können so Kurzarbeitergeld an einzelne Beschäftigte zahlen, die einen Entgeltausfall von jeweils mehr als zehn Prozent ihres monatlichen Bruttolohns haben. Diese Lohnzuschüsse sind nicht billig. Allein für dieses Jahr rechnet die BA mit Kosten in Höhe von 4,4 Milliarden Euro.
Der Bundesregierung zufolge wurden durch die Kurzarbeit 2009 und 2010 über 300 000 Vollzeitstellen gesichert. Die Maßnahmen erfreuten sich nicht nur großer Zustimmung in der Öffentlichkeit und bei den Gewerkschaften, sondern wurden selbstverständlich von den Unternehmen ausgiebig genutzt. In Spitzenzeiten meldeten 60 000 Unternehmen für bis zu 1,5 Millionen Lohnabhängige Kurzarbeit an. Viele Unternehmen setzen die Möglichkeit auch taktisch ein, wie inzwischen selbst der Fraktionsvorsitzende der CDU/CSU im Bundestag, Michael Fuchs, erkannt hat: In Deutschland werde in Bereichen noch kurz gearbeitet, in denen gleichzeitig Facharbeitermangel herrsche, sagte er in der vergangenen Woche der ARD. »Da sind Firmen, die bunkern so ein bisschen ihre Arbeitnehmer und wollen diese nicht auf den Arbeitsmarkt entlassen«, vermutet Fuchs. Legal ist ein derartiges Vorgehen dennoch, die Bundesregierung lädt die Unternehmen auch weiterhin sogar förmlich dazu ein: Erst kürzlich verlängerte sie die großzügige Kurzarbeitsregelung bis Ende März 2012.

Dass etliche Unternehmen durchaus auch illegal vorgehen, um Zuschüsse zu erhalten, ist inzwischen auch bekannt. Werner Eichhorst vom Forschungsinstitut zur Zukunft der Arbeit in Bonn kritisierte bereits vor einem Jahr in der Welt die Strategie der Regierung: »Man muss es zunehmend kritisch sehen, dass die Kurzarbeit so stark bezuschusst wird, bei gleichzeitiger Herabsetzung der Anspruchsvoraussetzungen.« Die Politik habe ein Instrument geschaffen, »das Tür und Tor öffnet für Mitnahmeeffekte, aber auch für Missbrauch«. Angesichts der umfassenden Ausweitung könnten die Arbeitsagenturen die Anträge gar nicht im Detail prüfen und auch die tatsächliche Anwendung nicht kontrollieren. Die Firmen seien von der Politik geradezu in die Kurzarbeit hineingedrängt worden, kritisierte Eichhorst.
Drängen musste man sie aber wohl kaum. ­Sicher ist jedenfalls, dass die Arbeitsagenturen die Genehmigungen und die Kontrollen mehr als nachlässig handhabten. Gerade einmal 0,9 Prozent der Anträge auf Kurzarbeit wurden abgelehnt. Bei diesen handelt es sich um Fälle offensichtlicher Dreistigkeit. So reichte etwa ein Eishockeyclub, der die Play-Off-Runde nicht erreicht hatte, einen Antrag für seine Spieler ein. Auch ein Golfplatzbesitzer wollte seine Mitarbeiter in die Kurzarbeit schicken – wegen schlechten Wetters. Wer sein Anliegen etwas seriöser darstellte als dieser Unternehmer, kam jedoch anscheinend durch.
Mittlerweile ist von etwa 1 500 Verdachtsfällen wegen Betrugs im Zusammenhang mit bezuschusster Kurzarbeit seit Juni 2009 die Rede, gegen 850 Unternehmen wird ermittelt. Allein in Nordrhein-Westfalen gingen die Behörden derzeit 288 Verdachtsfällen nach, das sei die höchste Zahl in allen Bundesländern, sagte eine Sprecherin der BA. Häufig würden die Arbeitszeitkonten manipuliert: So hielten Unternehmer beispielsweise ihre Beschäftigten an, sich wie zum re­gulären Schichtende mit der Stechkarte abzumelden, anschließend jedoch weiterzuarbeiten. Raimund Becker vom Vorstand der BA beeilte sich jedoch zu versichern, die Verdachtsfälle machten eine »verschwindende Minderheit« aus. Diese Aussage soll zur Beschwichtigung dienen, lässt aber zugleich eine hohe Dunkelziffer ahnen. Denn dieselbe Behörde, die sich mittlerweile so naiv gibt, hatte noch im Juli 2009 darüber geklagt, dass vor allem in kleineren Betrieben ohne Betriebsrat ein Betrug kaum aufzudecken sei. »Missbrauch kann nur in den Unternehmen stattfinden, in denen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber arrangieren«, hieß es damals von Seiten der BA. Für die Agenturen sei es dann aber nahezu unmöglich, rechtswidrige Vorgänge aufzudecken. Dass sich Unternehmer und Beschäftigte einfach »arrangieren«, ist allerdings kaum anzunehmen. Eher üben wohl Firmenleitungen Druck auf ihre Belegschaften aus.

Unter diesen Umständen deutet die Tatsache, dass bisher tatsächlich erst ein einziges Unternehmen wegen Subventionsbetrug verurteilt wurde, weniger auf einen verschwindend geringen Anteil an Betrugsfällen hin als vielmehr darauf, dass die Behörden es nicht so genau wissen wollen. Bei der ertappten Firma handelt es sich um ein kleines metallverarbeitendes Unternehmen in Baden-Württemberg. Dort gaben ehemalige Arbeiter der Staatsanwaltschaft einen Hinweis, das Werk wurde von 30 Beamten sechs Stunden lang durchsucht. Der Betrieb hatte Kurzarbeitergeld für über 200 Beschäftigte erhalten, insgesamt mehrere Hunderttausend Euro. Dabei hatten die Beschäftigten in Vollzeit gearbeitet. Die Unternehmensführung soll nun 11 000 Euro Strafe zahlen.