Deutsches Haus

Als »eklatant rechtswidrig« bezeichnete Martin Brodale, Vorsitzender Richter der elften Kammer des Gelsenkirchener Verwaltungsgerichts (Nordrhein-Westfalen), in einem Prozess am 16. November das Vorgehen des Ausländeramts der Stadt Dorsten. Die Behörde hatte im Jahr 2005 eine Frau nach Angola abgeschoben, diese wurde von ihrer damals zwei Jahre alten Tochter getrennt. Das Ausländeramt hatte auch die Abschiebung des Kindes angeordnet, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge jedoch einen Abschiebeschutz verfügt. Nach Aussage des Richters ist »kein anderer Fall bekannt, in dem die Trennung einer Mutter von ihrem Säugling durchgesetzt wurde«. Den Versuch, auch die Zweijährige nach Angola abzuschieben, das Land, das die zweithöchste Kindersterblichkeit der Welt aufweist, nannte Brodale »nicht nachvollziehbar«. Die Stadt Dorsten wollte in dem Prozess ursprünglich die Kosten der Abschiebung in Höhe von 32 000 Euro von der 2008 nach Deutschland zurückgekehrten Mutter einfordern, verzichtet jedoch darauf. Der Anwalt der Angolanerin erwägt eine Klage gegen die Stadt, unter anderem wegen Freiheitsberaubung und Kindesentziehung. Der für das Ausländeramt Dorsten zuständige Dezernent bezeichnete den Vorgang als »einen Rechtsanwendungsfehler« und kündigte »Überlegungen für bessere Kontrollen der Rechtmäßigkeit« an, wie die Zeitung Der Westen berichtete. Ein Mann attackierte am 15. November in Bad Belzig (Brandenburg) eine Kenianerin. Der ­Unbekannte stieß die Frau von ihrem Fahrrad und schlug dann auf sie ein, als sie am Boden lag. Wie die Polizei weiter mitteilte, gab er dabei rassistische Beschimpfungen von sich. Als sich ein Auto näherte, flüchtete der Mann mit fünf Begleitern, die während der Tat zugesehen hatten. Der Staatsschutz ermittelt. Nach einem Bericht der Märkischen Allgemeinen vom 15. November wurden in der Nacht zum 13. November auf dem sowjetischen Ehrenfriedhof in Cottbus (Brandenburg) 26 Grabsteine umgestoßen, auf eine Stele wurde mit Farbe das Wort »Juden« geschrieben. Die Polizei hat mittlerweile einen 23jährigen Tatverdächtigen ermittelt, der der Nazi-Szene angehören soll. Am frühen Morgen des 13. November versuchte ein Mann, den Sicherheitsbereich der Synagoge in der Oranienburger Straße in Berlin zu betreten, was ihm jedoch vom Wachpersonal verwehrt wurde. Da der 28jährige den Ort nicht verlassen wollte, alarmierten die Wachleute eine Funkstreife. Als die Beamten dem Mann einen Platzverweis erteilten und ihn weggeleiten wollten, rief dieser mehrfach »Sieg Heil« und beleidigte die Polizisten. Gegen ihn wird wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen sowie Beleidigung ermittelt. In der Nacht zum 13. November beschmierten Unbekannte an einem Einkaufszentrum in Berlin-Spandau die Schaufenster zweier Geschäfte mit rassistischen Parolen. Mitarbeiter entdeckten morgens die Schmierereien. Die Polizei ermittelt wegen Sachbeschädigung.   MST