Ungarn zensiert. Die EU sieht zu

Gefährlicher Rap

Die ungarische Regierung hat eine Zensurbehörde eingerichtet. Es ist fraglich, ob die EU-Kommission dagegen vorgehen kann.

Seit Ice-T in der betulichen Krimiserie »Law & Order« einen Polizisten spielt, kommen Zweifel an seiner street credibility auf. Immerhin hält ihn die ungarische Medienbehörde NMHH noch für gefährlich. Sie leitete ein Verfahren gegen den Privatsender Tilos Radio ein, der »It’s on« von Ice-T gespielt hat. Dessen »Freedom of Speech« wäre vielleicht noch passender gewesen, doch auch in »It’s on« rappt er: »So no one tells me what the fuck to talk about.«
In Ungarn aber sollen andere Regeln gelten. Das neue, seit dem 1. Januar geltende Mediengesetz verpflichtet zu »ausgewogener« Berichterstattung und »politischer Unparteilichkeit«, die Jugend soll davor bewahrt werden, das »fuck« der Ice-Ts dieser Welt zu hören. Die NMHH, deren Mitglieder von der rechtspopulistischen Regierung der Fidesz-Partei für eine Amtszeit von neun Jahren ernannt wurden, kann Geldbußen in Höhe von umgerechnet knapp 750 000 Euro verhängen und Missetäter mit einem temporären Sende- oder Veröffentlichungsverbot bestrafen.
Dass die erste Zensurmaßnahme bereits kurz nach dem Verklingen der letzten Silvesterböller ergriffen wurde, widerlegt die Wohlwollenden, die behaupteten, Premierminister Viktor Orbán sei vielleicht ein wenig verschroben, beabsichtige aber nicht, die Meinungsfreiheit einzuschränken. Da Ungarn am 1. Januar für ein halbes Jahr die EU-Ratspräsidentschaft übernommen hat, ist Orbán nunmehr der höchste Repräsentant der »europäischen Werte«. Das hat zu einigem Unmut geführt, diverse Politiker protestierten, manche forderten Sanktionen gegen Ungarn.
Dass die EU-Kommission bislang nicht reagierte, kann mit viel gutem Willen auf die Weihnachts­ruhe und den Neujahrskater zurückgeführt werden. Doch selbst wenn sie sich zum Handeln entschließen sollte, könnte dies schwierig werden. Denn man könnte zwar glauben, dass die Charta der Grundrechte der Europäischen Union die Grundrechte in der Europäischen Union garantiert. So einfach ist es aber nicht, denn die Charta gilt »für die Mitgliedstaaten ausschließlich bei der Durchführung des Rechts der Union« (Artikel 51).
Es ist daher fraglich, ob das ungarische Mediengesetz ein Fall für die EU-Kommission ist. Schließlich werden ungarische und ausländische Medien den gleichen Zensurregeln unterworfen, der Grundsatz der Gleichbehandlung bleibt also gewahrt. Bessere Chancen haben wohl die europäischen Konzerne, die sich in einem Brief an die EU-Kommission über die »ungerechten Belastungen« in Ungarn beklagen. Dass die Branchen, in denen sie tätig sind, höher besteuert werden, könnte als Verstoß gegen die Regeln des Binnenmarkts gewertet werden, und beim Wirtschaftsrecht verstehen die EU-Gremien keinen Spaß.
Da recht lange über die europäischen Verträge verhandelt wurde, kann man es kaum als zufälliges Versäumnis betrachten, dass ein institutio­nalisierter Schutz der Grundrechte nicht vorgesehen ist. Während die deutsche Regierung mit wachsender Unterstützung anderer EU-Staaten daran arbeitet, demokratische Entscheidungen über die Wirtschaftspolitik durch »alternativlose« Sparmaßnahmen zu ersetzen (Jungle World, 43/10), kann eine rechtspopulistische Regierung ungehindert eine Zensurbehörde einrichten. Da erscheint Ice-Ts Kommentar passend: »It’s on, and you can’t turn the shit off.«