Deutsches Haus

Nachdem sie 15 Jahre in Lohfelden (Hessen) gelebt haben, sollen einige Angehörige einer Familie in den Jemen abgeschoben werden. Das berichtete die Hessische/Niedersächsische Allgemeine Zeitung am 24. Februar. Die Familie spricht kein Arabisch. Einigen Familienmitgliedern war ein Bleiberecht zugesprochen worden, sieben Angehörigen droht jedoch die Abschiebung. Da sie Sozialhilfe beziehen, seien sie nicht genügend integriert, gab die zuständige Härtefallkommission als Grund für die Entscheidung an. Das Bundesverwaltungsgericht urteilte am 24. Februar, dass irakische Flüchtlinge wieder in ihr Herkunftsland zurückgeschickt werden dürfen. Das Gericht begründete sein Urteil damit, dass den Flüchtlingen im Irak seit dem Ende der Diktatur Saddam Husseins keine Gefahr mehr drohe. Ein Grund für die Gewährung von Asyl liege somit nicht mehr vor. Mehrere Iraker hatten gegen das Bundesamt für Migration geklagt, nachdem ihnen im Jahr 2005 der Flüchtlingsstatus entzogen worden war. Am Morgen des 24. Februar liefen zwei junge Männer im Alter von 19 und 23 Jahren durch den Dortmunder Hauptbahnhof (Nordrhein-Westfalen) und riefen rassistische Parolen. Kurz danach wurden sie von der Bundespolizei festgenommen. Gegen die beiden Männer wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Volksverhetzung, Widerstand und Beleidigung eingeleitet. Am 23. Februar begann vor dem Berliner Landesgericht der Berufungsprozess gegen den NPD-Vorsitzenden Udo Voigt und zwei weitere Mitglieder des Bundesvorstands der NPD. Die Staatsanwaltschaft macht die Funktionäre für einen Terminplaner zur Fußballweltmeisterschaft 2006 verantwortlich, in dem der Bundesligaspieler Patrick Owomoeyla auf rassistische Art beleidigt wurde. In erster Instanz waren die Angeklagten im April 2009 wegen Volksverhetzung zu Bewährungsstrafen und zur Zahlung einer Geldbuße verurteilt worden. Die Angeklagten hatten das Urteil nicht angenommen und Berufung eingelegt. Am 21. Februar verurteilte das Landgericht Aachen die beiden Neonazis Falko W. und Daniel T. zu zwei Jahren Haft auf Bewährung. Die beiden jeweils 20 und 25 Jahre alten Aachener hatten mit selbstgebauten Sprengsätzen einen Anschlag auf Polizisten und linke Gegendemonstranten bei einem Neonazi-Aufmarsch am 1. Mai in Berlin geplant. Das Gericht verurteilte die beiden Neonazis ebenfalls wegen der Schändung des Jüdischen Friedhofs in Aachen. Am Abend des 19. Februar beleidigte im Berliner Stadtteil Friedrichshain ein Kunde in einem Fastfood-Restaurant einen kongolesischen Angestellten in rassistischer Weise. Als der Angestellte darauf nicht reagierte, versuchte der Kunde ihn tätlich anzugreifen. Gegen den Angreifer wird wegen Beleidigung und versuchter Körperverletzung ermittelt. In der Nacht auf den 19. Februar beschmierten Unbekannte in Dillingen (Saarland) eine Moschee und einen jüdischen Gedenkstein mit Nazisymbolen und rassistischen Parolen.    MB