Deutsches Haus

Am Morgen des 21. März entdeckte der Hausmeister einer Oberschule in Berlin-Kreuzberg rassistische Parolen an der Fassade des Gebäudes. Zudem hatten unbekannte Täter auf dem Schulhof eine Büste von Carl von Ossietzky verunstaltet. Wie die Welt berichtete, ermittelt nun der Staatsschutz. Am selben Tag beschimpften vier Männer in Frankfurt/Oder (Brandenburg) zwei aus Russland stammende Aussiedler zunächst mit rassistischen Parolen, dann griffen sie die beiden an. Die Aussiedler trugen Prellungen und Platzwunden davon und mussten ärztlich behandelt werden. Die Polizei nahm die Tatverdächtigen im Alter von 18 bis 26 Jahren fest, zwei von ihnen sind wegen fremdenfeindlicher Delikte aktenkundig. Der Staatsschutz hat die Ermittlungen übernommen. Das berichtete die Märkische Oder-Zeitung. Ebenfalls am 21. März begann in Koblenz (Rheinland-Pfalz) der Prozess gegen 18 Männer aus Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Thüringen, Brandenburg und Bayern. Ihnen wird die Bildung einer kriminellen Vereinigung und Volksverhetzung vorgeworfen. Sie sollen gemeinsam ein rechtsextremes Internet-Radio betrieben und sich alle als Moderatoren betätigt haben. Wie das Hamburger Abendblatt berichtete, wird den Männern in der Anklageschrift zur Last gelegt, das Ziel verfolgt zu haben, »die nationalsozialistische Ideologie zu verbreiten, die Zustände während des Naziregimes zu glorifizieren, eine fremdenfeindliche, antisemitische und gegen po­litisch Andersdenkende gerichtete Hetzpropaganda zu betreiben und über das Medium Musik Nachwuchs für die rechte Szene zu rekrutieren«. Einem Bericht der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung zufolge erklärte das Arbeitsgericht Hannover (Niedersachsen) eine Kündigung für rechtswidrig, die eine Baufirma einem Mitarbeiter ausgesprochen hatte. Nach Angaben des Unternehmens hatte dieser seine russisch- und türkischstämmigen Kollegen immer wieder auf rassistische Weise beschimpft, unter anderem als »Kanaken« und »Russenschweine«. Die Geschäftsführung hatte die Kündigung jedoch nur damit begründet, dass der Mann einen türkischen Angestellten als »Ölauge« bezeichnet hatte. Diesen Begriff wertete das Gericht jedoch nicht als grobe Beleidigung, zudem sei er »nicht allzu bekannt«. Deshalb müsse die Kündigung rückgängig gemacht werden. Die Anwälte der Baufirma legten Berufung ein. In der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung vom 18. März äußerte ein Sprecher der Gewerkschaft IG Bergbau, Chemie, Energie seine Verwunderung über das Urteil. In ähnlichen Fällen der vergangenen fünf Jahre hätten diskriminierende Äußerungen durchaus zu Kündigungen geführt. Die Geschäftsführerin der Landesvereinigung Bauwirtschaft Niedersachsen zeigte sich in der Zeitung ebenfalls überrascht. Im Fall des Mannes habe es Anzeichen für ein »ausländerfeindliches Verhalten« gegeben, dies hätte genauer untersucht werden müssen.   MST