Deutsches Haus

Wie der Tagesspiegel am 6. Mai berichtete, hat die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien eine Webseite der Berliner Neonazi-Szene indiziert. Die Internetseite des »Nationalen Widerstands Berlin« ist nun nicht mehr über Suchmaschinen wie Google oder Yahoo zu finden. Erst vorige Woche wurde bekannt, dass die Seite schon Ende April als jugendgefährdend eingestuft worden war. Die Prüfstelle begründete die Indizierung damit, dass dort »zum Rassenhass angeheizt und eine nationalsozialistische Ideologie propagiert« werde. In den Beiträgen, die auf der Seite zu finden seien, zeige sich »eine tiefe Verachtung für die in Deutschland lebenden Menschen mit nicht-deutscher Herkunft«. In Weimar (Thüringen) wurden drei Studenten aus Südkorea in fremdenfeindlicher Weise beleidigt. Wie die Thüringer Allgemeine am 4. Mai berichtete, liefen die Studenten an einem Wohnhaus vorbei, als ein 20jähriger Mann und dessen 15jährige Freundin aus einem Fenster des Hauses schauten und ihnen ausländerfeindliche Parolen zuriefen. Kurz darauf verließ das Pärchen die Wohnung und verfolgte die Studenten. Der Mann und die Jugendliche schlugen auf einen 25jährigen Südkoreaner ein, dabei beschimpften sie ihn in rassistischer Weise. Die alarmierte Polizei stellte die beiden Angreifer kurze Zeit später. Der Mann wurde vorübergehend festgenommen, die 15jährige wurde zu ihren Eltern gebracht. Gegen beide wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswid­riger Organisationen, Volksverhetzung sowie gefährlicher Körperverletzung eingeleitet. Am 29. April verurteilte das Ber­liner Landgericht in zweiter Instanz den früheren Berliner Landesvorsitzenden der NPD, Jörg Hähnel, zu einer zehnmonatigen Bewährungsstrafe. Das Landesgericht bestätigte damit ein Urteil des Amtsgerichts Tiergarten, das Hähnel im Dezember 2010 wegen Volksverhetzung zu zehn Monaten Haft auf Bewährung und einer Geldstrafe von 2 000 Euro verurteilt hatte. Der NPD-Politiker hatte gegen das Urteil Berufung eingelegt. Kurz vor der Bundestagswahl 2009 hatte die NPD Briefe an 22 Berliner Lokalpolitiker mit Migrationshintergrund verschickt. Darin informierte ein »Ausländerrückführungsbeauftragter« über einen »Fünf-Punkte-Plan« zur »Rückführung« der Ausländer in ihre »Heimatländer«. Dieser Plan wurde auch auf der Homepage der NPD online gestellt. Bei einer polizeilichen Durchsuchung der NPD-Parteizentrale im Bezirk Köpenick wurde festgestellt, dass das Schreiben auf dem Arbeitscomputer von Hähnel geschrieben worden war. Hähnel hatte während des Prozesses die Aussage verweigert. Sein Anwalt Wolfram Nahrath plädierte mit dem Verweis auf die Meinungsfreiheit auf Freispruch. Aus Sicht des Berufungsgerichts wurden mit dem Aufruf im Internet und den Briefen die Grenzen der Meinungsfreiheit überschritten. Das Pamphlet sei als Stimmungsmache gegen Ausländer zu werten, hieß es auch im Plädoyer der Anklage.   mm