Über den Bundesfreiwilligendienst

Zivi heißt jetzt Bufdi

Mit der Aussetzung der Wehrpflicht endet auch der Zivildienst. Nun gibt es den Bundesfreiwilligendienst, als Entlohnung für ihn ist nicht mehr als ein Taschengeld vorgesehen.

»Nichts erfüllt mehr, als gebraucht zu werden.« Mit diesem Slogan wird seit einigen Monaten für den neuen Bundesfreiwilligendienst (BFD, in der Werbesprache auch »Bufdi« genannt) geworben. Seit dem 1. Juli soll er im Betreuungs- und Pflegebereich den Zivildienst ersetzen, welcher mit der Aussetzung der Wehrpflicht ebenfalls weggefallen ist. Anders als der Zivildienst kann der BFD auch von Frauen absolviert werden, und im Unterschied zum Jugendfreiwilligendienst, der bereits seit den sechziger Jahren existiert und das freiwillige soziale beziehungsweise ökologische Jahr umfasst, ist der BFD nicht an eine Altersbegrenzung gebunden. Die Werbekampagne, für die das Bundesfamilienministerium zuständig ist, findet bislang jedoch nicht die gewünschte Resonanz. Bundesweit sollen etwa 35 000 Zivildienststellen durch den BFD ersetzt werden, bis Anfang Juli wurden allerdings lediglich 3 000 Verträge abgeschlossen. Hinzu kommen 14 300 Zivildienstleistende, die ihren Dienst um höchstens sechs Monate freiwillig verlängert haben – gegen die Fortzahlung ihres Soldes.

Die neuen Freiwilligen sind finanziell weitaus schlechter gestellt als die Zivildienstleistenden. Dem Gesetz zufolge stehen ihnen monatlich bis zu 330 Euro Taschengeld sowie kostenfreie Unterkunft und Verpflegung zu, in der Praxis erhalten die meisten Freiwilligen jedoch weitaus weniger. Fabian Hoffmann* ist 19 Jahre alt und hat sich für den Bundesfreiwilligendienst entschieden, vom 1. August an wird er für ein Jahr bei einem Träger der freien Jugendhilfe arbeiten. »Ich hätte gerne noch Zivildienst gemacht«, sagt er, »weil ich nach dem Abitur nicht gleich studieren wollte. Außerdem weiß ich noch gar nicht genau, was ich machen möchte.« Für seine künftige Tätigkeit wird er 200 Euro Taschengeld im Monat erhalten, darüber hinaus zahlt die Einsatzstelle aus Fördermitteln des Bundes seine Sozialversicherungsbeiträge. Um die Miete in seiner Wohngemeinschaft bezahlen zu können, erhält er von seinen Eltern das Kindergeld und zusätzliche ­finanzielle Unterstützung. Auf die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen freut er sich, und auch mit der Büroarbeit, die ihn erwartet, wird er sich wohl anfreunden können.
Bei den großen Hilfsdiensten wie der Caritas, dem Arbeiter-Samariter-Bund oder dem Malteser Hilfsdienst konnte bislang nur etwa jede zehnte offene Stelle mit Freiwilligen besetzt werden, in der Platzbörse des Bundesfreiwilligendienstes gibt es allein in Berlin noch mehr als 1 300 offene Stellen für Freiwillige, die sich als Hausmeister in gemeinnützigen Einrichtungen, als Betreuer und Pfleger für Kinder, für Senioren oder Menschen mit Behinderungen oder in Jugendclubs und Sportvereinen betätigen wollen. Mittlerweile scheint auch Angela Merkel (CDU) der mangelnde Erfolg der Kampagne aufgefallen zu sein, in ihrem aktuellen Video-Podcast wirbt die Kanzlerin für den neuen Freiwilligendienst.

Angesichts von Zeiten, in denen mit einem verkürzten Abitur und den Bachelor-Studiengängen junge Menschen möglichst schnell dem Arbeitsmarkt zugeführt werden sollen, scheint es nur schwer verständlich, warum Freiwillige ein Jahr oder länger aussetzen sollten, um gegen die Zahlung eines Taschengelds Gutes zu tun. Weil der neue Freiwilligendienst offiziell auch ein Ausbildungsdienst ist, der von pädagogischen Seminaren begleitet wird und daher einem Praktikum ähnelt, wird für ihn auch mit dem Argument geworben, dass man dort soziale Kompetenzen und »Lebenslaufcredits« sammeln könne, die bei der Jobsuche von Vorteil sein können. Einerseits soll die freiwillige Arbeit einen Raum für Altruismus jenseits der schnöden Arbeitsmarktkonkurrenz eröffnen, andererseits wird hervorgehoben, dass eben jener Altruismus die eigene Konkurrenzfähigkeit auf dem Arbeitsmarkt steigerte.
Dass es beim BFD um mehr als ein gutes Gefühl für alle Beteiligten geht, liegt auf der Hand. Dem Gesetz zufolge soll der Dienst arbeitsmarktneutral sein. Das heißt, dass der Einsatz von Freiwilligen keine regulären Arbeitsplätze ersetzen darf. Dass dem die Realität entspricht, kann schon im Hinblick auf den Jugendfreiwilligendienst angezweifelt werden, beim BFD ist von vornherein klar, dass dem nicht so ist. Schließlich waren die Zivildienstleistenden fest einkalkulierte Arbeitskräfte im gemeinnützigen und sozialen Bereich. Um dem drohenden Pflegenotstand in Altenheimen und Krankenhäusern entgegenzuwirken, wird der Mangel an Freiwilligen in den Einsatzstellen daher mit Umverteilungen und Kürzungen, aber auch durch neue Festeinstellungen kompensiert.

Das Angebot des Freiwilligendienstes richtet sich nicht nur an Schulabgänger, sondern auch an Rentner oder Hausfrauen – und ausdrücklich auch an Hartz-IV-Empfänger. Das Taschengeld wird bei ihnen bis auf 60 Euro auf die Grundsicherung angerechnet, immerhin bleiben den Arbeitslosen während der Zeit des Freiwilligendienstes mögliche Schikanen der Arbeitsvermittler erspart. Dass auch Bezieher von Transferleistungen für den BFD rekrutiert werden sollen, passt zu der von Politikern häufig erhobenen Forderung, dass Arbeitslose zur gemeinnützigen Arbeit verpflichtet werden sollten – schließlich müsse »jeder seinen Beitrag leisten«, wie Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) nicht müde wird zu betonen. Seit einigen Jahren wird hierzulande verstärkt für eine freiwillige und ehrenamtliche Tätigkeit geworben. Das zeigt auch der immer pompöser begangene Festakt zum »Tag des Ehrenamtes« im Dezember, an dem das Bundesverdienstkreuz für besonderes Engagement verliehen wird. Wie abstrus die Einteilung der innerhalb einer Gesellschaft anfallenden Arbeit in solche ist, die bezahlt werden kann, und solche, die so »erfüllend« sein soll, dass man sie gerne unentgeltlich verrichtet, wird dabei leider nicht thematisiert. Bei dieser Einteilung geht es nicht allein um die Profitabilität des Unternehmens, schließlich müssen soziale Einrichtungen wie Krankenhäuser und Kindergärten mit dem ihnen zur Verfügung stehenden Geld nach ähnlichen wirtschaftlichen Kriterien arbeiten wie jeder andere Betrieb. Andererseits würde niemand von Müllmännern oder Lehrern erwarten, dass sie sich mit dem guten Gefühl, gebraucht zu werden und »das Richtige zu tun« – so ein Werbeslogan für den BFD – zufriedengeben, obwohl ihre zweifelsohne sinnvolle Tätigkeit ebenfalls mit Steuergeldern bezahlt wird und in der Regel keinen Gewinn abwirft. Es handelt sich vor allem um die unterfinanzierte Arbeit im sozialen Bereich – typischerweise Frauenarbeit –, die offenbar als gesellschaftlicher Luxus angesehen und mit einer im Kapitalismus völlig wertlosen Währung vergütet wird: mit Orden und einem guten Gefühl. Aber »vom guten Gefühl, gebraucht zu werden, kann man schließlich keine Miete bezahlen« – mit diesen Worten wurde die Einführung des BFD in einem Beitrag des Nachrichtensenders NTV kommentiert. In entsprechenden Internetforen wird denjenigen, die sich dennoch für den neuen Freiwilligendienst interessieren, bereits geraten, die Diskrepanz von Angebot und Nachfrage zu nutzen, um bessere finanzielle Bedingungen für ihre Einsätze auszuhandeln. Es bleibt zu hoffen, dass sich dieser Hinweis herumspricht und auch die Freiwilligen demnächst nicht mehr mit einem Taschengeld abgespeist werden.

*Name von der Redaktion geändert