Zum Prozess gegen einen Dresdener Nazi wegen versuchten Mordes und Brandstiftung

Abfackeln mit Ankündigung

Im August 2010 wurde das Wohn- und Kulturprojekt RM 16 in Dresden mit einem Molotowcocktail angegriffen. Von der kommenden Woche an muss sich deshalb ein stadtbekannter Nazi wegen zehnfachen versuchten Mordes und schwerer Brandstiftung vor dem Dresdener Land­gericht verantworten.

Stephan Schrage ist sich sicher: Eine ganze Reihe von Beweisen lässt nach Ansicht des Anwalts der Nebenklage »keinerlei Zweifel« daran, dass der junge Dresdener Nazi Stanley N. verurteilt wird. Schrage vertritt im Prozess am Dresdener Landgericht die Bewohnerinnen und Bewohner des Wohn- und Kulturprojektes RM 16.

In den Morgenstunden des 24. August vergangenen Jahres soll sich Stanley N. mit einem vorbereiteten Brandsatz zu dem Haus in der Robert-Matzke-Straße geschlichen und den Molotowcocktail gezielt in ein Fenster im zweiten Stock des Wohnprojekts geworfen haben (Jungle World 35/10). Der Bewohner des getroffenen Zimmers wurde vom Einschlag des Wurfgeschosses geweckt und löschte den Brandsatz geistesgegenwärtig. Im Nebenzimmer schlief zu diesem Zeitpunkt ein zweijähriges Kind. Ein Feuer brach nur deshalb nicht aus, weil die Flasche nicht wie geplant zerbrach. Insgesamt hielten sich zum Zeitpunkt des Anschlags zehn Personen in dem Haus auf. Ihren Tod nahm Stanley N. anscheinend billigend in Kauf.
Die Dresdener Ermittler kamen Stanley N. mit Hilfe der vielfach kritisierten Funkzellenauswertung auf die Spur. Offenbar ist diese Ermittlungsmethode bei der sächsischen Polizei sehr beliebt. Stanley N. soll zur Tatzeit mit seinem Handy in der Nähe des Tatorts telefoniert haben. Die anschließenden Ermittlungen sollen nach Aussage von Schrage etliche weitere Beweise gegen den An­geklagten zu Tage gefördert haben. Er soll den Angriff auf das Haus und seine Bewohnerinnen und Bewohner seit längerer Zeit geplant haben.

Die Sonderkommission Rechtsextremismus des Landeskriminalamts und die Staatsanwaltschaft Dresden gehen übereinstimmend von einem politischen Motiv aus. Der 21jährige Stanley N., der zur Tatzeit eine Ausbildung im Gartenbau absolvierte, ist seit seiner frühen Jugend ein Nazi und bewegt sich schon lange in dem entsprechenden Milieu. Im Alter von 16 Jahren soll er erstmals an Angriffen auf das Wohnprojekt RM 16 beteiligt gewesen sein. In einem Gerichtsprozess gegen Angehörige der rechtsextremen Hooligan-Gruppe »Assi Pöbel« (Jungle World 50/2005) berichtete ein Zeuge, Stanley N. habe bei einem der Angriffe im Jahr 2005 gefordert, das linke Haus »abzufackeln«.
In den vergangenen Jahren betätigte sich der Dresdener als »autonomer Nationalist« und Nachwuchshooligan des städtischen Fußballvereins Dynamo. Nach Informationen des »Antifa Recherche Teams Dresden« ist N. »eine treibende Kraft innerhalb der Dresdener Szene«. Demnach war er Wortführer einer Gruppe mit der Selbstbezeichnung »Autonome Nationalisten Dresden«. Im Frühjahr 2010 trat sie mit Aufklebern in Erscheinung, auf denen die Fassade der RM 16 und die Aufschrift »Robert-Matzke-Straße angreifen!« zu sehen waren. Nach Angaben des »Antifa Recherche Teams« konnte man die Aufkleber im Nazi-Forum »Widerstand« gegen Rückporto direkt bei Stanley N. bestellen, der dort unter seinem Nickname »hatecore crew DD« auftrat. Allerdings kamen die »Autonomen Nationalisten Dresden« nach Einschätzung des Rechercheteams nie darüber hinaus, ihr Revier mit Aufklebern und Sprühereien zu markieren und politische Gegner einzuschüchtern. Dass mit N. ausgerechnet der Anführer der Gruppe höchstwahrscheinlich eigenhändig einen Anschlag verübt hat, zeugt zudem nicht von taktischer und strategischer Weitsicht. Und mit den etablierten Dresdener Kameradschaften um die Führungspersonen Maik Müller und Ronny Thomas soll es immer wieder Meinungsverschiedenheiten gegeben haben.
Stanley N. hatte sich jedoch offensichtlich einen gewissen Ruf in der Szene erarbeitet. Als er im Januar 2011 unter Ausschluss der Öffentlichkeit wegen schweren Landesfriedensbruchs zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt wurde, standen Dutzende junger Nazis vor dem Gerichtssaal, um ihre Unterstützung zu bekunden. N. hatte nach einem Fußballspiel im Jahr 2008 Polizisten angegriffen, die ihn aufgefordert hatten, nicht auf den Bahnsteig zu urinieren. Das Urteil für die Tat fiel verhältnismäßig mild aus, weil N. dem Gericht glaubhaft machen konnte, dass er sich vom gewalttätigen Hooligan-Milieu gelöst habe und die Tat bereue. Wenige Tage nach dem Ende des Prozesses wurde er wegen des dringenden Tatverdachts des versuchten Mordes verhaftet, seitdem sitzt er in Untersuchungshaft.
Anders als die Staatsanwaltschaft sieht Nebenklageanwalt Schrage Stanley N. aber nicht als Einzeltäter. »Die Anhaltspunkte für eine gemeinsame Vorgehensweise einer organisierten Gruppe haben sich in den Ermittlungen zwar nicht erhärtet. Das heißt allerdings nicht, dass es diese Anhaltspunkte nicht gibt.« Ob die Hinweise auf weitere Täter für weitere Anklagen ausreichen, werde die Hauptverhandlung zeigen. Sie soll am Donnerstag kommender Woche beginnen.

Für das Urteil wird die Entscheidung darüber wichtig sein, ob N. nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt werden kann. Zum Tatzeitpunkt war er 20 Jahre alt. Das Gericht hat ein Gutachten in Auftrag gegeben, um festzustellen, ob der Angeklagte Entwicklungsdefizite aufweist und nach Jugendstrafrecht zu behandeln ist. Seine Vertei­diger dürften den Versuch unternehmen, seine Familienverhältnisse strafmildernd geltend zu machen. Der junge Mann ist ein sogenanntes Scheidungskind. Sein Vater Uwe N., ein bekannter ehemaliger Hooligan von Dynamo Dresden, äußerte sich in einem Interview mit dem Fernsehsender MDR kürzlich zu seinen eigenen Gewalt­abenteuern, bei denen er nach eigenen Angaben »groß von der Bühne gegangen« sei.
Gewalttätig scheint es in der Familie von Stanley N. zuzugehen: Erst vor wenigen Tagen durfte er für eine Aussage in einem Prozess gegen seine Verlobte Kathi M. seine Gefängniszelle für einige Stunden verlassen. Sie soll ihn im Juli 2010 mit einem Küchenmesser angegriffen und verletzt haben. N. schwieg zu der Sache, ebenso wie er sich zu der Anklage gegen ihn selbst bisher nicht geäußert hat.