Grottige Entschädigung

Chauvet-Höhle. Eigentlich ein Traum. Man besitzt ein karstiges Stück Land in Südfrankreich, und irgendwann verspürt jemand beim Berg­steigen einen seltsamen Luftzug und entdeckt auf dem Grundstück ein 35 000 Jahre altes Labyrinth mit Tiermalereien von unschätzbarem Wert. Man hat die Urzelle der bildenden Kunst praktisch bei sich im Garten. Aber damit fangen auch schon die Probleme an. Der franzö­sische Staat gewährt den Besitzern eine Enteignungszahlung von 77 000 Euro, diese aber wollen 11 Millionen. Eine gigantische Tourismus-, Marketing- und Copyright-Schlacht beginnt. Wer besitzt die Rechte an den Zeichnungen und den Fotos? Die damaligen Besitzer sagen, sie seien wie die »Indianer« behandelt worden. Nun hat der Euro­päische Gerichtshof für Menschenrechte pünktlich zum Start des Films von Werner Herzog über die grotte chauvet, wie das Labyrinth auf Fran­zösisch heißt, entschieden, dass die Enteignungszahlung von 77 000 Euro ausreichend war.   HER