Deutsches Haus

Wie die Allgemeine Zeitung am 17. Dezember berichtete, hat die Stadt Gau-Alges­heim (Rheinland-Pfalz) das Gästebuch auf der Internetseite einer stadtnahen Einrichtung schließen lassen, weil es für antisemitische Parolen missbraucht wurde. Die Seite, die Informationen für Touristen bereithält, hatte den Zorn von Rechtsextremen erregt, weil sie auch über die Geschichte und Verfolgung der Juden in der Stadt informiert. In Göttingen (Niedersachsen) setzt sich die Serie rechtsextremer und ausländerfeindlicher Schmierereien fort. Wie das Göttinger Tageblatt am 13. Dezember berichtete, haben Unbekannte am vorangegangenen Wochenende Hauswände, Garagen und Schilder mit entsprechenden Parolen und Symbolen besprüht, diesmal im Stadtteil Grone. Bereits in den Wochen zuvor waren ähnliche Sprühereien an Göttinger Schulen aufgetaucht. Der ermittelnde Staatsschutz geht davon aus, dass es sich um die gleichen Täter handelt. Am Abend des 12. Dezember hat ein betrunkener Mann in der Berliner S-Bahn mehrere Fahrgäste wegen ihrer Hautfarbe beleidigt und anschließend einen 17jährigen Pakistani mit einem Messer bedroht. Der BZ zufolge konnte der 31jährige Täter von Fahrgästen an einer Station im Stadtteil Wedding aus dem Zug gedrängt werden. Dort nahmen ihn alarmierte Polizisten fest. Ein Strafverfahren gegen den bereits polizeibekannten Mann wurde eingeleitet. Seit dem 12. Dezember stehen in Koblenz (Rheinland-Pfalz) zwölf Personen vor Gericht, weil sie bei einem neonazistischen Internetradio mitgewirkt haben sollen. Angeklagt sind Welt Online zufolge sieben Frauen und fünf Männer aus verschie­denen Bundesländern. Ihnen wird die Bildung oder Unterstützung einer kriminellen Vereinigung sowie Volksverhetzung vorgeworfen. Das »Widerstandsradio« sendete zwischen Mai 2009 und November 2010. Dort gespielte Lieder trugen Titel wie »Hänge, schwarze Sau« oder »Wir wollen Beweise für die Auschwitz-Lüge«. Zeitweilig griffen bis zu 150 000 Zuhörer am Tag auf das Programm zu. Bereits im April waren 18 Personen zu teilweise mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden. Wegen der großen Zahl an Mitwirkenden wurde der Prozess aufgeteilt. Das Oberlandesgericht Stuttgart sprach einem Auszubildenden aus Baden-Württemberg am 12. Dezember eine finanzielle Entschädigung zu, weil er wegen seiner dunklen Hautfarbe nicht in eine Diskothek gelassen worden war. Wie die Taz berichtete, wollte der damals 17jährige im November 2010 eine Großraumdiskothek in Reutlingen besuchen, wo ihn ein Türsteher abwies, weil »schon genug Schwarze drin« gewesen seien. Der gebürtige Togolese klagte wegen Ungleichbehandlung und bekam in zweiter Instanz recht. Im Juli 2010 hatte das Landgericht Tübingen gegen ihn geurteilt. Das Gericht hatte zwar festgestellt, dass der junge Mann eine »Demütigung« erfahren habe, so etwas könne jedoch »jedem Menschen alltäglich widerfahren«.   hm