Die Reaktion

Der Weihnachtskater ist überstanden, die erste Ausgabe des Jahres gab es bereits. Doch wurde die Jungle World überhaupt vermisst? »Endlich ist die Jungle-freie Woche beendet!« freute sich Christian K. auf Facebook. Da sind wir ja erleichtert! »Bravo! Toller Artikel über die aktuelle Situation in Russland. Da hat Ute Weinmann wieder mal einen sehr ausführlichen, gut informierten und interessanten Beitrag abgeliefert«, schreibt uns die Gruppe »19. Januar Berlin«. Zu »Bei der Linken abgeguckt« (01/12) meinte Nils M. auf Facebook: »Guter Text, man hätte vielleicht noch anführen können, dass Kapitalismuskritik im Konservatismus auch eine Traditionslinie besitzt. Man muss nur mal die Texte der Konservativen Revolutionäre wie Oswald Spengler oder Ernst Jünger lesen.« Kritisch bleiben Sie, liebe Leserinnen und Leser, zum Glück auch 2012. »Alles in allem eine gelungene Ausgabe, aber: dass selbst in der Jungle World vom ›linken Flügel‹ (der Linkspartei) die Rede ist, wenn die traditionsmarxistische AKL und die den antizionistischen Deppenhaufen ›marx21‹ beherbergende SL gemeint sind, lässt doch Schlimmes für den Diskurs der politischen Linken allgemein befürchten. Mensch, sonst wart ihr doch immer ein Lichtblick!« bemerkt Michael S. auf Facebook. »Gefährlich falsche Aus­sagen« würden in »Das Geschäft mit den Arbeitslosen« (01/12) getroffen, warnt uns Ottokar: »Bekanntermaßen wird ALG II (SGB II) aus Steuermitteln finanziert. Die Leistungen des SGB III (ALG I) hingegen aus den Pflichtbeiträgen der Arbeitslosenversicherung. Insofern ist es rechtlich unmöglich und somit falsch, dass die Mittel für die Erhöhung des Regelsatzes des SGB II aus Kürzungen beim Gründungszuschuss des SGB III stammen.« Auf einen Fehler in der »gelungenen Doppelnummer« wies uns Andreas hin. Dass politische und Solidaritätsstreiks verboten seien (»Der Pakt mit dem Frieden«, 51–52/11), stimme so nicht. »Die Rechtsprechung sieht sie als unzulässig an, ein explizites Verbot besteht meines Wissens nicht. (…) Solidaritätsstreiks sind – wie andere Streiks auch – unter gewissen Bedingungen zulässig.«