Deutsches Haus

Die Staatsanwaltschaft Dortmund (Nordrhein-Westfalen) teilte am 30. Januar mit, dass sie wegen mutmaßlich fremdenfeindlich motivierter Körperverletzung Anklage gegen vier Männer erhoben hat. Den Tatverdächtigen im Alter zwischen 19 und 25 Jahren wird vorgeworfen, Ende November auf dem Dortmunder Weihnachtsmarkt zwei türkischstämmige Jugendliche beleidigt, geschlagen und getreten zu haben. Wie Der Westen berichtete, werden die Beschuldigten mit der »Skinheadfront Dorstfeld« in Verbindung gebracht. Zwei Verdächtige befinden sich seit Dezember in Untersuchungshaft. Im Berliner Bezirk Charlottenburg skandierte in der Nacht zum 26. Januar ein 31jähriger Mann auf einem Gehweg und im U-Bahnhof Kurfürstenstraße mehrfach »Sieg Heil« und beleidigte einen 23jährigen Mann in rassistischer Weise. Passanten alarmierten die Polizei, der 31jährige versuchte zu fliehen, konnte jedoch festgenommen werden. Bei der Durchsuchung seiner Kleidung wurde ein verbotenes Einhandmesser gefunden. Gegen den Mann wird unter anderem wegen Beleidigung, Verstößen gegen das Waffengesetz und des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen ermittelt. Wie die Rhein-Neckar-Zeitung berichtete, wurde am 25. Januar in Heidelberg (Baden-Württemberg) ein 19jähriger Mann aus Uganda mit einer Waffe bedroht und beleidigt. Die Polizei teilte mit, ein 25jähriger Mann habe aus einer Gruppe heraus den Ugander angesprochen, beleidigt, und mit einer Pistole auf ihn gezielt. Der 19jährige flüchtete, wobei er mehrmals stürzte. Er musste zur ambulanten Behandlung in eine Klinik eingeliefert werden. Gegen den mutmaßlichen Täter wurde ein Verfahren wegen Körperverletzung, Beleidigung und Bedrohung eingeleitet. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe (Baden-Württemberg) hat am 23. Januar die Verurteilung des Rechtsextremen Marcus E. wegen Mordes an einem Iraker zu 13 Jahren Haft und anschließender Sicherungsverwahrung bestätigt. Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Leipzig sei unbegründet, teilte der BGH mit. Der erheblich vorbestrafte Angeklagte hatte im Oktober 2010 den 19jährigen Kemal K. in der Nähe des Leipziger Hauptbahnhofes (Sachsen) erstochen. Dem Leipziger Urteil zufolge handelte er aus Ausländerhass. Weil der Täter stark betrunken und deshalb vermindert schuldfähig war, verurteilte ihn das Gericht nur zu 13 Jahren Haft, ordnete aber wegen der Vorstrafen anschließende Sicherungsverwahrung an. Wie die Mitteldeutsche Zeitung berichtete, ermittelt die Polizei wegen des Verdachts der Volksverhetzung gegen mehrere Rechtsextreme. Am frühen Abend des 21. Januar skandierten sie nach einem Aufmarsch in Dessau-Roßlau (Sachsen-Anhalt) in einem Einkaufszentrum ausländerfeindliche Parolen. Nach Angaben eines Polizeisprechers wurden die Parolen aus einer Gruppe von rund 50 Mitgliedern des rechtsextremen Spektrums gerufen.   MM