Deutsches Haus

Wie Der Westen am 3. Februar berichtete, hat sich am vorvergangenen Wochenende in Lünen (Nordrhein-Westfalen) ein fremdenfeindlicher Vorfall ereignet. Dabei wurde das Wohnhaus einer türkischen Familie mit Hakenkreuzen und rechts­extremen Parolen beschmiert. Nach Angaben der Familie wurde zudem in die Schuhe vor dem Hauseingang Wurst aus Schweinefleisch gestopft. Polizei und Staatsschutz ermitteln wegen des Vorfalls. Am 2. Februar meldete der Mannheimer Morgen, dass der ehemalige NPD-Vorsitzende Günter Deckert erneut eine Haftstrafe verbüßen muss. Der 72jährige wurde vergangene Woche vom Landgericht Mannheim wegen Beihilfe zur Volksverhetzung verurteilt. Wie das Gericht mitteilte, hatte Deckert ein Buch mitübersetzt, in dem die Existenz von Gaskammern im Vernichtungslager Auschwitz geleugnet wird. Bereits im Juli 2010 war er deswegen vom Amtsgericht in Weinheim zu vier Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Im Berufungsverfahren vor dem Landgericht wurde die Strafe nun auf sechs Monate ohne Bewährung erhöht. Allerdings muss Deckert davon höchstens fünf Monate absitzen, da ihm wegen der langen Verfahrensdauer ein Monat erlassen wird. Der Neonazi war erst im Jahr 2000 aus einer fünfjährigen Haft, die er unter anderem wegen Volksverhetzung verbüßte, entlassen worden. Auch in der Zwischenzeit war er wegen eines solchen Delikts zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Itzehoe (Schleswig-Holstein) verurteilte am 29. Januar einen Neonazi wegen des Brandanschlags auf einen deutsch-türkischen Kulturverein in Elmshorn. Wie die Taz berichtete, war der 41jährige im Sommer vergangenen Jahres mit einem Benzinkanister und einer Axt in das neben seinem Haus gelegene Lokal des Vereins gestürmt. Dort goss er das Benzin aus und zündete es an, wobei er geschrien haben soll: »Ich verbrenne euch jetzt alle, ich hasse euch!« Die 20 anwesenden Gäste konnten sich ebenso wie die Mieter der oberen Etage aus dem brennenden Haus retten, dennoch erlitten 16 Personen Rauchvergiftungen. Die Polizei stufte den Vorfall als Nachbarschaftsstreit wegen Lärmbelästigung ein und schloss einen rassistischen Hintergrund aus, obwohl der Täter bereits ein Jahr zuvor Besucher im Lokal attackiert hatte. Damals soll er gerufen haben: »Ihr Kanaken, Euch kann man nicht abstechen, Euch kann man nur verbrennen!« Auch in dem Prozess spielten fremdenfeindliche Mo­tive nur eine untergeordnete Rolle. Das Gericht stellte zwar fest, dass die Menschen im Haus einer konkreten Todesgefahr ausgesetzt gewesen seien, sah einen Mordvorsatz aber nicht als gegeben an. Zudem sei der bei der Tat stark alkoholisierte Elmshorner nur eingeschränkt schuldfähig gewesen. Entsprechend erhielt der Angeklagte lediglich eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten. Die Staatsanwaltschaft, die eine Haftstrafe von sechs Jahren wegen versuchten Mordes gefordert hatte, erwägt, in Revision zu gehen.   HM