NS-Opfer bekommen keine Entschädigungen

Führe in Frieden

Zwei Gerichtsurteile aus den vergangenen Wochen bringen NS-Opfer um ihr Recht auf Entschädigungen. Die Vergangenheit der europäischen Führungsmacht Deutschland soll endgültig zu den Akten gelegt werden.

»Europa lernt Deutsch. Deutschland setzt sich durch.« Diese Zeilen prangen auf zahlreichen Werbetafeln, mit denen sich die Welt am Sonntag als Stimme einer selbstbewussten Nation anpreist. Der auf den Tafeln abgebildete Artikel berichtet vom EU-Gipfel vergangenen Herbst in Brüssel, bei dem das deutsche Sparmodell zum europäischen Weg erklärt wurde. Seitdem lassen sich immer mehr deutsche Politiker mit Parolen vernehmen – erinnert sei etwa an Volker Kauders (CDU) »Jetzt wird in Europa Deutsch gesprochen« –, mit denen sie die deutsche Führungsrolle in Europa rühmen.
Man hat sich an diese deutsche Machtposition in Europa gewöhnt. Selbst Warnungen, dass die Bundesrepublik ihren gewonnenen Einfluss nutzen möchte, um einen Schlussstrich unter ihre NS-Vergangenheit zu ziehen, erzeugen bei vielen nur mehr ein Gähnen. Dabei ist man der Umsetzung dieses Vorhabens, mit dem sich Deutschland endlich seinen Rechtsfrieden in Bezug auf die Naziverbrechen schaffen möchte, in den vergangenen Wochen sehr nah gekommen. »Deutschland setzt sich durch« hätte daher auch die Überschrift zu einem Artikel über die Entscheidung des Internationalen Gerichtshofs (IGH) lauten können, die weitere Entschädigungsklagen von Opfern deutscher Kriegsverbrechen unmöglich macht (siehe auch Jungle World 05/12).

Geklagt hatten in dem Prozess mehrere Opfergruppen: italienische Zivilisten und Soldaten, die nach Deutschland verschleppt worden waren und als Zwangsarbeiter schuften mussten, sowie Überlebende und Angehörige von Opfern deutscher Kriegsmassaker, sowohl aus Italien wie aus Griechenland. Einer dieser Mordaktionen, durchgeführt am 10. Juni 1944 von der SS, fielen im griechischen Ort Distomo 200 Bewohner zum Opfer. Noch heute versammeln sich die noch lebenden Mörder von Distomo jährlich zu Kameradschaftstreffen, auf denen sie Erinnerungen austauschen. Die Familien von Distomo haben bisher keinerlei Wiedergutmachung erhalten. Und dabei wird es nach dem Urteil von Den Haag auch bleiben.
Dabei hatten zuvor griechische und italienische Gerichte die Ansprüche von Betroffenen für rechtmäßig erklärt. Deutsche Kultureinrichtungen in Griechenland und Italien waren bereits mit einer Zwangshypothek belegt worden, um aus dem Erlös die Entschädigungen zu finanzieren. Mit dem Urteil des IGH ist dies nun hinfällig. Der »AK Distomo«, der sich seit Jahren für die Entschädigung der Opfer und ihrer Angehörigen einsetzt, spricht von einem »sehr traurigen Tag«, haben doch »die Ideologie des Stärkeren und die Norm der Mächtigen über die Anerkennung des Unrechts gegenüber den einzelnen Machtlosen obsiegt«. Die Initiative bewertet die Entscheidung vor dem Hintergrund der gegenwärtigen politischen Situation. »Der Gerichtshof hat sich der Macht Deutschlands und der Staatsräson gebeugt und die Grundlagen der Nürnberger Prozesse faktisch beseitigt«, schreibt der Arbeitskreis.

Die meisten deutschen Kommentatoren hoben angesichts des Urteils hingegen hervor, dass mit der Entscheidung »Rechtssicherheit« hergestellt und die Staatsimmunität gestärkt worden sei. Hinter dieser scheinbar sachlichen, vordergründig rechtspolitischen Beurteilung verbergen sich die Ignoranz gegenüber den Opfern deutscher Verbrechen und eine Identifizierung mit der deutschen Staatsräson. Der Kommentator der FAZ, Reinhard Müller, stellte gar Täter und Opfer deutscher Verbrechen gewissermaßen auf eine Stufe. Ob es »ein schwarzer Tag für die Menschenrechte sei«, wenn Deutschland nun nicht »für ausländische Opfer nationalsozialistischer Untaten zahlen« müsse, fragte er und gab zur Antwort: »Ita­lien und Griechenland können letztlich froh sein, dass der Internationale Gerichtshof Deutschland Recht gab – und insgeheim sind sie es wohl auch.« Schließlich hätte sonst auch »Berlins alter Verbündeter Italien« mit einer Klagewelle rechnen können.
Zugleich machte Müller deutlich, was nicht nur für ihn die Quintessenz des Urteils ist: »Rechtlich sind demnach alle Staaten gleich, keiner darf über den anderen zu Gericht sitzen« – ein Sinnspruch, der von Rechten unterschiedlicher Couleur bereits gegen die Nürnberger Prozesse vorgebracht wurde und nun zu einer Lehre des Völkerrechts gemacht wird. Doch bei dieser Lesart wird unterschlagen, dass Recht nichts Feststehendes ist, sondern das Ergebnis von Kräfteverhältnissen. Und diese spiegeln sich in dem Urteil gut wider: Deutschland hat sich vor dem IGH in derselben Weise durchgesetzt, wie es gerade in Europa den Ton angibt.
Mit der Abwehr der Entschädigungszahlungen erscheint Deutschland als später Sieger, der sich in Zynismus gegenüber den NS-Opfern üben kann. Für deren Ansprüche sei heutzutage »kein Raum mehr«, weiß denn auch Müller, »denn der Frieden, der heute in Europa herrscht (…) und der auch nicht durch chronische Nazi-Vergleiche gefährdet ist, wird nicht zuletzt durch den jetzt bestätigten Grundsatz gesichert: die Immunität der (Rechts-)Staaten«. In einer Zeit, in der die deutsche Regierung Griechenland mit Sparkommissaren und Sonderkonten droht, ist es offensichtlich für NS-Opfer zu spät, Forderungen zu stellen.

Dies bestätigt sich auch im Fall der noch lebenden »Ghettorentner«. Dabei handelt es sich um Über­lebende der Shoa, die in den Ghettos des besetzten Europa für Hungerlöhne schuften mussten. Für die meisten von ihnen führte der Weg vom Ghetto direkt in die Vernichtungslager. Die wenigen Überlebenden müssen seit Jahren um eine Rente kämpfen. Für die deutschen Rentenversicherer war es ein Leichtes, ihre Ansprüche zu verschleppen, müssen die Betroffenen dem »Ghettorentengesetz« von 2002 zufolge doch den Nachweis antreten, dass sie »aus eigenem Willensentschluss« und »gegen Entgelt« im Ghetto gearbeitet hatten. Ansonsten fällt ihr Fall in den gesondert zu behandelnden Bereich der Zwangsarbeit, für den die Rentenkassen nicht zuständig sind. Der Antrag musste zudem bis Mitte 2003 gestellt werden, um rückwirkend Ansprüche ab Juli 1997 geltend zu machen. In keinem anderen Entschädigungsbereich gab es eine so hohe Ablehnungsquote: Über 90 Prozent der Anträge wurden von den Rententrägern zurückgewiesen.
So war es auch im Fall zweier in Israel lebender Frauen, deren Antrag zunächst abgelehnt worden war. Erst ihrem Überprüfungsantrag von 2009 wurde stattgegeben. Letztlich klagten sie gegen die Rentenversicherer, weil ihnen Zahlungen vorenthalten worden waren. Da ihr Antrag – so die Argumentation der Versicherer – zunächst abgelehnt wurde, gelte das Jahr 2009 als Antragsdatum und die Renten seien nur rückwirkend bis 2005 zu zahlen. Das Bundessozialgericht in Kassel gab den Rentenkassen in der vergangenen Woche recht. Denn es stellte fest, dass auch für »Ghettorentner« das deutsche Sozialrecht – und damit die gesetzliche Nachzahlungsgrenze von vier Kalenderjahren – zu gelten habe.
Betroffen von dem Urteil sind 22 000 noch lebende NS-Opfer, deren Erstantrag zunächst abgelehnt wurde. Bis zu einer halben Milliarde Euro sparen die Versicherer dadurch. Greg Schneider von der Claims Conference, die sich für die mate­rielle Entschädigungen von Juden einsetzt, appellierte infolge des Urteils an die deutsche Politik, die letzte Möglichkeit zu nutzen, den hochbetagten Überlebenden ein Mindestmaß an Gerechtigkeit widerfahren zu lassen. Es ist zu befürchten, dass dies nicht geschehen wird. Deutschland hat mit der Vergangenheit abgeschlossen und blickt als europäische Führungsmacht in die Zukunft.