Die Neuregelung von Organspenden

Her mit den Eingeweiden!

Dient die gesetzliche Neuregelung der Organspende der Lebenserhaltung aller Patienten? Angesichts der bestehenden Klassenmedizin ist das zu bezweifeln.

Der Befund ist eindeutig. Wissenschaftliche Studien in unterschiedlichen Ländern weisen immer wieder darauf hin, dass selbst in den Industrienationen die am weitesten verbreitete Ursache für Krankheiten und einen vergleichsweise frühen Tod die Armut ist, und nicht, wie häufig in den Medien reißerisch dargestellt und politisch propagiert, ein mangelndes Gesundheitsbewusstsein, das sich im Genuss von Zigaretten, fehlender Bewegung oder kalorienreicher Ernährung äußere.
Die deutsche Gesellschaft wird diese häufigste Todesursache in absehbarer Zukunft nicht abschaffen. Stattdessen hat sich die staatliche Gesundheitspolitik offensichtlich ganz darauf verlegt, die medizinische Versorgung Lohnabhängiger und Arbeitsloser zu schmälern sowie die gesundheitliche Lage für gutsituierte Patienten zu verbessern und so deren Leben zu verlängern. Das ist volkswirtschaftlich eine zwar zynische, aber nützliche Strategie, denn so verringern sich die Armut und mit ihr die Überflüssigen, die an ihr erkranken, wie von selbst.

Ein Problem entsteht allerdings dann, wenn für die medizinische Hilfe nicht allein Geld, sondern biologisches Material benötigt wird, etwa Organe zur Transplantation. In Deutschland ist die Beschaffung von Organen immer noch gewissen Beschränkungen unterworfen, obwohl es nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation bereits einen regen Organspendetourismus gen Osten und Süden gibt.
»Mit so viel Nachdruck wie möglich« möchte nun Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) nicht etwa die Praxisgebühr abschaffen, sondern alle Bundesbürger befragen lassen, ob sie ihre Organe nach dem Tod spenden wollen. Auf die Volkszählung der Organe haben sich am vorvergangenen Donnerstag Vertreter aller Fraktionen geeinigt. »Bereitschaft zur Organspende soll regelmäßig abgefragt werden«, meldete die Bundesregierung in einer Pressemitteilung. Die Vorschriften für Organspenden sollen »reformiert« werden. In den nächsten Monaten soll der Bundestag über einen entsprechenden Gesetzentwurf abstimmen.
Wie die vorgesehene Befragung allerdings vonstatten gehen soll, ist selbst Politikern und Experten, die an der Neuregelung mitarbeiteten, nicht klar. Nicht einmal die gesetzlichen Grundlagen, auf denen die Zwangsbefragung beruhen müsste, sind verfassungs- und zivilrechtlich geklärt. Offensiv sollen Bürger vielleicht sogar bei der Beantragung eines Führerscheins oder Personalausweises angesprochen werden. Der geplanten Neuregelung zufolge sollen schon 16jährige zu den Adressaten der Befragung gehören.

Eine seltene Einmütigkeit herrscht in der Politik beim Thema Organspende: Die Bereitschaft dazu sei »ein Zeichen der Solidarität«, sagte etwa Volker Kauder, der Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Der hessische Sozialminister Stefan Grüttner (CDU) befürwortet eine Neuregelung, denn die derzeitige Situation sei »unerträglich«. Der SPD-Fraktionsvorsitzende im Bundestag, Frank-Walter Steinmeier, ruft zu einer »raschen Verabschiedung der Gesetzesänderung« auf. Elisabeth Scharfenberg, die Sprecherin der Grünen für Pflegepolitik im Bundestag, zeigte sich erfreut, dass das Thema in Zukunft per Post direkt »in die Familien getragen« werde.
In den Medien überwiegen die zustimmenden Kommentare deutlich. Dabei führen die Befürworter sogar widersprüchliche Angaben an: Während etwa im Spiegel von einem »dramatischen Mangel« an Spendeorganen die Rede ist und behauptet wird, jeder Dritte der etwa 12 000 Patienten auf der Warteliste überlebe nicht, verbreitet die Tagesschau die Angabe, dass etwa 1 000 von diesen 12 000 Patienten pro Jahr länger auf eine Transplantation warten müssten. Generell ist die Aufmerksamkeit für das Thema Organspende groß, vor allem im Vergleich zu anderen Erkrankungen und Leiden mit einer erheblich höheren Zahl an Betroffenen. Entsprechend gibt es eine überproportionale Anzahl von Stiftungen, Verbänden und Betroffenenorganisationen, die sich für Organspenden einsetzen. Wunderlich sind die aufgeregten Warnungen vor einem Mangel an Spenderorganen angesichts der Tatsache, dass die Zahl der Organspender nach offiziellen Angaben im Jahr 2010 ein Rekordniveau erreichte, wozu damals sicher auch die medial verbreitete OP-Home-Story des Ehepaares Steinmeier beigetragen hat.
Dass gespendete Organe Leben retten können, ist grundsätzlich eine gute Sache. Doch es gibt durchaus auch sehr gute Gründe, die Organspende zu verweigern: Nicht nur kritische Mediziner, sondern auch etwa 45 Prozent der Befragten einer Umfrage der Barmer-Ersatzkasse und der Bertelsmann-Stiftung befürchten, eine Spendenerklärung könnte dazu führen, dass Ärzte im Notfall nicht mehr um die Lebenserhaltung bemüht wären.

Brisant wird die Frage der Organspende erst recht im internationalen Zusammenhang. In China etwa, dem Land mit den meisten Hinrichtungen weltweit, mehrheitlich von Armutskriminellen, werden Getöteten die Organe entnommen, der Handel mit diesen ist bereits zum Wirtschaftsfaktor geworden. Im vergangenen Herbst forderte der bioethische Rat der britischen Regierung, als Anreiz für die postmortale Organspende eine kostenfreie Bestattung anzubieten. Die Abteilung für medizinische Ethik der British Medical Association (BMA) plädiert gar in einem Katalog dafür, einen »regulierten Organhandelmarkt« zu schaffen. Der Bioethikprofessor John Harris aus Manchester empfahl sogar gleich, Spendenwilligen Bargeld auszuzahlen. Solche Vorschläge kündigen die Richtung an, in die sich die Diskussion über die »Bioethik« in der Medizin in Zukunft auch hierzulande entwickeln dürfte.
Die in der deutschen Diskussion gebräuchliche Rede von der ethischen Wahlfreiheit jedes einzelnen Patienten und der »Solidarität« und »Mitmenschlichkeit« verschleiert, dass auch Organspenden den kapitalistischen Zwängen des Gesundheitssystems unterliegen, zu dem Angehörige der armen Bevölkerungsschicht mit der Praxisgebühr sowie den Zuzahlungen zu Medikamenten, Behandlungen und Krankenhausaufenthalten der Zugang erheblich erschwert wird. Die Tendenz ist offensichtlich, die Klassenmedizin wird ausgebaut: Nicht nur das von Vivantes betriebene Humboldt-Klinikum in Berlin-Tegel setzt mit seiner kürzlich eröffneten Station mit »First-Class-Standard« ausdrücklich auf die Behandlung zahlungskräftiger internationaler Patienten und deutscher Privatpatienten. Eine zweit- und drittklassige Behandlung erhalten in Deutschland dagegen gesetzliche Kassenpatienten und nichtversicherte Arme deutscher und nichtdeutscher Staatsangehörigkeit. Es besteht kein Interesse an ihrer Gesundheit, jedoch an ihren Organen, wie das Gesetzvorhaben und die Werbekampagne der Bundesregierung zeigen.