Marion Böker im Gespräch über geschlechtliche Selbstbestimmung

»Umerziehung ist nicht mehr Standard«

Der elfjährigen Alex wurde bei ihrer Geburt das Geschlecht »männlich« zugewiesen, sie lebt jedoch als Mädchen bei ihrer Mutter in Berlin. Das Kind soll nun durch einen Gerichtsbeschluss vom 23. März in die Psychiatrie zwangseingewiesen werden, da das Berliner Jugendamt und ein Gutachter der Charité Alex’ Identität als behandlungsbedürftige psychische Störung ansehen. Die Jungle World sprach mit Marion Böker über diesen Fall und das Recht auf geschlechtliche Selbstbestimmung. Sie ist Beraterin für Menschenrechte und Genderfragen und unterstützt Alex und ihre Mutter im Sorgerechtsstreit mit der Berliner Justiz.
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Von »Trans*« ist meistens die Rede, um eine Festlegung entweder auf »transsexuell« oder »transgender« zu vermeiden. Das Sternchen dient dabei als Platzhalter. Was genau ist damit gemeint?
Bei der Geburt, im Krankenhaus und bei der Eintragung ins Namensregister bekommen Menschen zu ihrem biologischen Körper ein soziales Geschlecht zugewiesen, das sie erst einmal so hinnehmen müssen, weil sie sich in dem Alter nicht verständlich machen können. Im Lauf ihres Lebens merken aber einige, dass diese Festlegung nicht stimmt, und dass sie mit einer anderen Geschlechtsidentität leben wollen.
Das Bundessozialgericht hat unter Rückgriff auf wissenschaftliche Untersuchungen schon 1987 bestätigt, dass die selbst empfundene geschlechtliche Identität Vorrang vor dem äußeren physischen Erscheinen hat. Nach dem Urteil vom 6. August 1987 ist Transidentität keine Krankheit. Warum muss Alex trotzdem befürchten, zwangsweise in eine psychiatrische Institution eingewiesen zu werden?
Der juristische Hintergrund zur Behandlung von Alex ist ein Sorgerechtsstreit und kein Musterstreitfall gegen die Stigmatisierung von Trans* als Krankheit. Deshalb gilt dieses Urteil hier nicht. Alex und ihre Mutter hatten allerdings erwartet, dass das Kammergericht Berlin darauf hinweisen und sicherstellen würde, dass neben der Beurteilung durch eine Pflegerin des Jugendamtes eine weitere unabhängige Begutachtung von Alex und ihrer Mutter vorgenommen würde und sie von ihnen selbst gewählte Ärzte ambulant aufsuchen könnten. Stattdessen hat das Kammergericht die Klage der Mutter gegen das Jugendamt abgewiesen.
Kann das »Transsexuellen-Gesetz« in diesem Fall nicht weiterhelfen?
Trotz der Erfolge, die in den vergangenen Jahren beim Kampf um die Modernisierung des Gesetzes errungen wurden, hat das Entscheidungsrecht Minderjähriger darin noch keine Berücksichtigung gefunden.
Wie kam es zu dem Sorgerechtsstreit zwischen Alex’ Mutter und dem Jugendamt?
Alex’ Mutter wollte als Alleinerziehende von drei Kindern bei der Betreuung von Alex’ Transition (Geschlechtsangleichung, Anm. d. Red.) die größtmögliche Unterstützung für ihre Tochter bereitstellen und hat sich deshalb an das Jugendamt gewandt. Um diese Unterstützung zu erhalten, musste sie das Gesundheitsfürsorgerecht für ihre Tochter dem Amt übertragen. Im Gegenzug bekam sie eine Pflegerin zur Seite gestellt, die die Mutter bei der Transition der Tochter begleiten sollte.
Wie genau entstanden die Probleme?
Die derzeitige Pflegerin hat in einem Bericht über Alex geurteilt, dass das Mädchen suizidal gefährdet sei. Außerdem habe die Mutter eine zu starke Bindung zu Alex aufgebaut und ihr die Transidentität eingeredet. Das Kind würde, aus Angst seine Mutter zu verlieren, ihre Meinung völlig übernehmen. Aus all diesen Gründen will die Pflegerin das Kind zur psychiatrischen Behandlung in die Charité überweisen.
Wie konnte das Urteil der Pflegerin dermaßen viel Gewicht bekommen?
Die Pflegerin ist keine Angestellte des Jugendamts, sondern eine Bürgerin, die keine Ausbildung zur psychosozialen Betreuung von Kindern oder Jugendlichen hat. Trotzdem sind ihre Berichte entscheidend für den Umgang des Jugendamts mit der Familie. Weil die Mutter das Gesundheitsfürsorgerecht an das Jugendamt abgetreten hat, kann sie nicht mehr frei über die Wahl von Ärzten entscheiden und bekam die Begutachtung von Alex durch den Sexualmediziner Dr. Klaus Beier von der Charité vorgeschrieben.
Inwieweit ist das problematisch?
Dr. Beier folgt – wie auch die derzeitige Pflegerin von Alex – einem wissenschaftlichen Ansatz, der Transidentität pathologisiert und die Umerziehung von Menschen zu ihrem vermeintlich »natürlichen Geschlecht« empfiehlt. Eine Zwangseinweisung von Alex und dauerhafte Behandlung durch Dr. Beier würden sie unter massiven psychischen Druck setzen. Über diese Behandlung hinaus ist vorgesehen, dass Alex nicht wieder zu ihrer Mutter zurück kann, sondern in einer Pflegefamilie leben muss.
Glauben Sie, dass das Jugendamt ausreichende Qualifikationen hat, um solche Fälle wie den von Alex zu betreuen?
Es gibt den Mythos, Berlin sei progressiv, aber momentan bin ich immer wieder überrascht, wie wenig das stimmt. Prinzipiell kann jedes Jugendamt Schulungen wahrnehmen. Und wenn es die Fürsorge für ein Kind übernimmt, sollte es auch geschulte Pflegerinnen aussuchen. Das ist hier nicht passiert. Es gibt auch vom Land bezahlte Trainings in Jugendämtern zu Trans*, die aber nicht verpflichtend sind. Die Durchsetzung ist freiwillig und hängt immer von der im Bezirk vorherrschenden Ideologie ab, dabei sollten menschenrechtskonforme Standards ausschlaggebend sein.
In Krankheitskatalogen, nach denen Mediziner sich richten, ist Transidentität noch als Geschlechtsidentitätsstörung aufgeführt.
Diese Listen haben keine gesetzliche Wirkung, und auf eine Anfrage hin, die dazu im Dezember im Bundestag gestellt wurde, wurde bekräftigt, dass die Ausrichtung an den Krankheitskatalogen und vor allem eine »Umerziehung« als »Heilung« in Deutschland nicht mehr Standard ist. Trotzdem beziehen sich Leute wie Dr. Beier in ihren Gutachten nach wie vor auf diese Begrifflichkeit.
Welche Schritte kann Alex’ Mutter noch unternehmen, um sich gegen die Zwangspsychiatrisierung ihres Kindes zu wehren?
Vorerst wird ihr Anwalt mit einer Anhörungsrüge verlangen, dass Mutter und Tochter selbst in dem Fall noch einmal anzuhören sind. Sollte dies keine Wendung bringen, geht der nächste Schritt zum Bundesverfassungsgericht.
Wie stehen die Chancen dort?
Auch beim Bundesverfassungsgericht ginge es nicht um eine Musterklage gegen Transphobie, sondern wieder um das Gesundheitsfürsorgerecht. Sobald die Klage dort vorliegt, muss die Pflegerin auf den Ausgang des Urteils warten und weitere Handlungen ihrerseits sind damit vorerst unterbunden. Nach Einschätzung des Anwalts ist es möglich, den Fall zu gewinnen. Problematisch ist allerdings, dass das Gerichtsverfahren sich möglicherweise längere Zeit hinziehen könnte. Sollte Alex in dieser Zeit die Pubertät erreichen, könnte sie ihre Hormonbehandlung nicht rechtzeitig beginnen, um die Entwicklung zum Mann frühzeitig zu unterbinden, was vor allem sie sich wünscht. Sollte das Verfahren sich zu lange hinziehen, gäbe es aber auch die Möglichkeit, am Europäischen Menschengerichtshof in Strasbourg zu klagen oder beim Hochkommissariat für Menschenrechte der UN in Genf ein Instrument internationalen Rechts nach den Menschenrechtsabkommen zu nutzen. Wir sind auf jeden Fall bereit, bis zur äußersten juristischen Grenze zu gehen.
Inwieweit könnte der Bezug auf Menschenrechte weiterhelfen?
Das Grundgesetz und die Bundesländerverfassungen beziehen sich auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, in der das Recht auf ein unversehrtes Leben in Freiheit und Selbstbestimmung festgeschrieben ist. Diese Punkte sind in Alex’ Fall berührt, weil ihr die unrechtmäßige Zwangseinweisung in eine psychiatrische Einrichtung droht, bei der sie einer medikamentösen Behandlung und massivem psychischen Druck ausgesetzt sein könnte. Die UN-Konventionen zu Kinderrechten und Frauen- bzw. Genderrechten haben in Alex’ Fall ebenfalls Gültigkeit. Niemandes Rechte dürfen aufgrund von Geschlechterstereotypen verletzt werden.
Gibt es noch andere Möglichkeiten, Alex zu unterstützen?
Durch eine Anfrage von Klaus Lederer von der Linkspartei sowie Aktivitäten von Anja Kofbinger von den Grünen befasst sich momentan das Berliner Abgeordnetenhaus mit dem Fall. Aber auch weitere öffentliche Kundgebungen könnten viel bewirken. Insgesamt ist eine öffentliche Unterstützung von Trans* sehr wichtig. Nur mit großen Bündnissen können wir der Politik klarmachen, dass Trans* die gleichen Rechte und eine freie Wahl der Geschlechtsidentität zusteht wie allen anderen auch.