Streit um das Blasphemiegesetz im Nordirak

Es geht auch ohne Sharia

Islamistische Parteien und Kleriker im Nord­irak fordern ein Blasphemiegesetz. Doch viele Kurden wollen sich das Recht auf Religionskritik nicht nehmen lassen.

Wenn dieser Tage im Nordirak Unterschriften gegen einen Gesetzesentwurf islamistischer Parteien gesammelt werden, der vorsieht, Blasphemie sowie »Beleidigung der Religionen« künftig unter Strafe zu stellen, sich also offener Widerstand gegen ein derartiges Vorhaben regt, ist das ein ungewöhnliches Ereignis im Nahen Osten. Denn bislang gab es in der Region kaum öffentlichen Protest, wenn Islamisten Druck ausübten, um mehr Elemente der Sharia in Verfassung und Gesetzgebung zu verankern.
So verabschiedete erst kürzlich das kuwaitische Parlament ein Gesetz, das sogar die Todesstrafe für Blasphemie vorsieht. Unermüdlich streiten Mitglieder der Organisation Islamischer Staaten in UN-Gremien für die Einschränkung der Presse- und Meinungsfreiheit: Der Schutz der Religion vor Verunglimpfung, so fordern sie, müsse Vorrang haben, die universale Deklaration der Menschenrechte gelte für die islamische Welt nur, wo sie nicht den Geboten des Islam widerspreche.
Denn die Volkssouveränität und die Gesetzgebungshoheit von Parlamenten bereiten dem politischen Islam grundlegende Probleme, auf die schon vor über 60 Jahren der Pakistani Abu Ala Maududi hinwies, einer der wohl einflussreichsten islamistischen Denker, dessen Schriften bis heute die Muslimbruderschaft beeinflussen. Nach »islamischer« und »westlicher« Demokratie gefragt, antwortete Maududi, beide unterschieden sich darin, dass im Westen das Volk, im islamischen Staat dagegen Gott der Souverän sei, westliche Verfassungen und Parlamente sich als Ausdruck dieser Volkssouveränität verstünden, in der islamischen Welt hingegen Gott ewig gültige Gesetze in Form der Sharia erlassen habe und die einzige Aufgabe des Parlaments darin bestehe, dem Herrscher beratend zur Seite zu stehen, um diese Gesetze zu interpretieren und anzuwenden.
Wo immer Islamisten in Parlamente einziehen – und bis vor kurzem lehnten große Teile der Bewegung von der Bevölkerung gewählte Volksvertretungen ja als unislamisch ab – stehen sie vor der Frage, wie mit der Herausforderung umzugehen sei, dass ihrer eigenen Ideologie zufolge diese Parlamente keineswegs souverän in ihrer Gesetzgebung sein dürften. Den jeweiligen Herrschern in der Region, ob den Islamisten wohlgesonnen oder nicht, kommen Forderungen nach Einschränkung der Presse- und Meinungsfreiheit in der Regel gelegen. Mit Paragraphen, die die öffentliche Ordnung oder religiöse Gefühle zu schützen vorgeben, lassen sich unliebsame Journalisten, Blogger oder Menschenrechtsaktivisten recht einfach in die Schranken weisen. Dieses Kalkül dürfte wohl auch die kurdische Regionalregierung im Nord­irak verfolgt haben, als sie Anfang Mai das Magazin Chrpa verbieten ließ, weil dieses einen zwei Jahre alten Artikel nachgedruckt hatte, in dem der in Norwegen lebende Goran Halmat sich in einer »Zwiesprache mit Gott« despektierlich über den Islam äußert.

Der Zeitpunkt hätte nicht besser gewählt sein können, schließlich jährte sich zum zweiten Mal der Mord an einem regimekritischen kurdischen Journalisten. Sardasht Osman hatte 2010 in der unabhängigen Zeitschrift Livin den kurdischen Präsidenten Massud Barzani verspottet. Kurze Zeit später wurde Osman verschleppt, seine Leiche fand man auf einer Müllkippe. Auch wenn die Regierung umgehend einer radikalislamistischen Gruppierung die Schuld für den Mord gab, reißen die Vorwürfe nicht ab, dass in Wirklichkeit die Kurdische Demokratische Partei (KDP), deren Vorsitzender Barzani ist, für die Tat verantwortlich sei. Deshalb vermutete Harem Karem in der Kurdistan Tribune, das Verbot von Chrpa sei eine In­­szenierung der KDP gewesen, um vom Jahrestag der Ermordung abzulenken. Osman ist längst zu einer Symbolfigur im Kampf für Pressefreiheit und gegen staatliche Schikanen geworden.
Denn noch immer sind Journalisten in Kurdistan verschiedensten Repressalien ausgesetzt. So übt die NGO Reporter ohne Grenzen regelmäßig scharfe Kritik an der kurdischen Regionalregierung. Das dortige Mediengesetz gilt zwar als eines der fortschrittlichsten in der Region, wird aber oft von Sicherheitskräften missachtet. Immerhin, den Straftatbestand der »Beleidigung der Religion« kennt dieses Gesetz, anders als die irakische Verfassung, nicht.
So waren es die beiden islamistischen Parteien in Kurdistan, die bei der letzten Wahl zusammen etwa zehn Prozent der Stimmen gewannen, die nicht nur zu Demonstrationen gegen Chrpa aufriefen, sondern umgehend forderten, Blasphemie müsse fortan unter Strafe gestellt werden. Da der offizielle Rat der Ulema (Kleriker) den Gesetzesvorschlag explizit unterstützte, rechnete niemand mit nennenswertem Protest gegen das Vorhaben.
Der allerdings ließ nicht lange auf sich warten. Nur Tage später begannen Journalisten, Künstler und andere Intellektuelle eine Kampagne zur Verteidigung der Pressefreiheit. Mit Voltaires bekanntem Spruch »Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst« sammeln sie Unterschriften für eine Petition an das Parlament, in der die Abgeordneten aufgefordert werden, diesen Gesetzesentwurf abzulehnen. Die Journalistenunion Kurdistans und die großen unabhängigen Zeitungen schlossen sich der Kampagne an. Selbst einige Parlamentarier der Goran-Liste und der Patriotischen Union Kurdistans erklärten ihre Solidarität und beteuerten öffentlich, gegen das Gesetz stimmen zu wollen.

Ein solcher Widerstand gegen den Klerus und islamische Parteien wäre vor einigen Jahren noch undenkbar, weil zu riskant, gewesen, denn die Unterzeichner einer entsprechenden Petition hätten um ihr Leben fürchten müssen. Die Zeiten haben sich geändert, solche Kritik ist kein Tabu mehr. »Wer hat in Kurdistan das Sagen?« fragt der Journalist Mariwan Salihi in einem Artikel. »Die Regierung oder die Mullahs?« Von einem offenen Kulturkampf dagegen spricht Dana Jameel, der in Suleymaniah ein Kulturcafé betreibt. Es gehe um die grundlegende Frage, ob künftig universelle Menschenrechte oder islamische Gesetze Geltung hätten, meint er zur Jungle World.
Die Auseinandersetzung selbst ist nicht neu, hat sich allerdings weiter verschärft. Schon in den vergangenen Jahren verabschiedete das kurdische Regionalparlament unter dem Druck von Menschenrechtsaktivisten, Frauenorganisationen und unabhängigen Medien einige Gesetze, die inzwischen sogar von Human Rights Watch als beispielhaft gelobt wurden. Im vergangenen Jahr etwa wurden alle Formen von häuslicher Gewalt gegen Frauen unter Strafe gestellt, darunter auch die in Irakisch-Kurdistan noch immer weit verbreitete Verstümmelung der Genitalien. Von diesem Verbot fühlte sich eine Gruppe konservativer Kleriker provoziert. Die Scha’fii-Rechtsschule des Islam, der die Mehrheit der Kurden angehört, schreibe die Beschneidung auch von Frauen vor, behaupteten sie. Das Gesetz verstoße deshalb gegen die Gebote des Islam.
Sobald frei gewählte Parlamentarier ihr Mandat dazu nutzen, sich auch dann an Menschen- und Frauenrechten zu orientieren, wenn diese den Auslegungen der Sharia widersprechen, droht den Klerikern und islamistischen Parteien sukzessive der Verlust ihres Einflusses auf Gesellschaft und Politik. Sollte das kurdische Parlament wirklich den Gesetzvorschlag der Islamisten ablehnen, wäre dies ein wichtiger Sieg säkularer Kräfte in Irakisch-Kurdistan, erklärt Aram Jamal, Sprecher eines Netzwerkes unabhängiger Menschenrechtsorganisationen in Suleymaniah: »Das eben ist der Unterschied zwischen uns und den Ägyptern, die wollen mehrheitlich mehr, wir möglichst gar keine Sharia in unseren Gesetzen.«