Streit um das Gesetz zur Gleichstellung von Leiharbeit

Arbeit macht Arbeit

Eigentlich hatte die Bundesregierung versprochen, ein Gesetz zur Gleichstellung von Leiharbeit zu schaffen. Nun möchte Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) das Vorhaben erneut überprüfen.

Die Bundestagswahl im nächsten Jahr wirft ihre Schatten voraus. So zumindest erklären sich einige Kommentatoren, warum Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) den als Leiharbeit Beschäftigten eine Absage erteilt. Nach einem Gespräch mit Vertretern von DGB und BDI verkündete ihr Ministerium Mitte Juli, eine gesetzliche Gleichstellung von Stamm- und Leihbelegschaft werde es vorerst nicht geben. Stattdessen solle im November abermals überprüft werden, ob die bis dahin getroffenen tariflichen Vereinbarungen der Sozialpartner ausreichend seien.

Die Arbeitsministerin vermindert damit den politischen Druck auf die Leiharbeitsverbände. Noch Ende 2011 hatte von der Leyen anlässlich der Novellierung des sogenannten Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) erklärt, im ersten Quartal 2012 müsse eine tarifliche Einigung über gleiche Bezahlung zustande kommen. Andernfalls werde die Politik handeln. Seither zeigen sich die beiden Unternehmerverbände der Zeitarbeit verhandlungsbereit und gründeten eigens eine »Verhandlungsgemeinschaft« (VGZ). Erste Ergebnisse gab es Ende Mai, also erst im zweiten Quartal, im Zuge der Tarifrunden in der Metall- und Elektroindustrie (Jungle World 22/2012) sowie Mitte Juni in der Chemiebranche. Man vereinbarte Lohnzuschläge von 15 bis 50 Prozent ab November. In der Chemiebranche würde die Lohndifferenz so mitunter auf zehn Prozent verringert. Theoretisch könnten davon wohl mehr als 200 000 Leihbeschäftigte profitieren. Wie viele es tatsächlich sind, ist jedoch unklar, da diese sogenannten Branchenzuschläge erst nach der sechsten Einsatzwoche fällig werden. Für einen Teil der Betroffenen ist das zweifelfrei eine Verbesserung. Den Grundsatz »Gleicher Lohn für gleiche Arbeit« konnten die DGB-Gewerkschaften jedoch nicht durchsetzen. Kein Wunder, schließlich ist deren einfluss in besonders prekären Bereichen wie der Leiharbeit eher gering und die Rahmenbedingungen sind umso schwieriger.
Die Verhandlungen seien bloß ein »Signal der Beschwichtigung«, heißt es bei der DGB-Gewerkschaft für die Nahrungsmittelbranche (NGG). Sie richtet diesen Vorwurf zwar an die Zeitarbeitsverbände, angesprochen könnte sich jedoch auch Michael Sommer, der Bundesvorsitzende des DGB, fühlen. Er fordert zwar weiterhin eine gesetzliche Regelung, stützt aber auch den »Mo­nitoring-Prozess« der Arbeitsministerin. Dabei ist es keineswegs ausgemacht, dass diese Doppelstrategie zum Erfolg führt. Vielmehr dienen Teilabschlüsse als Legitimation für politische Un­tätigkeit. Schließlich seien nun auch Verhandlungen absehbar für die Bereiche Gesundheit, Druck, Logistik und Verkehr, hieß es aus dem Ministerium. Die Gewerkschaften Verdi und NGG dementierten umgehend, während die Verkehrsgewerkschaft EVG im August Gespräche aufnehmen will. Der Jungle World sagte Pressesprecher Jan Jurczyk, Verdi favorisiere eine gesetzliche Regelung. Zumal die Vereinbarungen der IG Metall nicht als Modell dienen könnten, weil die Arbeitszeiten in anderen Branchen ungleich kürzer seien und vielfach nur einige Tage dauerten.

Woher die Geduld in dieser »Frage der Gerechtigkeit« kommt, wird deutlich. So hielt es Karl-Josef Laumann, Vorsitzender der CDU-Sozialausschüsse, für vorstellbar, die Gleichstellung von Fest- und Leihangestellten zum Wahlkampf­thema der CDU zu machen. Fragt sich nur, wer der Partei das abkaufen soll. Allein der FDP die Schuld zu geben, ist zu simpel. Zumal es im Jahr 2002 die heutigen Oppositionsparteien SPD und Grüne waren, die mit der Öffnungsklausel für tarifliche Abweichung nach unten das der­zeitige Dilemma erst möglich machten. Schließlich ließe sich, wie verschiedene Ökonomen das tun, auch ganz marktkonform argumentieren, die gefragte Flexibilität müsse eben ihren Preis haben. So wie in Frankreich, wo Leiharbeiter und befristet Beschäftigte durch eine »Prekaritätsprämie« mehr verdienen als Stammbelegschaften. Ob ein solcher Aufschlag tatsächlich für eine unsichere Lebenslage entschädigen kann, ist allerdings eine andere Frage.