Deutsches Haus

In Jena (Thüringen) grölte ein Betrunkener am 27. August rassistische Parolen. Er erhielt einen Platzverweis und wurde vorläufig festgenommen. Eine Gruppe von sechs bis zehn Männern griff in der Nacht zum 26. August einen Türken und einen Iraner vor einer Diskothek in Zwickau (Sachsen) an und verletzte sie schwer. Nach Angaben der Polizei riefen die Täter dabei rassistische Parolen. Sie flüchteten schließlich in einem Kleinbus. Der überfallene Türke musste im Krankenhaus behandelt werden. Unbekannte besprühten die Grillhütte eines Freizeitzentrums in Menden (Nordrhein-Westfalen) mit rassistischen Parolen. Dies berichtete die Westdeutsche Allgemeine Zeitung am 26. August. Ein Unbekannter schubste am Abend des 25. August ein sechsjähriges Mädchen im Berliner Stadtteil Wedding und beleidigte dessen Mutter und deren Schwester auf rassistische Weise. Der Mann ergriff eine der Frauen am Arm, worauf die andere in französischer Sprache protestierte. Er beleidigte die Frau erneut und forderte sie auf, Deutsch zu sprechen. Die alarmierte Polizei konnte den Täter nicht ergreifen, der Staatsschutz ermittelt. Bei einer verbalen Auseinandersetzung zwischen zwei Personengruppen auf dem Dortmunder Hauptbahnhof (Nordrhein-Westfalen) in der Nacht zum 25. August fielen rassistische Äußerungen. Danach schlug mutmaßlich ein wegen Gewaltdelikten bekannter Fußballfan einen Mann aus der anderen Gruppe nieder und trat auf ihn ein. Anschließend flüchtete er mit seinen Begleitern. Ein Ermittlungsverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung wurde eingeleitet. Nach Angaben der Stadtzeitung vom 25. August zerstörten Jugendliche die Scheiben des Gebetshauses der Türkisch-Islamischen Gemeinde Wertingen (Bayern) und zerstachen die Reifen zweier vor dem Gebäude geparkter Autos. Sie hinterließen NPD-Aufkleber mit rassistischen Parolen. Die Täter haben ein Geständnis abgelegt. Zwei von ihnen sind wegen rechtsextremer Aktivitäten bekannt. In Unterhaching (Bayern) hielt am 23. August ein Mann ein Auto an und beleidigte den Fahrer auf rassistische Weise. Als dieser ausstieg und den Angreifer festhielt, wurde er von ihm und zwei Begleitern verprügelt. Die Täter flüchteten, wurden aber später von der Polizei festgenommen. Das Opfer erlitt leichte Verletzungen im Gesicht und Prellungen am Körper. Dies berichtete die Süddeutsche Zeitung. Am 21. August wies das Verwaltungsgericht Regensburg (Bayern) die Klage eines iranischen Asylbewerbers auf Feststellung der Flüchtlingseigenschaft und von Abschiebungshindernissen als unbegründet ab. Wie das Wochenblatt berichtete, sah das Gericht die exilpolitische Tätigkeit des Betroffenen nicht als ausreichend an, um von »asylerheblichen Verfolgungsmaßnahmen« vor Ort auszugehen. Der Kläger ist bekennender Atheist. Bei einer Durchsuchung seines Hauses im Iran hatten Sicherheitskräfte regimekritische Medienerzeugnisse sichergestellt. Ihm droht nun die Abschiebung.   KS