Die Folgen des Optionsverfahrens im Staatsbürgerschaftsrecht

Deutsche auf Zeit

Tausenden jungen Menschen droht in diesem Jahr der Entzug der deutschen Staatsbürgerschaft, weil sie unter das umstrittene Optionsverfahren fallen, das mit der Änderung des Staatsbürgerschaftsrechts durch Rot-Grün vor 13 Jahren eingeführt worden ist.

Elf Jahre ist sie deutsche Staatsbürgerin gewesen. Jetzt, zu ihrem 23. Geburtstag, wurde ihr die Staatsbürgerschaft wieder aberkannt. Die Passbehörde der Stadt Hanau hat den Personalausweis und den Reisepass der jungen Frau eingezogen und sie als türkische Staatsangehörige registriert. Die in Deutschland geborene Frau wurde an die Ausländerbehörde verwiesen, bei der sie sich inzwischen als türkische Staatsangehörige und damit Nicht-EU-Bürgerin eine Aufenthaltserlaubnis einholen musste. Möglicherweise ist sie sogar bald staatenlos, denn im Dezember hatte sie die Aufhebung der türkischen Staatsbürgerschaft beantragt, damit sie ihren deutschen Pass behalten darf.
Wie die junge Frau aus dem Main-Kinzig-Kreis sind derzeit über 440 000 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene keine »echten« Deutschen, sondern solche auf Widerruf, »Options-Deutsche«, Deutsche zweiter Klasse, Staatsbürger auf Zeit. Sie sind in Deutschland geboren und aufgewachsen, aber im Gegensatz zu vielen ihrer gleichaltrigen Freunde und Kollegen müssen sie sich zwischen der deutschen Staatsangehörigkeit und der ihrer Eltern entscheiden. Sie unterliegen dem umstrittenen Optionsverfahren, weil es in Deutschland unerwünscht ist, wenn Deutsche noch weitere Pässe haben. Im Gegensatz zu zahlreichen anderen Ländern akzeptiert Deutschland, ähnlich wie Österreich, Litauen und Lettland, keine Doppelstaatsbürgerschaft – auch wenn das Gesetz allerlei Ausnahmen vorsieht.

Die junge Frau aus Hanau gehört zur Gruppe der sogenannten Optionspflichtigen. Diese Sonderregel wurde gemeinsam mit der Einführung des Geburtsortsrechtes durch die rot-grüne Bundesregierung vor 13 Jahren in das neue Staatsangehörigkeitsrecht aufgenommen. In Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern erwerben seitdem automatisch – aber eben nur vorübergehend – die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht besitzt. Bis zum 31. Dezember 2000 konnten Eltern zudem Kinder, die nicht älter als zehn Jahre waren, per Antrag in die Regelung einbeziehen. Auch diese erwarben dann bei der Einführung des neuen Staatsangehörigkeitsrechtes im Jahre 2000 rückwirkend bis zum Geburtsjahrgang 1990 einen deutschen Pass, ohne zunächst ihre zweite Staatsangehörigkeit aufgeben zu müssen. Dieser erste Jahrgang feiert in diesem Jahr seinen 23. Geburtstag, doch statt Grußkarten drohen unschöne Behördenschreiben.
Das Regierungspräsidium Darmstadt rechnet damit, dass im Laufe dieses Jahres allein in seinem Zuständigkeitsbereich etwa 100 junge Menschen ihren deutschen Pass verlieren werden. Sollten diese die deutsche Staatsbürgerschaft erneut anstreben, müssen sie die zeitraubende und teure Einbürgerung beantragen. Bundesweit sind es über 3 300 deutsche Staatsbürger, die dieses Jahr plötzlich bei der Ausländerbehörde eine Genehmigung für ihr Leben in Deutschland werden einholen müssen. Dieser Vorgang wird automatisch dann in die Wege geleitet, wenn die »Options-Deutschen« nicht rechtzeitig die Entlassung aus der türkischen, ghanaischen, russischen oder irgendeiner anderen Staatsbürgerschaft beantragt oder sich bis zum 21. Geburtstag um eine »Beibehaltungsgenehmigung« für die Staatsbürgerschaft ihrer Eltern bemüht haben. Selbst wenn sie ihre zweite Staatsbürgerschaft gar nicht abgeben müssen, etwa bei einer EU-Staatsbürgerschaft, oder können, etwa bei Staaten wie Afghanistan, Algerien, Kuba, Eritrea, Iran oder Marokko, die ihre Staatsbürger generell nicht entlassen, müssen sie aktiv werden, wenn sie nicht unfreiwillig ausgebürgert werden wollen.
Nach Angaben des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) liegt die Zahl derjenigen, denen ab 2014 der Verlust des deutschen Passes droht, pro Jahr bei rund 4 000. Das BAMF rechnet mit steigenden Zahlen. Im Jahr 2018 könnten bereits über 40 000 Menschen an ihrem 23. Geburtstag ihren deutschen Pass verlieren. Hauptherkunftsländer der Eltern, angezeigt über die zweite Staatsangehörigkeit der Betroffenen, sind die Türkei, Kroatien, Serbien, der Iran, Bosnien-Herzegowina, Vietnam, Pakistan, Mazedonien, Afghanistan und Polen. Die Türkei macht dabei mit rund 68 Prozent mit Abstand den größten Anteil aus. Alle anderen Länder liegen jeweils unter zehn Prozent. Die meisten Menschen mit Optionspflicht leben, so das BAMF, in Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Bayern und Hessen.

Nach Angaben des Regierungspräsidiums Darmstadt hatte die junge Frau aus Hanau erst im Dezember 2012 die Entlassung aus der türkischen Staatsangehörigkeit beantragt. »Das war natürlich viel zu spät, da man ungefähr mit sechs Monaten Bearbeitungszeit rechnen muss«, sagt Martin Jungnickel, Dezernatsleiter im Regierungspräsidium Darmstadt. Es komme für die Einhaltung der Frist – Vollendung des 23. Lebensjahres – nicht auf einen laufenden Antrag an, sondern auf die tatsächlich erfolgte Entlassung.
»Ich appelliere an die optionspflichtigen Jugendlichen: Entscheiden Sie sich dafür, die deutsche Staatsangehörigkeit zu behalten. Sie bietet Ihnen viele Chancen und Möglichkeiten«, sagt die Staatsministerin und Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, Maria Böhmer (CDU). An eine Abschaffung der Optionsregelung denkt sie allerdings nicht. Sie will sie lediglich »vereinfachen«. Damit sollen auch kostspielige Rechtsstreitigkeiten vermieden werden, da die Bearbeitung von Anträgen in den Behörden »fehleranfällig« sei.
Manche Bundesländer wie etwa Baden-Württemberg haben die Bearbeitung der »Beibehaltungsanträge« neu geregelt. »Wir führen unseren Weg einer möglichst liberalen Verwaltungspraxis im Staatsangehörigkeitsrecht fort und nutzen dafür den bundesgesetzlichen Spielraum, auch wenn dieser sehr eng ist«, sagte die baden-württembergische Integrationsministerin Bilkay Öney (SPD) im Januar. Sie sieht in der Optionspflicht einen »integrationspolitischen Irrweg«.

Mangelndes Engagement kann man den Behörden nicht vorwerfen. Seit Jahren schreiben sie Briefe an die »Options-Deutschen«, erinnern an Fristen, weisen auf die Konsequenzen hin. In den Einbürgerungsämtern sind viele Stellen damit befasst. Sie beraten, drucken und verteilen Informationsbroschüren. So wird viel Geld ausgegeben und Mühe aufgewandt für ein Ziel, das man auch einfacher erreichen könnte, nämlich mit der Abschaffung der Optionspflicht und der generellen Zulassung von mehreren Staatsangehörigkeiten.
Viele Betroffene hoffen, dass sich die komplizierte Gesetzeslage bald ändern wird. Eine von ihnen ist Marla Clark* samt ihrer Familie. Ihre Kinder sind in Hamburg geboren und haben einen britischen, einen nigerianischen und einen deutschen Pass. »Ich hoffe, das Optionsthema hat sich erledigt, bevor wir die Sache in ein paar Jahren entscheiden müssen«, sagt sie. Fälle wie diesen gibt es viele.
Seit ihrer Einführung fordern zahlreiche Organisationen und Fraktionen in den Parlamenten die Abschaffung der Optionsregelung. Sie wird aus verfassungsrechtlichen, demokratie- und migrationspolitischen Gründen kritisiert. Berlin, Baden-Württemberg sowie mehrere SPD-geführte Bundesländer waren allerdings im Herbst 2011 im Bundesrat mit einer Gesetzesinitiative gescheitert, mit der in Deutschland geborenen Kindern die doppelte Staatsbürgerschaft ermöglicht und der Optionszwang aus dem Staatsangehörigkeitsrecht gestrichen werden sollte. Nun hat die Linkspartei im Bundestag Ende Januar den Antrag »Für gleiche Rechte – Einbürgerungen erleichtern« eingebracht. Im März steht eine Anhörung von Sachverständigen an.

Ünal Zeran, Rechtsanwalt aus Hamburg, hat von dem Hanauer Fall aus der türkischen Presse erfahren. Er nimmt zwar einen Wandel in der Politik wahr, ist aber skeptisch, ob das Thema im Wahlkampfjahr ernsthaft angegangen wird. Den Optionszwang hält er für »überflüssig«. Es gebe weder ein völkerrechtliches noch ein verfassungsrechtliches Gebot, das Mehrstaatigkeit ausschließe. Die Regelung führe zu einer durch nichts zu rechtfertigenden unterschiedlichen Behandlung von in Deutschland geborenen Kindern. Er kritisiert ferner, dass es keine bundesweite Verwaltungsvorschrift gibt, Länder und Kommunen haben ihre jeweils eigene Praxis.
»Zudem sind die Regelungen sehr kompliziert und keineswegs jugendgerecht. Der Aufwand und die Kosten sind für alle Beteiligten enorm«, sagt Zeran. Mitunter müsse vor der Entlassung aus der türkischen Staatsbürgerschaft zunächst die Registrierung des Kindes in der Türkei erfolgen, mit der sogar eine Reise in die Türkei verbunden sein könne. Manche, so berichtet Zeran von Fällen aus seiner Kanzlei, wollten mit dem türkischen Staat aber nichts zu tun haben und vermieden es, Eheschließungen und Geburten zu melden. Er weist auch darauf hin, dass das Problem bereits mit der Geburt der Kinder beginne, wenn geprüft werden müsse, ob sie überhaupt in das Optionsverfahren kommen.
Allein in der Hamburger Einbürgerungsstelle befassen sich drei Sachbearbeiter mit den Optionsverfahren. Ginge es nach Zeran, dann sollten diese besser eingesetzt werden, um die langwierigen Einbürgerungen von Einwanderern zu beschleunigen, statt die überflüssigen Optionsverfahren von Deutschen zu bearbeiten.
Bis dahin scheint es noch ein weiter Weg zu sein – auch wenn es viele gibt, die das Vermeiden von Mehrstaatigkeit in einer globalisierten Welt als unzeitgemäß ansehen. Zumal sich in der deutschen Einbürgerungspraxis zeigt, dass inzwischen bei etwa der Hälfte aller Einbürgerungen die Beibehaltung der ausländischen Staatsangehörigkeit akzeptiert wird. Mehrstaatigkeit ist also auch in Deutschland kein Sonderfall mehr. Vor diesem Hintergrund wäre die Abschaffung der Optionspflicht nur eine konsequente Anerkennung dieser Entwicklung. Inwieweit Rechte und Pflichten aber überhaupt an einen Pass geknüpft werden sollten und nicht etwa daran, wie lange jemand hier gelebt hat, ist indes noch eine ganz andere Frage.

* Name von der Redaktion geändert