Die Kürzungen bei der Förderung von Ökostrom

Sparen beim Regenerieren

Das Umwelt- und das Wirtschaftsministerium haben sich auf Kürzungen bei der Förderung erneuerbarer Energien geeinigt.

Die schwarz-gelbe Bundesregierung arbeitet seit dem Beginn ihrer Amtszeit im Herbst 2009 daran, die Wirksamkeit des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) zu verringern. Durch das seit dem Jahr 2000 bestehende EEG konnte der mit erneuerbaren Energien gedeckte Anteil des Stromverbrauchs bis 2012 auf 23 Prozent gesteigert werden. Fast jede vierte in Deutschland verbrauchte Kilowattstunde wird also mittlerweile mit erneuerbaren Energien erzeugt. Die regenerativen Energien stehen kurz davor, die Braunkohle vom Spitzenplatz bei der Stromerzeugung zu verdrängen. Für die etablierten Stromkonzerne stellt das eine Bedrohung dar.
Die Energiekonzerne Eon, RWE, EnBW und Vattenfall haben bisher den Strommarkt in Deutschland weitgehend unter sich aufgeteilt. Die Sofortabschaltung von acht Atommeilern nach der Atomkatastrophe von Fukushima hat der Branche eine wichtige Profitquelle genommen. Der Ausstieg aus der Erzeugung von Strom in Atomkraftwerken bis 2022 erzeugt zusätzlichen Bedarf für Investitionen. Auf den ersten Blick scheinen die Gewinne der Energiekonzern allerdings ungebrochen zu steigen. Eon erzielte 2012 einen Überschuss von 4,3 Milliarden Euro, RWE konnte 5,8 Milliarden Euro verbuchen, Vattenfall steigerte seinen Überschuss von einer auf 1,4 Milliarden. Nur EnBW machte etwa 800 Millionen Euro Verlust. Allerdings erzielte Eon seine Gewinne durch Beteiligungsverkäufe, RWE ist enorm verschuldet und kann seinen Gewinn nur durch einen hohen Braunkohleanteil sichern, was auch für Vattenfall zutrifft. Um ihre Gewinnaussichten kurzfristig zu verbessern, haben die Konzerne des Stromkartells wohl auch ihre politischen Lobbyabteilungen zum Handeln gedrängt und die Bundesregierung scheint zum Ende ihrer Legislaturperiode bereit zu sein, den Energiekonzernen die gewünschten Ergebnisse zu liefern.
Wirtschaftsminister Philipp Rösler (FDP) und Umweltminister Peter Altmaier (CDU) präsentierten vorige Woche gemeinsame Vorschläge, die auf eine Beschneidung der Wirkung des EEG hinauslaufen. Als fadenscheinige Begründung muss der Schutz der Verbraucher und der mittelständischen Wirtschaft vor steigenden Strompreisen herhalten.

Nach den Plänen der Regierung sollen die Änderungen am 1. August 2013 – auf dem Höhepunkt des Bundestagswahlkampfs – in Kraft treten. Für die Betreiber und Investoren aus dem Bereich der erneuerbarer Energien haben die Referenten des Wirtschafts- und des Umweltministeriums einen Katalog an Kürzungen zusammengestellt. Jährlich sollen insgesamt 1,86 Milliarden Euro eingespart werden.
Selbst Bestandsanlagen sollen von Kürzungen nicht verschont werden. Deren Vergütung soll 2014 für ein Jahr pauschal um 1,5 Prozent abgesenkt werden. Sollte diese Regelung tatsächlich in Kraft treten, dürfte das Vertrauen in das EEG in Frage gestellt werden, denn bisher gehörte die Garantie der Vergütungshöhe zu den Grundlagen des Gesetzes. Für Investoren war kalkulierbar, welche Vergütung gezahlt wird. Diese ökonomische Planbarkeit ist nun gefährdet. Selbst der Vorstandsvorsitzende von RWE, Peter Terium, äußerte sich in der Wirtschaftswoche skeptisch: »Die Investitionszusagen der Vergangenheit kann man nicht einfach einkassieren, ohne den Investitionsstandort Deutschland zu schädigen.«

Es ist kaum nachvollziehbar, warum CDU/CSU und FDP mit einer solch unpopulären Maßnahme in den Wahlkampf ziehen möchten. Schließlich haben erneuerbare Energien ein gutes Image bei der Bevölkerung, zugleich ist ein Großteil der Bevölkerung auch bereit, einen Teil der Mehrkosten zu tragen, wenn dies auch für die Industrie gilt. Für die Opposition dürfte es eigentlich kein Problem sein, das Vorhaben der Bundesregierung zu verhindern, da für eine Änderung des EEG die Zustimmung des Bundesrats notwendig ist. Nach der Wahl in Niedersachsen ist diese Reform nicht ohne die Zustimmung der SPD möglich. Ob ihr Kanzlerkandidat Peer Steinbrück diese Chance zu nutzen weiß, ist jedoch eine andere Frage.