Die staatliche Finanzierung für die NPD

Gute Kameradschaft

Die Bundesregierung hat offenbar kein Problem damit, den organisierten Neonazismus auch weiterhin zu finanzieren.

Es steht fest: Die schwarz-gelbe Koalition wird keinen eigenen Antrag auf ein Verbot der NPD stellen. Stattdessen nimmt die Bundesregierung in Kauf, dass aus staatlichen Mitteln auch weiterhin die rassistische und menschenfeindliche Propaganda der NPD finanziert wird. Über 20 Millionen Euro hat die NPD seit dem gescheiterten Verbotsantrag vor zehn Jahren vom Staat erhalten. Natürlich gäbe es durch ein Verbot der NPD nicht einen Nazi weniger, noch würde ein Verbot irgendetwas am rassistischen und nationalistischen Konsens der deutschen Mehrheitsgesellschaft ändern. Aber hierdurch würden neonazistische Gruppen – auch abseits der NPD – ihre wichtigste Struktur und größte Einnahmequelle verlieren und damit wäre ihre Handlungsfähigkeit auf längere Zeit stark eingeschränkt. Die Antifa wiederum könnte sich eine Zeitlang auf wichtigere Dinge konzentrieren, anstatt jedes Wochenende dem NPD-Wanderzirkus hinterherzufahren. Pragmatischer Antifaschismus eben, nicht mehr und nicht weniger. Zudem wäre ein Verbotsantrag angesichts des ignoranten bis rassistischen staatlichen Umgangs mit der NSU-Mordserie, der sich bis in die anstehende Gerichtsverhandlung fortsetzt, ein wichtiges politisches Zeichen gewesen, sowohl für die Betroffenen von rechter Gewalt als auch für die Hinterbliebenen der über 180 seit 1990 von Nazis und Rassisten Getöteten. Stattdessen macht die Regierung, allen voran die FDP, deutlich, dass sie kein Problem damit hat, weiterhin der Hauptsponsor der für die Gewalt verantwortlichen neonazistischen Strukturen zu sein. Schließlich ist nicht nur die NPD von öffentlichen Geldern abhängig, auch diverse militante Kameradschaften könnten ohne die finanzielle Unterstützung durch den Verfassungsschutz gar nicht existieren. Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) betonte, man dürfe nicht noch einmal den gleichen Fehler wie vor zehn Jahren begehen. Eine absurde Argumentation, wenn man sich in Erinnerung ruft, woran das Verbot damals scheiterte: Es lag daran, dass die neonazistische Partei bis in leitende Positionen von V-Leuten durchsetzt war. Das Verfassungsgericht sah angesichts »fehlender Staatsferne« keine Grundlage, sich überhaupt mit dem Verbotsantrag zu befassen. Aus diesem Grund hat der Bundesrat als bisher einziger Antragsteller in seinem Verbotsantrag diesmal nur öffentlich zugängliche Quellen zum Beweis der Verfassungsfeindlichkeit angeführt. Der »Fehler« lag also nicht im Verbotsantrag, sondern im Einsatz von V-Leuten, der kurioserweise offensichtlich die rechtsstaatliche Bekämpfung der Partei behindert, anstatt ihr zu dienen. Trotzdem wurde, wie die Ermittlungen zum NSU offenbart haben, diese Taktik seitdem ausgebaut. Der Staat finanzierte weiterhin Dutzenden Neonazis sowohl ihren Lebensunterhalt als auch ihre »politische Aktivität«. Derzeit sollen mehr als 130 NPD-Nazis im Staatsdienst stehen. »Dummheit kann man nicht verbieten«, hatte Philipp Rösler (FDP) zur Begründung seiner Ablehnung eines NPD-Verbots festgestellt. Zum Glück für ihn und seine Partei, möchte man antworten. Angesichts ihres Festhaltens am Einsatz von V-Leuten und ihrer Argumente gegen das NPD-Verbot müsste sich die FDP sonst wohl selbst einem Verbotsverfahren stellen.