Vom Asylkompromiss zum NSU

Deutscher Konsens

Die Welle des Rassismus Anfang der neunziger Jahre in der Folge der deutschen Wiedervereinigung, die Abschaffung des Grundrechts auf Asyl und der rassistische Terrorismus der Nazigruppe NSU gehören untrennbar zusammen.

Der Deutsche und das Asylrecht – wie soll das zusammenkommen? Zum Stichwort Asyl braucht man keine Umfrage zu machen, um des Volkes Meinung zu erforschen. Die spontanen Reflexe sind auch so bekannt: Flüchtlingsschwemme, Überflutung, Missbrauch, Überfremdung, »Deutschland den Deutschen«. Nur die wenigsten werden antworten, dass es sich um ein kostbares Grundrecht handelt, das zu respektieren wichtig ist, weil sich der Wert einer Demokratie auch daran misst. Das alte Grundgesetz der Bundesrepublik, noch unter dem Eindruck der nationalsozialistischen Katastrophe und unter der Obhut der Alliierten erlassen, sah solches vor. Sobald die Deutschen allerdings 45 Jahre später ihre »Einheit und Freiheit vollendet« hatten, entledigten sie sich der unangenehmen Bürde. Die Asyldebatte war Anfang der neunziger Jahre die erste große innenpolitische Kontroverse nach der Wiedervereinigung. Sie endete mit einer Verfassungsänderung, in die die SPD-Opposition kläglich einwilligte.

So wird absurderweise in Artikel 16a der heute gültigen Fassung des Grundgesetzes der lapidare Absatz »Politisch Verfolgte genießen Asylrecht« durch vier folgende, umfängliche Absätze widerlegt. Wie der offizielle Begriff Asylbewerber nahelegt, dürfen sie sich um eine Anerkennung bewerben, aber nicht auf ein Recht pochen. Es lohnt sich auch, einen Blick auf den Artikel 16 der Verfassung zu werfen, der dem Artikel 16a nicht nur numerisch zugeordnet ist. Dort ist festgelegt, dass die deutsche Staatsangehörigkeit grundsätzlich nicht entzogen und dass kein Deutscher ans Ausland ausgeliefert werden darf. Das war die Zusicherung an die Naziverbrecher, dass man sie vor den im Ausland gegen sie laufenden Verfahren schützen werde. Diese Kombination ist bemerkenswert. Sie zeigt, welcher Schutz vor politischer Verfolgung dem Staat am Herzen liegt und welcher eben nicht. Und sie ist offenherzig: Guckt da nicht ein nationalsozialistischer Untergrund hervor?
Vorausgegangen war dem am 6. Dezember 1992 vereinbarten und am 26. Mai 1993 durch den Deutschen Bundestag beschlossenen Asylkompromiss eine beispiellose Medienkampagne gegen eine vermeintliche Bedrohung durch Ausländer, gegen angeblich massenhaften Asylbetrug und Missbrauch des Rechtes durch Wirtschaftsflüchtlinge. Dass die Kampagne unter anderem von Bild orchestriert wurde, zeigt den westdeutschen Anteil an der Inszenierung. In der Folge dieser Kampagne beging der rassistische Mob Hunderte von gewalttätigen Exzessen gegen Flüchtlinge und Migranten bis hin zu den Pogromen von Hoyerswerda und Rostock-Lichtenhagen und den Morden von Mölln und Solingen. Der Staat, sonst durchaus zu groben Reaktionen fähig, schien vor »der Straße« zurückzuweichen. Die Nazis feierten lange nicht mehr gekannte Erfolge. In Wirklichkeit wurde die Polizei zurückgehalten, weil die Massenausbrüche gebraucht wurden, um die Zweidrittelmehrheit für die Verfassungsänderung im Bundestag zusammenzubekommen. Am 24. August 1992, während das Pogrom in Lichtenhagen tobte, traf der damalige Innenminister Rudolf Seiters (CDU) in Rostock ein, um an Ort und Stelle zu verkünden, dass in Sachen Asylrecht nun gehandelt werden müsse. Eine Woche später begab sich Angela Merkel als damalige Bundesjugendministerin nach Rostock, um in einem Jugendclub mit »rechtsorientierten Jugendlichen«, wie es beschönigend hieß, zu sprechen. Fotos von jenem Treffen zeigen Angela Merkel, mal mahnend, mal herzlich lachend, mit zwei einschlägigen Männern, die ohne weiteres auch Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt hätten sein können.

Die Bundeskanzlerin spricht heute oft von einer »Schande für unser Land«. Das damalige heimliche Einverständnis von CDU/CSU und großen Teilen der Medien mit »der Straße« war in der Tat eine Schande mit weitreichenden Folgen bis zum heutigen Tag. Es mag Symbolcharakter haben oder auch nicht, dass das gegenwärtige Staatsoberhaupt aus Rostock stammt. Joachim Gauck sprach voriges Jahr zum 20jährigen Gedenken an die Ereignisse in jener Stadt und war immerhin bemüht, eine Erklärung für die besonders starke Ausprägung von Fremdenfeindlichkeit und Ausländerhass in Mecklenburg-Vorpommern und den anderen neuen Bundesländern zu finden. Dass er vor 20 Jahren geschwiegen hatte, erwähnte er nicht. Beim Thema Staatsversagen gegenüber dem Rechtsextremismus haben auch Merkel und Gauck persönlich einiges aufzuarbeiten. Der wichtigste Punkt einer solchen Aufarbeitung ist noch gar nicht benannt worden: Solche Zustände lassen sich jederzeit wieder herstellen.
In der Zwischenzeit hat die Politik alles unternommen, um die geänderte Verfassung in der Praxis umzusetzen. Die Drittstaaten-Regelung ist Realität. Weit entfernt von deutschem Boden wird vielen Flüchtlingen der Zutritt bereits am Mittelmeer, in Osteuropa oder auf Flughäfen in aller Welt verwehrt. Die Asylpolitik folgt der militärischen Logik, wonach es besser ist, einen Krieg außerhalb des eigenen Landes zu führen. Victor Hugos Esmeralda würde heute nicht mehr bis zum Portal von Notre Dame kommen, um dort »Asyl!« zu rufen. Man würde sie bereits in den Banlieues abfangen. Und gelänge es ihr tatsächlich, sich bis zur Seine durchzuschlagen, dann müsste sie den Fluss schwimmend durchqueren und riskieren, von der Wasserschutzpolizei entdeckt und zurückgetreten zu werden.

Mit dem Jahrestag des Asylkompromisses jährt sich auch der Brandanschlag von Solingen, bei dem drei Tage nach dem Bundestagsbeschluss zwei Frauen und drei Mädchen ermordet wurden, wie auch die Opfer in Mölln drei Frauen waren. Dies charakterisiert – wie immer schon – den Heldenmut des deutschen Nazis, seine Mannhaftigkeit, seinen Einsatz bis zum Tod. Er wartet, bis die Männer das Haus verlassen haben, schleicht sich nachts heran, legt Feuer und fühlt sich ungerecht behandelt, wenn er überhaupt bestraft wird.
Das rassistische Geschehen der Zeit von 1991 bis 1993 ist ohne jeden Zweifel das Fundament, auf dem schließlich die Terrorgruppe Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) entstanden ist, die zehn Jahre lang unbehelligt morden konnte. Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt, Beate Zschäpe und ihre Kumpane, von denen wir erst einen kleinen Teil kennen, haben das heimliche Einverständnis von damals weiter vorausgesetzt und hatten auch kaum einen Grund, von etwas anderem auszugehen. Denn die Sicherheitsorgane taten ja alles, um sie in dieser Annahme zu bestärken.
Genauso sicher ist das nationalistische Aufbrausen nach 1989 das Fundament für den Rassismus der Folgezeit gewesen. »Wir sind ein Volk!« Wer in dieses Horn stößt, darf sich nicht darüber wundern (und weiß es im Grunde doch genau), welches Volk er da ruft.