Deutsches Haus

In der Ausgabe vom 2. Juli illustrierte die Süddeutsche Zeitung eine Rezension der Bücher »Die amerikanischen Juden und Israel. Was falsch läuft« von Peter Beinart und »Staatsraison? Wie Deutschland für Israels Sicherheit haftet« von Werner Sonne mit einer Karikatur von Ernst Kahl, die ein Monster mit gezücktem Messer zeigt, das im Bett auf sein Frühstück wartet. In der Bildunterschrift steht: »Deutschland serviert. Seit Jahrzehnten wird Israel, teils umsonst, mit Waffen versorgt. Israels Feinde halten das Land für einen gefräßigen Moloch. Peter Beinart beklagt, dass es dazu gekommen ist.« »Ich bin entsetzt«, kommentierte Kahl in der Jüdischen Allgemeinen die Bildunterschrift. Die Zeitung verfüge über einen Fundus seiner Zeichnungen, aus dem sie sich für Illustrationen bediene, allerdings ohne Rücksprache. Henryk M. Broder schrieb in der Welt: »So weit wie die Süddeutsche Zeitung ist bis jetzt noch keine bürgerliche Zeitung in Deutschland gegangen. In dieser Karikatur tritt ›Israel‹ an die Stelle des ›Juden‹, die Süddeutsche Zeitung setzt dort an, wo der Stürmer 1945 aufhören musste.« Das American Jewish Comittee (AJC) hat eine Beschwerde beim Deutschen Presserat eingereicht und ihn aufgefordert, die Zeitung für die Kombination von Bild und Bildunterschrift zu rügen. Am 27. Juni hat vor dem Landgericht Halle (Sachsen-Anhalt) der Prozess gegen drei Männer wegen gefährlicher Körperverletzung begonnen. Ihnen wird vorgeworfen, im April vorigen Jahres bei einem Volksfest in Eisleben eine syrische Familie angegriffen zu haben. Mehrere Familienmitglieder wurden bei dem Angriff, bei dem die Angreifer sie mit Tritten, Schlägen und einem Schlagstock traktierten, schwer verletzt. Wie die Mitteldeutsche Zeitung berichtete, hat der 19jährige Hauptangeklagte, der der Anklageschrift zufolge während des Angriffs rassistische Parolen gerufen haben soll, am ersten Prozesstag den brutalen Überfall eingeräumt. Er bestritt jedoch, dass sein Motiv Ausländerfeindlichkeit gewesen sei. Am 26. Juni stellte das Deutsche Institut für Menschenrechte in Berlin eine Studie zum Thema »Racial Profiling« vor. Davon spricht man, wenn die Polizei allein aufgrund von Gesichtszügen, Haut- und Haarfarbe Personenkontrollen durchführt. Die Studie untersuchte die Auswirkungen von Paragraph 22 Absatz 1a des Bundespolizeigesetzes, der die rechtliche Grundlage für willkürliche, anlasslose Polizeikontrollen schafft. Wie der Tagesspiegel berichtete, gelangt die Studie zu dem Ergebnis, dass diese gesetzliche Regelung gegen das Grundgesetz, gegen europä­isches Recht und gegen mehrere Antirassismusabkommen, die Deutschland unterschrieben hat, verstoße.   mm