»Bis zum Bundes­verfassungsgericht«

Mann? Frau? Das ist zu wenig, finden die Mitglieder der Kampagne »Dritte Option«. Sie möchten auf dem Klageweg eine dritte Wahlmöglichkeit für die Geschlechtseintragung erstreiten. Moritz hat mit der Jungle World gesprochen.

Wie ist die derzeitige Rechtslage bei Geschlechtseintragungen?
Im Moment können Personen als Männer oder Frauen eingetragen werden. Meist geschieht das nach der Geburt. Die Änderung der Geschlechtseintragung ist juristisch möglich, aber nur von Frau zu Mann und Mann zu Frau. Es ist unmöglich, das Geschlecht in etwas anderes als Mann oder Frau ändern zu lassen.
Hätte Ihre Kampagne Erfolg, wie sähe das Ergebnis aus?
Wir wollen eine dritte Wahlmöglichkeit. Unser Vorschlag wäre, sie inter*/divers zu nennen, um sie offen zu lassen für viele Menschen, die sich nicht in den Kategorien Mann oder Frau wiederfinden. Die neue Kategorie sollte für alle frei wählbar sein und nicht verbunden mit irgendwelchen Gutachten oder Pathologisierungen.
Was wären die Vorteile dieser dritten Option?
Sie wäre eine tatsächliche Veränderung vor allem für Menschen, die sich derzeit nicht repräsentiert fühlen und ständig vor dem Problem stehen, sich in Kategorien einordnen zu müssen, in die sie nicht gehören. Und wir sind der Ansicht, dass es auf der Ebene der Antidiskriminierung Fortschritte geben wird, denn dann besteht eine offiziell anerkannte Kategorie. Bislang kann man schlecht gegen Diskriminierung vorgehen, weil der Staat diese Menschen gar nicht anerkennt. Zudem hoffen wir, dass mit einer stärkeren juristischen Anerkennung von Interpersonen auch die Zwangsoperationen an Kleinkindern aufhören.
Wie wollen Sie die dritte Option auf dem Klageweg einfordern?
Eine Person von uns stellt den Antrag beim Standesamt, den Personenstand zu ändern. Das Standesamt wird den Antrag wahrscheinlich ablehnen, weil es keine Rechtsgrundlage gibt. Gegen diese Ablehnung werden wir dann klagen, zunächst vor dem Amtsgericht, dann vermutlich bis zum Bundesverfassungsgericht.
Ihre Kampagne sammelt Spenden. Wie viel wird die Klage kosten?
Für die erste Instanz schätzen wir Gerichts- und Anwaltskosten von etwa 2 000 Euro. Wie viel Geld bis zum Bundesverfassungsgericht nötig ist, lässt sich nicht sagen. Zudem betreiben wir eine politische Kampagne, weil es uns darum geht, gesellschaftlich etwas zu verändern. Wir brauchen Geld für Flyer, Plakate und Veranstaltungen.