Die Zabern-Affäre

Wer lacht, wird arretiert

Zabern (Elsass), 28. Oktober 1913: Volker Weiss erinnert an ein weithin vergessenes Datum in der Vorgeschichte des Ersten Weltkriegs.

Als im August 1914 das Deutsche Kaiserreich in den Abgrund stürzte und die bürgerliche Welt des 19. Jahrhunderts gleich mit sich riss, zeigten sich manche Zeitgenossen irritiert. Warum war es diesmal zum Äußersten gekommen? Die europäische Kultur schien in einer Blüte. Wissenschaft und Künste waren internationalisiert wie nie zuvor, die Wirtschaft ebenfalls. Außenpolitische Dauerkrisen waren nichts Neues, es lebte sich nicht schlecht in ihrem Schatten. In seiner Rückschau »Die Welt von Gestern« beschreibt Stefan Zweig, wie es den Menschen zur Gewohnheit geworden war, im Angesicht von Affären, die gerade nochmal glimpflich verliefen, aufzuseufzen: »Diesmal noch nicht.«
Weniger geschärft als für die internationalen Verwicklungen waren die Sinne allerdings für innere Missstände, die das Reich unaufhaltsam in die Eskalation trieben. Deutschland, der aufstrebende Koloss in der Mitte Europas, betrieb nicht nur eine hochriskante Außenpolitik, es verfügte auch über keine funktionierenden Sicherungsmechanismen im Inneren. Eine unsichere Verfassungslage und der grundsätz­liche Vorrang des Militärischen in der Politik gehörten zu den Faktoren, die den Weg in den Krieg begünstigten. Dabei konnten selbst verbriefte Rechte auf der Strecke bleiben, wie sich vor 100 Jahren im elsässischen Zabern gezeigt hat.
Knapp ein Jahr vor Kriegsbeginn, am 28. Oktober 1913, hatte Günter Freiherr von Forstner, ein junger Leutnant des in Zabern stationierten Oberrheinischen Infanterieregiments 99 der Preußischen Armee, seine Untergebenen auf dem Exerzierplatz aufgefordert, bei Handgreiflichkeiten mit Einheimischen »von der Waffe Gebrauch zu machen«. Nassforsch lobte er für jeden Rekruten eine Prämie von zehn Goldmark aus, der bei solch einer Gelegenheit einen »Wackes über den Haufen steche«. Der Gebrauch des Schimpfnamens »Wackes« für Elsässer war dem dort stationierten Militär eigentlich »strengstens« untersagt worden. Doch den noch nicht einmal volljährigen Offizier kümmerte diese Dienstvorschrift offenkundig ebenso wenig wie die Tatsache, dass unter den Rekruten selbst Elsässer waren. Ein Sergeant erhöhte die Prämie diensteifrig um weitere »drei Mark«.
Dieser Chauvinismus ihrer Vorgesetzten erregte den Unmut der elsässischen Soldaten. Der Vorfall wurde ruchbar, die Sprüche des Leutnants verbreiteten sich in der Stadt und fanden schließlich ihren Weg in die Lokalpresse. Im eigentlich als reichsfreundlich bekannten Zabern wurden bald Forderungen nach einer Versetzung der beiden Verantwortlichen erhoben, denen inzwischen die Zaberner Kinder auf der Straße Spottverse und Steine hinterherschleuderten. Eine einfache disziplinarische Maßnahme hätte die Situation sofort entschärft, statt dessen offenbarten sich schwere Defizite im staatsbürgerlichen Verständnis der Militärverwaltung. Statt gemaßregelt zu werden, bekam Leutnant von Forstner in der Öffentlichkeit bewaffneten Begleitschutz. Er genoss es sichtlich, weiter im Stadtbild von Zabern präsent zu sein. Als er und einige seiner Kameraden in einer Kneipe demonstrativ Revolver neben ihre Biergläser legten, drohte die Situation außer Kontrolle zu geraten.
War die Sturheit, mit der die Armee die Provokationen ihres Offiziersnachwuchses bislang gedeckt hatte, von den Einheimischen eher verspottet worden, wollte man diese aggressive Geste nicht dulden. Vor dem Gasthaus versammelte sich eine Menschenmenge, schließlich musste der Regimentskommandeur, Oberst Ernst von Reuter, seine über die Stränge schlagenden Offiziere persönlich abholen und die Menge beruhigen.
In den folgenden Tagen herrschte eine Art Kriegsrecht in Zabern, es gab spontane Zusammenkünfte und Demonstrationen. Das Militär reagierte mit Ausgangssperren und Patrouillen, einmal wurde die Feuerwehr angewiesen, eine Menschenmenge mit Wasserschläuchen auseinanderzutreiben. Die Armee begann vor Ort, illegal Polizeigewalt auszuüben, durchsuchte die Redaktion des Zaberner Anzeigers und arretierte teils wahllos Bürger. Schon öffentliches Lachen in Hörweite von deutschen Offizieren barg ein Verhaftungsrisiko. Selbst Kinder und Honoratioren waren betroffen, bekannt wurden die Festnahmen eines Staatsanwalts und zweier Landräte sowie eines Redakteurs des deutschfreundlichen konservativen Zaberner Wochenblatts.
Die Bevölkerung ließ sich nicht einschüchtern und zeigte gerade angesichts der grotesken Repressionen immer weniger Respekt vor der Uniform. Offensichtlich waren die Elsässer auch nach vier Jahrzehnten Reichszugehörigkeit nicht annähernd so militärfromm geworden, wie man es von den »Kerndeutschen« gewohnt war. Die Ereignisse spitzten sich weiter zu: Als Leutnant Forstner erneut auf offener Straße von Jugendlichen verspottet wurde, verletzte er einen gehbehinderten jungen Arbeiter schwer mit dem Säbel. Die Stimmung wurde immer feindseliger, in der Garnison ließ man scharfe Munition ausgeben und stellte Maschinengewehre bereit, Soldaten marschierten mit aufgepflanztem Bajonett, und Garnisonskommandant von Reuter zeigte sich hoch zu Ross – allesamt auf Reichsgebiet und in Friedenszeiten unübliche Maßnahmen.
Erst langsam anlaufende Ermittlungen der Staatsanwaltschaft schienen die Lage zu beruhigen. Zumindest oberflächlich, denn wie der sozialdemokratische Vorwärts berichtete, fraß sich die Erbitterung, »gerade weil sie stumm ist und sich nicht entladen darf, in den Kreisen der Bürger immer tiefer. Mit zusammengebis­senen Zähnen liest man die Proklamationen an den Straßenecken, in denen zur Ruhe ermahnt wird, und wo sich ein Soldat oder gar ein Offizier mit der ominösen 99 sehen läßt, da folgen ihm feindliche und böse Blicke.«
Zabern zog Kreise, an mehreren Orten im Elsass kam es zu Zusammenstößen zwischen Zivilisten und Armeeangehörigen. Die linke Opposition im Land, Arbeiterbewegung und Intellektuelle, wies auf die Vorfälle hin, die ihre Kritik an den inneren Verhältnissen bestätigten. Berlin deckte unterdessen das rüde Vorgehen des Militärs. Kronprinz Wilhelm von Preußen hatte sogar nach Straßburg an den Kommandierenden General des übergeordneten XV. Armeekorps, Berthold von Deimling, telegraphiert. Er erwarte, dass »die Offiziere in jeder Beziehung gegen die Unverschämtheit des Zaberner Plebs geschützt werden«. Deimling hatte seinen Adelstitel und die Beförderung mit »hartem Durchgreifen« mit den afrikanischen »Schutztruppen« erworben. Als ihn der Kronprinz jetzt zur Unnachsichtigkeit gegenüber den »Eingeborenen« aufforderte, war dies ein deutlicher Hinweis, was man in Preußen vom Elsass hielt.
Inzwischen hatte auch die französische Presse darüber berichtet, wie sich die Deutschen in den ehemaligen Departements der Republik aufführten. Selbst englische Korrespondenten wurden in der kleinen Stadt gesehen. Der Vorfall wuchs sich zur politischen Krise aus, denn er zeigte die Machtlosigkeit der zivilen Behörden gegenüber dem Militär. Umsonst hatte die zivile Verwaltung auf die Befugnisüberschreitung der Armee hingewiesen und den Kommandeur angefleht, die Lage zu beruhigen. Am 3. Dezember 1913 kam die Sache vor den Reichstag.
Bei der parlamentarischen Aussprache räumte Reichskanzler Theobald von Bethmann-Hollweg zwar ein, dass das Militär nicht immer nach »formeller gesetzlicher Befugnis« gehandelt habe, sah aber in der Verteidigung der Uniform die Priorität. Kriegsminister Generalleutnant Erich von Falkenhayn machte die Hauptschuld bei »lärmenden Tumulanten und hetzerischen Presseorganen« aus und wies jede Kritik am Verhalten der Armee von sich. Doch selbst den sonst zahmen Abgeordneten des ohnehin wenig einflussreichen Reichstags ging die eigenmächtige Verhängung eines Ausnahmezustands durch das Militär in einer Stadt auf Reichsgebiet zu weit. Abgeordnete der Sozialdemokraten, Liberalen und Nationalliberalen gerieten angesichts der Rechtsbrüche in Rage und formten eine ungewöhnliche Parteienallianz gegen die »Militärdiktatur«. Nach einer erregten Debatte entzog eine Mehrheit des Parlaments Kanzler Bethmann-Hollweg kurzerhand das Vertrauen. Das war ein Symbol, aber mehr auch nicht. Der Kanzler wurde vom Kaiser eingesetzt und konnte auch nur von ihm entlassen werden. »Verfassungsrechtlich war das ein Schlag ins Leere«, urteilt Hans-Ulrich Wehler, der den Vorfall im Rahmen seiner Analysen der strukturellen Defizite des Kaiserreichs bereits in den siebziger Jahren untersucht hat. »Verfassungspolitisch dagegen bedeutete die Abstimmung einen erneuten Anlauf zur Parlamentarisierung der Reichsregierung.«
Durch die Affäre war ein spezifisches Problem des Elsass wieder in den Mittelpunkt gerückt. Denn die Vorwürfe, das Militär agiere dort wie »im Feindesland«, rührten an der ungelösten Frage nach dem Autonomiestatus der Region. Bei der Annexion im Frieden von Frankfurt 1871 berief man sich auf das Recht national-kultureller Selbstbestimmung der deutschsprachigen Elsässer (das man selbst zugleich den Lothringern, Dänen und Polen verweigerte). Im Unterschied zu den anderen Bundesstaaten des Deutschen Reichs unterstand das »Reichsland« Elsass-Lothringen unmittelbar Berlin. Es wurde zunächst durch einen Generalgouverneur der Armee verwaltet. Schließlich regierte es ein Statthalter Berlins mit Hilfe eines eingesetzten Landesausschusses. Ein ­eigener Landtag wurde erst 1911, also 40 Jahre nach der Eingliederung in das Deutsche Reich, gewählt. Ein Status als eigenständiger Bundesstaat war nicht vorgesehen.
Das hatte auch den Grund, dass man 1871 im Sieg über Frankreich ein Gebiet annektiert hatte, das nach preußischem Verständnis über keinen legitimen Landesherrn mehr verfügte. Allenfalls eine Aufteilung und Anschlüsse an Baden und die (bayerische) Pfalz wären möglich gewesen. Man entschied sich jedoch für einen Status als reichsunmittelbares Gebiet, was bedeutete, dass das Land weder einen eigenen Fürsten noch eine eigene Landesverfassung bekam. Dafür war nach deutscher Sicht erst eine umfassende »Germanisierung« der deutsch-französisch geprägten Region notwendig. Die Franzosen hatten dem Elsass dagegen während ihrer mehr als 200jährigen Herrschaft weitreichende Autonomierechte zugestanden. Mit dem Anschluss an die deutsche »Kulturnation« 1871 war das Land de facto unter preußische Besatzung geraten, wie sich in der Zabern-Affäre deutlich zeigte.
In Berlin fehlte jede Sensibilität für die heikle Lage an der französischen Grenze. Schon Otto von Bismarck hatte mit der Annexion eine durch Revanchismus befestigte Dauerfeindschaft mit Frankreich billigend in Kauf genommen. Durch die »Zabernade« verspielte man jetzt auch noch das Wohlwollen der Elsässer. Dieses war durchaus vorhanden gewesen. Als Grenzregion zum »Erbfeind« Frankreich verfügte Elsass-Lothringen über den höchsten Militäranteil im Verhältnis zur Bevölkerung. Damit war die Armee ein wichtiger Wirtschaftsfaktor. Obgleich man sich häufig am Auftreten des preußisch-deutschen Militärs stieß, wurden die wirtschaftlichen Vorteile zur Kenntnis genommen und entschädigten zumindest den deutschsprachigen Teil einigermaßen für den Autonomieverlust. Im Vergleich zur Behandlung der nationalen Minderheiten in den östlichen Provinzen Preußens und Schleswig-Holsteins, also vor allem Polen und Dänen, waren die Verhältnisse ohnehin besser. Aber jetzt zeigte sich Berlin nicht gewillt, die Elsässer zu ihrem Bürgerrecht kommen zu lassen. Entscheidungen fällte nicht der gewählte Reichstag, sondern das allein dem Kaiser unterstellte Militärkabinett. Statt des gespreizten Leutnants wurden elsässische Soldaten aus der Garnison wegversetzt. Selbst einheimische Postbeamte, die man verdächtigte, den Text des Kronprinzentelegramms an die Öffentlichkeit gebracht zu haben, fanden sich an einem neuen Dienst­ort wieder.
Die Bevölkerung der Grenzregion galt nun als unzuverlässig und »welschgesinnt«. Regierungstreue Zeitungen im Restreich wiesen auf gebürtige Elsässer im französischen Offizierskorps bis hin zum Generalstab hin, um die Diskriminierung der Bevölkerung zu rechtfertigen. Die Militärgerichtsbarkeit sprach die Verantwortlichen für die Übergriffe mit hane­büchenen Konstruktionen von »Putativnotwehr« und unter Rückgriff auf eine umstrittene Militärverordnung von 1820 frei. Die Maßnahmen seien allesamt berechtigte »Selbsthilfe des Militärs« gegen »Schimpfen und Lächerlichmachen« gewesen, schrieb die Neue Preußische Zeitung. Unter Kritikern des Militarismus und im In- und Ausland wurde Zabern indessen zum Inbegriff der Ignoranz und Selbstherrlichkeit des preußisch-deutschen Militärs. Es schien der Beweis dafür, dass preußische Kreise ständig mit der Möglichkeit eines Militärputsches liebäugelten, um die behutsamen Demokratisierungsschritte wieder zunichte zu machen.
In Zabern hatte sich ein Garnisonskommandant Zivilgewalten angemaßt und die Armee über das Gericht gestellt. Die fruchtlose Verhandlung der Angelegenheit in Berlin hatte das Parlament schlagartig an die eigene Machtlosigkeit und die Handlungsfreiheit des Militärkabinetts erinnert. Obwohl die Armee in Zabern definitiv illegal gehandelt hatte, zeigten sich der Unwille und die Unfähigkeit des tief im Sozialmilitarismus verhafteten Deutschen Reiches, seine zivilen Rechtsnormen durchzusetzen. Wehler sieht in dem Skandal das Symptom eines umfassenden Problems, das das Reich schließlich ruinieren sollte: »Wie ein Blitzlicht erhellte die Zabern-Affäre den strukturellen Antagonismus zwischen Militärstaat und Verfassungsstaat, aus dem die traditionelle militärische Funktionselite und der Oberste Kriegsherr mit seiner Kommandogewalt siegreich hervorgingen. In der Demaskierung des militärischen Semiabsolutismus, der noch einmal sein wahres Gesicht zeigt, liegt die eigentliche Bedeutung von ›Zabern‹.« Die Sig­nale an die Öffentlichkeit waren kaum zu verkennen: Das Militär war selbst im Rechtsbruch auf Reichsgebiet noch unantastbar und der Führung in Berlin fehlte jeder Wille zur Deeskala­tion. Unter diesen Voraussetzungen begann die Vorkriegszeit.