Die geplante Einschränkung des Abtreibungsrechts in Spanien

Zum schweigenden Opfer gemacht

Die konservative Regierung in Spanien will das derzeit geltende fortschrittliche Abtreibungsrecht verschärfen. Doch es regt sich Widerstand.

Der spanische Justizminister Alberto Ruiz-Gallar­dón hat Ende Dezember die konservative Reform des Abtreibungsgesetzes vorgestellt. Der neue Gesetzentwurf zum »Schutz des empfan­genen Lebens und der Rechte der schwangeren Frau« lässt nur noch zwei Indikationen zu, unter denen ein Schwangerschaftsabbruch künftig legal sein soll: Vergewaltigung und Gefahr für die physische und psychische Gesundheit der schwangeren Frau. Damit würde die erst 2010 unter der sozialdemokratischen Partei PSOE in Kraft getretene Fristenregelung aufgehoben. Bereits die jeweilige Namensgebung verdeutlicht den Unterschied zwischen beiden Gesetzen: Das derzeit noch gültige Gesetz über die »sexuelle und reproduktive Gesundheit und den freiwilligen Schwangerschaftsabbruch« gilt als eines der liberalsten weltweit.
Die jetzige Regelung stellt es schwangeren Frauen frei, bis zur 14. Woche abzutreiben. Auch eine Beratungspflicht wie in Deutschland gibt es in Spanien nicht. Zusätzlich zu der Fristenregelung gibt es eine embryopathische Indikation bis zur 22. Woche, falls eine schwere Erkrankung des Fötus festgestellt wurde. Diese Frist verlängert sich bis zum Ende der Schwangerschaft, wenn die Erkrankung unheilbar oder tödlich ist. Auch Minderjährige können ohne Wissen oder Zustimmung ihrer Eltern abtreiben. Dieser Aspekt war bereits 2010 hart umkämpft, Konservative verurteilten ihn als »Zerstörung der Familie« und ­bezeichneten das ganze Gesetz als »Lizenz zum Töten«.

Eine Verfassungsklage der konservativen Volkspartei (PP) gegen das geltende Gesetz ist noch anhängig. Bereits im Wahlkampf hatte der PP versprochen, die liberalen Änderungen rückgängig zu machen. Mit dem am 20. Dezember vorgestellten und vom Ministerrat beschlossenen Gesetzentwurf erfüllt die Partei nun eines ihrer wichtigsten Wahlversprechen. Sollte er in Kraft treten, hätte Spanien eines der res­triktivsten Abtreibungsgesetze Europas.
Die psychische und physische Gesundheit der schwangeren Frau müsste künftig von zwei Gutachtern überprüft werden, die bestätigen, dass die Schwangerschaft eine schwere Gefahr für die Frau darstellt, die auf keine andere Weise als durch einen Abbruch abgewendet werden kann. Für die Erlaubnis eines Schwangerschaftsabbruchs müsste zudem die Gefahr einer gravierenden und dauerhaften gesundheitlichen Einschränkung bestehen. Außerdem müssen die Gutachter Spezialisten in der erwarteten schweren Gesundheitseinschränkung sein und dürfen nicht in der Klinik arbeiten, in der die Abtreibung vorgenommen werden soll. Diese Regelungen sind für eine medizinische Indikation vergleichsweise spezifisch. Die detaillierte Vorschrift soll wohl eine liberale und frauenfreundliche Interpretation des Gesetzes verunmöglichen und jedes Schlupfloch schließen.
Auch die »Reflexionszeit«, die Frauen zwischen einer ausführlichen Beratung und der Abtreibung einhalten müssen, ist mit sieben Tagen ungewöhnlich lang. In der Beratung soll zudem ­intensiv auf die Gefahren einer Abtreibung hingewiesen werden. Minderjährige sollen in Zukunft nur mit Einverständnis ihrer Erziehungsberechtigten abtreiben können.

Der Justizminister Ruiz-Gallardón stellt die geplanten Änderungen als Ausdruck der von der Verfassung garantierten Werte dar: Leben, Gesundheit und Würde der Frau und das Lebensrecht des Ungeborenen. Sein paternalistisches Frauenbild kommt besonders in einem Aspekt zur Geltung, den er auf der Pressekonferenz zur Veröffentlichung des Gesetzesentwurfs nicht genug betonen konnte: Die Strafen gegen eine Übertretung des Gesetzes sollen sich nur gegen die handelnden Ärztinnen und Ärzte richten, nicht gegen die Frauen. »Die Frau«, so Gallardón, sei schließlich »immer Opfer« einer Abtreibung und daher nicht zu bestrafen.
Damit lassen sich die spanische Frauenbewegung und die liberale Öffentlichkeit aber nicht von den Problemen ablenken, die die Gesetzesverschärfung bedeuten würde. Seit der Veröffentlichung des Projektes kam es trotz der Weihnachtszeit zu Protesten, Demonstrationen und Besetzungen. Zahlreiche Vereinigungen von Medizinern und Richtern sowie soziale Organisa­tionen haben gegen die Verschärfung protestiert und ihren Widerstand gegen deren Umsetzung angekündigt. Eine überwältigende Mehrheit von 78 Prozent der Bevölkerung findet eine Gesetzes­reform »unnötig«, so das Ergebnis einer Ende vergangener Woche von der liberalen Tageszeitung El País veröffentlichten Umfrage. Danach meinen sogar 68 Prozent der Wählerinnen und Wähler des PP, eine Frau müsse selbst über eine Abtreibung entscheiden können.

Der PP regiert mit absoluter Mehrheit, sollte also eigentlich keine Schwierigkeiten haben, das Gesetz durchzubringen. Doch innerhalb der Partei regt sich Widerstand gegen die Reform. Mehrere regionale Parteiführer haben Änderungen des Entwurfs gefordert. Außerdem fordern einige, bei der parlamentarischen Abstimmung müsse der Fraktionszwang aufgehoben werden, eine Vorgehensweise, die in Spanien nicht üblich ist. Um die Debatte zu beruhigen, hat das Exekutivkomitee bei seinem ersten Treffen dieses Jahres eine stärkere Abstimmung mit den Regionen, die Einholung weiterer Gutachten und die Möglichkeit von Änderungen im Gesetzesprojekt angekündigt. Was genau geändert werden könnte, ließ die stellvertretende Präsidentin der Regierung, Soraya Sáenz de Santamaría, jedoch ­offen.
Der oppositionelle PSOE hat angekündigt, eine Gesetzesverschärfung auf allen möglichen Ebenen zu bekämpfen. »Die Freiheit der Frau, zu entscheiden«, so der Generalsekretär der Partei, Alfredo Pérez Rubalcaba, solle mit »Zähnen und Klauen« verteidigt werden.