»Subunternehmer habe ich im System schon gesehen«

Seit dem 1. Januar gibt es in Deutschland einen Mindestlohn von 8,50 Euro in der Stunde. Neben Praktikanten, Langzeitarbeitslosen und Zeitungszustellern, die von dem Gesetz ausgenommen sind, hat es eine weitere Beschäftigtengruppe schwer, an den Mindestlohn zu kommen: geringverdienende Selbständige, die sich als Subunternehmer oder Dienstleister anderer Firmen verdingen. Ein Fahrradkurier hat sich bei der neuen »Mindestlohn-Hotline« des DGB erkundigt.

Ich bin Fahrradkurier und würde auch gern den Mindestlohn kriegen. Offiziell bin ich aber nicht angestellt bei meinem Kurierdienst, sondern ich bin sein Subunternehmer. Landläufig würde man wohl sagen: scheinselbständig. Hat der DGB da Tipps?
Das ist eine schwierige Frage. Mal sehen, ob es da schon irgendeine Regelung gibt. Subunternehmer habe ich aber hier im System schon mal gesehen, glaube ich.
Da bin ich gespannt.
So, Moment. Also, es gibt einen Link, den sich Arbeitgeber und Subunternehmer ansehen können. Wie die Regelungen genau aussehen, liegt mir aber nicht vor. Das ist hier nicht konkret ersichtlich. Ich würde Ihnen einfach den Link durchsagen. Er ist ziemlich lang. Haben Sie was zum Schreiben da?
Habe ich, ja.
Das ist ein ganz langes Teil, ich fange einfach mal an: http://www.zdh.de/service/publikationen/flyer-und-broschueren/zdh-flyer…. Das wäre es.
In Ordnung, danke. Hoffentlich weiß ich nach dem Lesen, wie ich an den Mindestlohn komme.
Das hoffe ich auch. Wenn Ihnen noch etwas unklar ist, können Sie noch mal bei uns anrufen. Von Montag bis Freitag zwischen sieben und 20 Uhr und samstags von neun bis 16 Uhr sind wir zu erreichen.
Das sind auch nicht die schönsten Arbeitszeiten. Ich hoffe, Sie kriegen dafür den Mindestlohn.
Den kriegen wir hier auf jeden Fall.
Und Sie sind auch keine Subunternehmerin?
Nein. Dann hätte ich Ihnen wahrscheinlich aus dem Stegreif mehr zum Thema erzählen können.
Dann bin ich beruhigt. Ihnen einen schönen Tag noch!
Ihnen ebenfalls. Und wie gesagt: Rufen Sie ruhig noch mal an.

Die DGB-Mindestlohn-Hotline: 0391/4088003 (zum Festnetztarif)