Vor 20 Jahren wurde die Pflegeversicherung eingeführt. Eine Bilanz

Entwürdigung mit System

Vor 20 Jahren wurde die gesetzliche Pflegeversicherung eingeführt. Im Pflegefall deckt sie jedoch nur einen Teil der Kosten.

Das Wort zeigt die Menschenverachtung des ganzen Systems: Teilkaskoversicherung. Der technokratische Begriff wird im Zusammenhang mit Schäden an einem Fahrzeug benutzt – deren Kosten von der Teilkasko im Gegensatz zur Vollkasko nur teilweise übernommen werden. Politiker, Wissenschaftler, auch Pflegeexperten nutzen das Wort gerne in Verbindung mit Menschen und setzen damit Hilfsbedürftige mit kaputten Autos gleich. Die Pflegeversicherung sei nur eine Teilkaskoversicherung, heißt es dann. Das bedeutet: Kann ein Mensch sich überhaupt nicht mehr selbst versorgen, zahlt die Sozialversicherung nicht genug, um die kompletten Kosten für die Pflege zu decken. Dann muss das eigene Vermögen aufgebraucht werden. Oder die Sozialhilfe zahlt. Dabei wurde die Pflegeversicherung vor 20 Jahren eingeführt, damit genau das nicht passiert.

»Die Pflegeversicherung ist eine Erfolgsgeschichte«, sagte Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) bei der Festveranstaltung zum 20. Jubiläum in Berlin. Um dieser Meinung zu sein, muss man entschlossen die Augen vor der Wirklichkeit verschließen. Senioren in Deutschland haben mehr Angst davor, zum Pflegefall zu werden, als zu sterben. Sie fürchten nicht ohne Grund, entmündigt in Heimen vor sich hin zu vegetieren und eingezwängt in klinikähnliche Abläufe überlastetem Personal hilflos ausgeliefert zu sein. Hilflos sind auch Angehörige und jene Pflegekräfte, die gerne anders arbeiten würden, als sie es aufgrund von Zeit- und Personalmangel müssen. Eingeführt wurde die Pflegeversicherung vom damaligen Arbeitsminister Norbert Blüm (CDU) mit dem Versprechen, dass künftig weniger Menschen von der Sozialhilfe abhängig sein sollten, wenn sie gepflegt werden müssen. In den ersten Jahren nach der Einführung nahm die Zahl der Empfänger der sogenannten »Hilfe zur Pflege« auch tatsächlich ab. Im Jahr 1995 bezogen 573 600 Menschen diese Leistung, 1998 waren es 289 300. Danach schwankten die Zahlen. Seit 2005 steigen sie kontinuierlich, von seinerzeit rund 344 000 Personen auf 444 000 Menschen im Jahr 2013. »Pflegebedürftigkeit ist inzwischen ein Armutsrisiko, das durch einschneidende Maßnahmen verhindert werden muss«, sagte Ulrike Mascher, Präsidentin des Sozialverbands VdK.
Die überwiegende Mehrheit der Menschen, die »Hilfe zur Pflege« bekommen, lebt in Heimen. Die Pflegeversicherung zahlt bei einer Heimunterbringung maximal knapp 2 000 Euro, nur in Härtefällen etwas mehr. Ein Heimplatz kostet mindestens das Doppelte, häufig viel mehr. Je mehr Hilfe Bewohner brauchen, desto teurer wird es. Die Sozialhilfe zahlt nur, wenn Rente plus Pflegeversicherungszahlung nicht reichen, kein Vermögen und keine gut verdienenden Kinder vorhanden sind. Die Linkspartei will, dass die Pflegeversicherung künftig die gesamten Kosten übernimmt. »Die Pflegeversicherung ist selbst zu einem Pflegefall geworden«, kommentierte die stellvertretende Vorsitzende der Linksfraktion im Bundestag, Sabine Zimmermann, das Jubiläum. »Das System ist unterfinanziert, das Teilkaskoprinzip ist ein Konstruktionsfehler.« Auch die Grünen fordern Konsequenzen. »Die Pflegeversicherung muss endlich den tatsächlichen Bedarf finanzieren«, so Nordrhein-Westfalens Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne). Konservative Kritiker wollen die Pflegeversicherung dagegen ganz abschaffen. Sie sehen in ihr eine Einrichtung, die vor allem das Erbe schont. Doch das ersatzlose Streichen der Leistungen wäre eine zynische Lösung. Denn Pflegebedürftige und ihre Angehörigen brauchen mehr statt weniger Unterstützung.

Etwa 2,6 Millionen Menschen in der Bundesrepublik sind pflegebedürftig. Die meisten, mehr als zwei Drittel, werden zu Hause versorgt – oft von Familienangehörigen, die das für ihre Pflicht halten und unter der ständigen Überforderung fast zusammenbrechen. Sie werden unterstützt von mehr als 13 000 ambulanten Pflegediensten. Wer um die Zustände in Altenheimen weiß, wird Angehörige nur dann in einer der bundesweit 12 400 Pflegeeinrichtungen unterbringen, wenn es gar nicht anders geht – und trotzdem Schuldgefühle haben. Aus dem Pflegedilemma gibt es kaum einen individuellen Ausweg. Es gibt kaum Alternativen zu Heim oder Selbstausbeutung von Angehörigen, wie es etwa betreute Wohngemeinschaften sein könnten. Das ist auch ein Versagen der Pflegeversicherung.
Einen Tag nach der Festveranstaltung zum Jubiläum veröffentlichte der Medizinische Dienst des Spitzenverbands der Krankenkassen (MDS) seinen 4. Pflegequalitätsbericht, mit erschreckenden Ergebnissen. Bei jedem vierten Pflegebedürftigen, bei dem die Gefahr eines Druckgeschwürs besteht, werden nicht die notwendigen Vorbeugemaßnahmen ergriffen. Und das ist schon eine Verbesserung. Bei den vorherigen Prüfungen bekamen nur 59 Prozent der Pflegebedürftigen diese Vorbeugemaßnahme. Bei jedem achten Bewohner stellten die Prüfer freiheitsentziehende Maßnahmen fest, wie das Festgurten im Bett. Beklemmend ist, dass auch das ein Fortschritt ist. Bei der vorhergehenden Prüfung war es noch jeder Fünfte. Fast 80 Prozent der Menschen in Heimen gehen nicht mehr selbst zur Toilette, sondern bekommen eine so genannte Inkontinenzversorgung. Nicht, weil sie die unbedingt brauchen, sondern weil es für das überlastete Personal einfacher ist. »Zu oft werden pflegebedürftige Menschen mit Windeln oder Kathetern versorgt, obwohl es nicht nötig wäre«, sagt Peter Pick, Geschäftsführer des MDS.

Verantwortlich für diese entwürdigende Behandlung sind die Vorgaben der Pflegeversicherung. Mitarbeiter des Medizinischen Dienstes erstellen für jeden Menschen, der Leistungen beantragt, ein Gutachten. Darin halten sie fest, wie viel Minuten die Pflege für ihn am Tag beansprucht: Zum Beispiel 15 Minuten bei der Hilfe zum Essen, oder drei Minuten fürs Duschen – ein Mittelwert, bei dem die Zeit für das einmalige Brausen in der Woche auf den Tag umgerechnet wird. Von den Minuten, die zusammenkommen, hängt die gewährte Pflegestufe und damit die Höhe der monatlichen Zahlung ab. Immerhin das soll sich ändern. In Zukunft werden die Gutachter nicht mehr die Zeit messen, die für die Pflege eines Menschen als erforderlich angesehen wird, sondern sie halten fest, was er noch selbst machen kann. Dann sollen auch Demenzerkrankungen stärker berücksichtigt werden. Statt der heutigen drei Pflegestufen soll es fünf Grade der Selbstständigkeit geben. Wie viel Geld dann fließt, steht noch nicht fest.
Reformen wie diese lösen das Grundproblem aber nicht: die Missachtung von hilflosen Menschen, die in der öffentlichen Diskussion nur als Kostenfaktor erscheinen. Das fehlende Geld für ihre menschenwürdige Versorgung ist auch Ausdruck des fehlenden Respekts von Politik und Gesellschaft – auch für die Pflegekräfte. Denn die werden schlecht bezahlt und bekommen oft nur einen Teilzeitvertrag. Unterstützt vom Sozialverband VdK haben sieben Kläger im November Verfassungsbeschwerde eingelegt, um etwas gegen die Grundrechtsverletzungen in Heimen zu unternehmen. Die Kläger fürchten, aufgrund von Krankheit oder Pflegebedürftigkeit ins Heim zu müssen. »Sie haben etwa Angst davor, unzureichend mit Nahrung oder Flüssigkeit versorgt zu werden oder mit Fixiergurten oder Psychopharmaka ruhig gestellt zu werden«, erklärt Mascher. Viele Beobachter räumen der Klage keine Chance ein. Aber immerhin setzt sie ein Zeichen, dass die Pflege in Deutschland und die sie finanzierende Sozialversicherung alles andere als eine Erfolgsgeschichte ist.