Deutsches Haus

In der Nacht auf den 6. Mai legten Unbekannte Feuer auf dem Flachdach einer im Bau befindlichen Asylunterkunft in Limburgerhof (Rheinland-Pfalz). Wie der SWR berichtete, wurde niemand verletzt. Die Zahl der Gewalttaten mit rechtsextremem Hintergrund hat sich in Deutschland deutlich erhöht. Das geht aus der Kriminalstatistik hervor, die das Bundesinnenministerium am 6. Mai vorstellte. 2014 zählte die Polizei 1 029 solcher Straftaten. Das ist ein Anstieg um 23 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Ähnlich stark verschlimmerte sich auch die Situation im Bereich der sogenannten Hasskriminalität. Fast 4 000 rassistische und 1 600 antisemitische Straftaten wurden 2014 verübt. Im Vergleich zu 2013 stieg die Zahl rassistischer Vorfälle damit um ein Fünftel, die antisemitischer Straftaten sogar um ein Viertel. Dies sei der Höchststand in diesem Bereich seit der Einführung der derzeit gültigen Definitionen für diese Delikte im Jahr 2001, sagte Innenminister Thomas de Maizière (CDU). 2014 wurden 203 Angriffe auf Flüchtlingsunterkünfte registriert, im Vorjahr waren es noch weniger als die Hälfte gewesen. Die Amadeu-Antonio-Stiftung zählte 221 solcher Angriffe, weshalb ihre Vorstandsvorsitzende Anetta Kahane davon ausgeht, dass die Zahlen des Innenministeriums insgesamt zu niedrig sind. Der Betreiber der Diskothek »Amadeus« in Ingolstadt (Bayern) verbietet Asylsuchenden den Zutritt. In der Süddeutschen Zeitung vom 5. Mai schilderte er seine Vorgehensweise folgendermaßen: Ob jemand Flüchtling sei oder nicht, erkenne er am Aussehen. Asylbewerber trügen »meistens Kleidung aus zweiter Hand« und sprächen »nicht gut Deutsch«. Das »Netzwerk rassismus- und diskriminierungsfreies Bayern« prüft rechtliche Schritte gegen die rassistische Einlasspolitik. Seit dem 4. Mai steht in München (Bayern) ein Betreiber des rechtsextremen Versandhandels »Bloodline Streetwear« vor Gericht. Wie der Münchner Merkur berichtete, soll er mit verschiedenen Aufdrucken auf der angebotenen Kleidung zum »Hass gegen Juden« aufgerufen haben. Das Aachener Verwaltungsgericht (Nordrhein-Westfalen) wies die Klage eines ehemaligen Polizeischülers ab, dem wegen rassistischer Äußerungen in einer Chat-Gruppe gekündigt worden war. Einem Bericht der Süddeutschen Zeitung vom 30. April zufolge versendeten acht Mitglieder des Ausbildungskurses in einem Zeitraum von einigen Monaten mehr als 65 000 Mitteilungen. Das Gericht wertete sieben Bilder und einen Spruch des Polizeianwärters als rassistisch. Trotz seiner während der Verhandlung geäußerten Reue sei der Mann charakterlich nicht für den Polizeidienst geeignet, so das Gericht.    mak