Umgang mit dem Gedenken an die Opfer rechter Gewalt

Gedenken muss reflektiert werden

Gerade wenn das Gedenken an die Opfer von rechter und rassistischer Gewalt institutionalisiert ist, muss es kritisch hinterfragt werden.

Gedenken braucht Rituale; Rituale brauchen eine Institution, einen Rahmen, um zu entstehen. Sie brauchen einen Ort, einen Anlass, sie müssen, um in der Gegenwart verstanden zu werden, mit dieser zum Beispiel über die Inhalte von Reden oder über eine ästhetische Form verknüpft sein. So weit, so gut, so erprobt.
Zahlreiche Aktivitäten der linken Szene zielten in den vergangenen Jahrzehnten darauf ab, Gedenken zu etablieren. Dieses Etablieren bedeutete immer auch, eine Anerkennung der Opfer durchzusetzen. Das fand und findet für die Opfer des Nationalsozialismus ebenso statt wie nunmehr für die Opfer aktueller rechter Gewalt. Die Realität rassistischer und rechter Morde macht dieses Engagement dringend notwendig. Ein erinnerndes Gedenken zu verweigern, geht immer auch einher mit der politischen Leugnung rechter Tendenzen in einer Region, einer Unterschutzstellung und Verharmlosung der Täter und Schuldzuweisungen an die Betroffenen der Gewalt. Gedenken zu etablieren war so auch eine Möglichkeit, das Schweigen, die Ignoranz, die Abwehr, den Rassismus einer Gesellschaft anzugreifen. Es ist vielerorts allein dem jahrelangen, sich ritualisierenden und institutionalisierenden Wirken oftmals kleiner Initiativen zu verdanken, dass ein Minimum an Respekt vor und Anerkennung der Toten überhaupt stattfanden; sei es, dass diese Morde zur Kenntnis genommen werden mussten, sei es in Form von Straßenumbenennungen, kleinen Gedenkzeichen oder regelmäßigen Kundgebungen. Wie lange es manchmal dauerte, dies durchzusetzen, zeigt auch, wie widerstrebend man vielerorts immer noch ist, die Folgen rassistischer Taten wahrzunehmen.
Nie wird dabei allein der Toten gedacht. Denn Gedenken bedeutet auch, sie für andere Zwecke in Dienst zu nehmen. Gedenken wird mit Mahnungen verknüpft: vor einer Wiederholung, vor aktuellen Gefahren, vor den Handlungen anderer. Es wird mit Forderungen verbunden: nicht zu vergessen, wachsam in der Gegenwart zu sein, Aufklärung zu leisten. Es dient der Abgrenzung: gegen frühere Formen oder gegen andere gesellschaft­liche Gruppen, deren Gedenken als unangemessen bestimmt werden. Das verhilft nicht nur zu einer Einordnung der Ereignisse, es ist auch eine Sinngebung und ermöglicht die Vergewisserung des eigenen Standpunktes; allesamt Voraussetzungen, Gedenken zu ermöglichen, erst in den Zeiten der Durchsetzung, dann in seiner ritualisierten Wiederkehr.

Gedenken gilt in einer politischen und aufgeklärten Öffentlichkeit per se als etwas Positives. Einmal erwirkt, scheint es keine Auseinandersetzung mehr zu benötigen. Die jahrelangen Bemühungen um die Etablierung und politische Anerkennung von KZ-Gedenkstätten erscheinen den Protagonisten, die dies in eigener Wahrnehmung und Diktion »erkämpft« haben, durchweg als Erfolgsgeschichte. Kritische Stimmen, die das Gedenken nicht abschaffen, sondern reflektieren wollen, werden marginalisiert und als Bedrohung abgewehrt. Dieses Muster lässt sich an vielen weiteren Gedenkakten beobachten: Niemand analysiert und kritisiert die Rede eines Joachim Gauck anlässlich des Jahrestages der Befreiung von Auschwitz, die Ansprache eines Bürgermeisters am Gedenkstein für ein Opfer rechter Gewalt, den kurzen Text auf einem Erinnerungszeichen oder dessen gewählte ästhetische Form. So dienen die Vorbehalte in München gegen die Stolpersteine nicht als Anlass, eine notwendige Debatte über die Inhalte und ästhetischen Mittel aktueller Gedenkzeichen anzustoßen oder dazu, einmal der Frage nachzugehen, wie dieses Erinnerungszeichen zu einem derartigen Erfolgsmodell in der bundesdeutschen und mittlerweile europäischen Erinnerungslandschaft werden konnte. Ihren Kritikern wird lediglich unterstellt, Gedenken verhindern zu wollen und wäre es nicht die Jüdische Gemeinde der Stadt, die sich gegen diese Erinnerungsform ausspricht, wären diese auf lange Zeit diskreditiert.

Es kann also nicht um die Frage gehen, ob eine Institutionalisierung des Gedenkens richtig oder falsch ist; sie ist selbstredend Voraussetzung, es überhaupt zu etablieren. Eine dringende Notwendigkeit besteht vielmehr darin, die Mechanismen, Vereinnahmungen und ritualisierten Formeln zu verstehen, die in diesem Kontext wirksam werden, sich kritisch mit ihnen zu beschäftigen und bereit zu sein, Gedenken in all seinen Formen immer wieder zum Gegenstand der Diskussion zu machen. Denn wenn Gedenken in seinen ästhetischen und inhaltlichen Mitteln ebenso wie in seinen Motiven und Interessen nicht hinterfragbar und veränderbar ist, wird es zu einer inhaltsleeren Geste. Die Toten selbst kommen darin nur noch als Stichworte vor. Es wäre ihnen anderes zu wünschen.