Rassismus und Neonazismus wurden in der DDR vertuscht

»Bei uns in der DDR ist das überwunden«

Die Debatte über die Ursachen von Neonazismus und Rassismus in Ostdeutschland wird ahistorisch geführt.

Als sich nach der Wende die Pogrome gegen Ausländer in Hoyerswerda und in Rostock-Lichtenhagen ereigneten, war das Erstaunen der Öffentlichkeit groß. Neonazismus im ehemals sozialistischen Teil Deutschlands? Doch die Ausschreitungen waren bei weitem keine Einzelfälle, sondern nur der traurige Höhepunkt rassistischer Gewalttaten im Osten Deutschlands. Einige Fälle aus den ersten drei Monaten des vereinten Deutschlands seien hier kurz erwähnt:
Der Pole Andrzej Fratczak war der erste, der aus rassistischen Gründen umgebracht wurde. Am 7. Oktober 1990 wurde in Lübbenau (Brandenburg) in einer Diskothek eine Gruppe Polen von Neonazis und Skinheads verprügelt und niedergetreten; einer von ihnen, der 36jährige Andrzej Fratczak, wurde erstochen. Der Tote wurde erst am nächsten Morgen aufgefunden. Die Polizei und die Staatsanwaltschaft sahen sich nicht in der Lage, den Täter zu ermitteln, und so wurden drei Angreifer nach dem Jugendstrafrecht vom Bezirksgericht Cottbus zu Freiheitsstrafen verurteilt. Das Gericht leugnete die politische Dimension der Tat, obwohl einer der Täter ein T-Shirt mit einem Hitler-Bild getragen und sich selbst als »Chef von Auschwitz« bezeichnet hatte.
Der zweite Tote war der aus Angola stammende Amadeu Antonio Kiowa, der am 24. November 1990 in Eberswalde (Brandenburg) von Skinheads und Heavy-Metal-Fans brutal zusammengeschlagen wurde und kurz darauf an den Folgen dieser Misshandlungen starb. Die Tätergruppe war mit Baseball-Schlägern, Zaunlatten und Messern bewaffnet und hatte »Deutschland den Deutschen« gegrölt. Dennoch wurde der politische Charakter der Tat vom Gericht geleugnet. Die Angreifer wurden zu Freiheitsstrafen, zum Teil auf Bewährung, verurteilt.
Brutale Gewalt gegen Ausländer ereignete sich auch in den westdeutschen Bundesländern, so am 17. November 1990, als in Kempten im Allgäu ein von Türken bewohntes Haus mit Brandsätzen angegriffen und ein Bewohner dabei starb.
Im Dezember 1990 wurde in Hachenburg (Rheinland-Pfalz) der Kurde Nihat Yusufoğlu von einem Mitglied der neonazistischen Hooligangruppe »Taunusfront« mit einem Messer getötet. Das Gericht in Koblenz verurteilte zwar den Täter wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren, negierte jedoch eine rassistische Dimension der Tat.
In Flensburg (Schleswig-Holstein) wurde am 31. Dezember 1990 ein Obdachloser von einem Skinhead so brutal zusammengetreten, dass er sechs Tage danach an den Folgen verstarb.
Diese kleine, unvollständige Auswahl von politischen und rassistischen Gewaltstraftaten aus den ersten drei Monaten des größer gewordenen Deutschland könnte man ergänzen durch eine Vielzahl von Propagandastraftaten.
Zusammen ergeben sie ein abscheuliches Bild der politischen Verhältnisse kurz nach der Wiedervereinigung, doch war dies nur der Anfang einer sich bis in die Gegenwart fortsetzenden Kette von Gewalt gegen viele schutzlose Menschen, die entweder aus der Sicht der Täter keine »Deutschen« sind oder als Obdachlose oder als Linke beziehungsweise Punks ins Visier der Nazis gerieten. Nach meinen Recherchen sind von 1990 bis in die Gegenwart über 250 Kinder, Frauen und Männer aus politischen Gründen getötet worden und nur ein Teil der Taten wird von den Behörden als politisches Verbrechen eingestuft.
Seit über 25 Jahren ist in den neuen Bundesländern kontinuierlich, die Zahl der Propaganda- und Gewaltverbrechen von militanten Rechten pro Bewohner zwei bis drei Mal höher als in den alten Bundesländern; zugleich liegt dort 2015 der Anteil der ausländischen Wohnbevölkerung etwa bei zwei Prozent, weit unter dem Bundesdurchschnitt von rund neun Prozent.
Hinzu kommt, dass in der DDR der Anteil der Ausländer an der Bevölkerung lediglich bei einem Prozent lag, von denen die Hälfte »Vertragsarbeiter« vor allem aus Kuba, einigen afrikanischen Ländern und Vietnam waren.
Die Ursachen sind komplex und können nur durch eine historische Analyse geklärt werden. Zum einen müssten die unzureichenden Entnazifizierungsbemühungen in beiden deutschen Staaten untersucht werden, zum anderen wäre festzustellen, welche Angriffe tatsächlich einen neonazistischen, rassistischen oder antisemitischen Hintergrund haben. Außerdem ist zu untersuchen, wie die politisch Verantwortlichen mit dem Rechtsextremismus umgegangen sind.
Nach meinen Recherchen in rund 2 000 unveröffentlichten Akten aus den Archiven des ehemaligen Ministeriums für Staatssicherheit lässt sich aussagen, dass bis zum Ende der DDR über 8 000 neonazistische, antisemitische und rassistische Angriffe belegt sind. Darunter befinden sich rund 7 000 neonazistische, über 700 rassistische und über 900 antisemitische Propaganda- und Gewalttaten, von denen 145 Vorfälle Schändungen jüdischer Gräber und Friedhöfe sind. Bei den Gewaltakten wurden Menschen aus über 30 Ländern Opfer von Angriffen; es gab Tote und Verletzte. Zumeist wurden die Taten von männlichen Jugendlichen, jungen Erwachsenen sowie von erwachsenen Männern begangen. Tatorte waren über 400 Städte und Gemeinden der DDR.
In über 110 Städten und Gemeinden fanden circa 200 Pogrome und pogromartige Angriffe statt. Diese im Vergleich mit der BRD besondere Erscheinungsform des Rassismus wird auch in den circa 35 Angriffen rassistischer Mobs auf Wohnheime von ausländischen Arbeitern und Arbeiterinnen sichtbar. Etwa 60 Neonazigruppen wurden von den Sicherheitsorganen der DDR ausfindig gemacht, unter ihnen befanden sich Gruppen, deren Mitglieder uniformiert und bewaffnet waren. Die neonazistischen Skinheads und Hooligans waren in der Öffentlichkeit und vor allem in den Fußballstadien seit den achtziger Jahren nicht zu übersehen.
Nachfolgend beschreibe ich anhand von fünf Beispielen die Erscheinungen rechter Gewalt:
In Leipzig kam es im Juni 1980 zu gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen 23 Kubanern, die im VEB Wälzlagerwerk und im VEB Blechformwerk in Leipzig beschäftigt waren, und mindestens 150 Deutschen. Die Kubaner wurden durch eine Einsatzgruppe der Volkspolizei mit acht Funkstreifenwagen und durch eine Einheit der Bereitschaftspolizei in eine Gaststätte gedrängt und dort festgehalten. Deutsche, die sich vor der Gaststätte versammelt hatten, forderten in einer Atmosphäre von Lynchjustiz die »Herausgabe der Kubaner« und riefen Parolen wie »Schmeißt die Kubaner aus der DDR raus« oder »Schlagt die Nigger und die Bullen, heute haben wir Gelegenheit dazu«. Volkspolizisten lösten mit Schlagstöcken diese »Menschenansammlung« in und vor der Gaststätte auf. Ein Polizist zog seine Dienstwaffe zu »Abschreckungszwecken«. Zwei Deutsche mussten schwer verletzt in ein Krankenhaus eingeliefert werden. Alle 23 Kubaner wurden dem Revier der Volkspolizei zugeführt und schließlich wurde gegen fünf Kubaner ein Ermittlungsverfahren wegen »Rowdytums« eingeleitet. Am 24. Juli wurde dieses Verfahren abgeschlossen und zur weiteren Entscheidung an den Staatsanwalt der Stadt Leipzig »abverfügt«. Deutsche Täter blieben zuerst unbehelligt, erst im Juli wurden gegen zwei Deutsche Ermittlungsverfahren eingeleitet, sie waren unter anderem wegen »Rowdytum« vorbestraft. Gegen eine ebenfalls vorbestrafte Deutsche wurde »ein Ermittlungsverfahren mit Haft wegen Beleidigung, Zusammenrottung und öffentlicher Herabwürdigung« eingeleitet. Sie war während der »Zusammenrottung« mit rassistischen Äußerungen wie »Raus mit den verdammten Ausländern« aufgefallen. In diesem Fall wurde das bereits eingeleitete Ermittlungsverfahren gegen die Kubaner eingestellt und Ermittlungen gegen deutsche Täter aufgenommen.
In Kamenz (Bezirk Dresden) kam es im Oktober 1980 in einer Gaststätte zu gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen Algeriern und Deutschen. Der Leiter der Gaststätte informierte das Volkspolizei-Kreisamt (VPKA) in Kamenz, das fünf Schutzpolizisten zur Gaststätte schickte, die aber nicht in der Lage waren, »Ruhe und Sicherheit« wiederherzustellen. Deshalb wurde von der Offizierhochschule in Kamenz ein »Einsatzzug« von 20 Soldaten in Ausbildungsuniform und Stahlhelm abberufen, mit der Begründung, das Soldaten der NVA an den Auseinandersetzungen beteiligt gewesen seien. Das besondere an diesem Fall ist der Einsatz von Soldaten der NVA, um die Gewalttätigkeiten zu beenden. Auffällig ist hier, wie auch an anderen Orten, dass die Volkspolizei davon ausging, dass die Ausländer als Urheber und Täter zu behandeln waren. Die Ermittlungsverfahren wurden so gestaltet, dass der Untersuchungsdruck ausschließlich auf die Ausländer konzentriert wurde. Diese Vorverurteilung, und um nichts anderes handelt es sich hier, ist in vielen Fällen von den Sicherheitsorganen der DDR praktiziert worden. In hunderten Fällen wurden dann missliebige »Vertragsarbeiter« zwangsweise in ihre Heimat »zurückgeführt«.
In Karl-Marx-Stadt wurde im Dezember 1985 gegen eine neonazistische Gruppe ein operativer Vorgang angelegt. Wegen des Verdachts staatsfeindlicher Tätigkeit wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Die Mitglieder der Gruppe verherrlichten in der Öffentlichkeit den »Faschismus/Militarismus« und wollten eine neonazistische Gruppe nach dem Vorbild der in der BRD verbotenen »Wehrsportgruppe Hoffmann« aufbauen, deren Name »Nationale Partei Chemnitz« (NPC) lauten sollte. Dafür sollten in erster Linie erfahrene Kämpfer gewonnen werden. In einer Gaststätte traten Mitglieder der Gruppe durch »faschistische, neonazistische sowie rassistische Äußerungen in Erscheinung«. Es wurde der faschistische Gruß gezeigt und es kam zu Äußerungen wie »Judenschweine«, »Niggerschweine« und »Diese Kneipe bleibt deutsch«.
Hooligans des Berliner FC Dynamo reisten im Mai 1984 zu einem Fußballspiel nach Halle. Auf dem Weg zum Stadion riefen sie mehrfach »Sieg Heil«, in der Innenstadt griffen sie Passanten an. Auf der Rückfahrt der rund 100 Berliner Hooligans kam es im Zug zu rassistischen Ausschreitungen gegen 26 zufällig mitreisende Kubaner. Beim Halt auf dem Bahnhof Jüterbog und nach der Ankunft auf dem Bahnhof in Berlin-Lichtenberg weiteten sich die Gewalttätigkeiten aus, es wurden Flaschen und Steine geworfen. Sechs Kubaner wurden verletzt. Die Täter kamen mit Ordnungsstrafen davon.
In Naumburg (Bezirk Halle) kam es im August 1987 in einer Gaststätte zu gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen etwa zehn Militärangehörigen aus Tunesien, Syrien, Jordanien, Palästina und Afghanistan sowie Offiziersschülern des Instituts für Fremdsprachen der Nationalen Volksarmee einerseits und rund 50 Deutschen andererseits. Es flogen Flaschen und Gläser. Volkspolizisten setzten Schlagstöcke ein und drohten mit dem Einsatz von Schusswaffen. Die ausländischen Soldaten wurden zum Teil schwer verletzt und mussten in medizinischen Einrichtungen der NVA behandelt werden. Ein arabischer Offizier behauptete, dass er von Volkspolizisten geschlagen worden sei. Es wurde ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt eingeleitet, das im Oktober desselben Jahres vorläufig eingestellt wurde.
Die Unzufriedenheit vieler Bürger und Bürgerinnen der DDR mit ihrer eigenen politischen und ökonomischen Situation entlud sich in offenen Aggressionen gegen die Migranten. Kleinmütige und ängstliche Deutsche, die es nicht wagten, sich gegen die Verantwortlichen der Misere zu wenden, benutzten die Ausländer als Sündenböcke für eine kurzfristige Abfuhr ihrer Frustrationen.
Neonazismus und Rassismus sind aber nicht nur als Opposition gegen die staatliche und gesellschaftliche Totalität der DDR zu deuten, vielmehr wurden hier unverarbeitete, tradierte rassistische Bewusstseinsinhalte sichtbar, die durch die Zensur und Repression lediglich unterdrückt worden waren. Die Ursachen für den Rassismus in der DDR sind vielfältig; sie sind nicht allein aus Politik, Ideologie oder durch Einflüsse aus dem Westen zu erklären. Ohne innere Ursachen hätten rassistische Parolen niemals einen Nährboden finden können. Zu den Ursachen gehören Elemente eines ­Autoritarismus, wie der vormundschaftliche Absolutheitsanspruch der Ideologie des Marxismus-Leninismus, unveränderbare antiemanzipatorische Haltungen, die völkisch-nationa­listische Propaganda, umfassende politische Repression auch gegen Demokraten und Sozialisten, dogmatische Denk- und Verhaltensweisen, eine Militarisierung der Gesellschaft und des Bildungswesens, ein bürokratischer Zentralismus, der auf Befehl und Gehorsam baute, und schließlich die anhaltende Krise der ostdeutschen Ökonomie.
Die Funktionäre der SED verharmlosten den Rassismus und Nazismus im eigenen Land oder machten den Westen und seine Medien dafür verantwortlich. Diese Haltung beruhte auf dem Dogma, mit der Gründung der DDR seien die Ursachen für Faschismus und Rassismus mit »Stumpf und Stiel« ausgerottet worden. Der Minister für Staatssicherheit, Erich Mielke, behauptete 1986 gar, neonazistische Aktivitäten in der DDR seien bloße »Wichtigtuerei«; 1988 erklärte die Hauptabteilung I des MfS, dass ostdeutsche Rassisten und Neonazis lediglich unkritisch Tendenzen aus dem feind­lichen Westen wiedergeben würden. Obwohl es allein im Jahr 1989 rund 280 Strafverfahren wegen neonazistischer Umtriebe gab, behauptete am 11. August 1989 die staatliche Nachrichtenagentur ADN, Informationen über neonazistische Tendenzen in der DDR seien »purer Unsinn«.
Der vertuschte oder verdrängte Neonazismus bildet die zeithistorische Voraussetzung für die rechtsextremistischen und rassistischen Ausbrüche der Gewalt, die seit 1990 in den neuen Bundesländern stattgefunden haben und weiterhin stattfinden.
Dem Politologen Jochen Staadt verdanke ich den Hinweis auf Äußerungen von Erich Honecker, der, Anfang 1989 auf die Ausländerfeindlichkeit in der BRD angesprochen, geantwortet hatte: »Der Fremdenhass liegt sehr stark in der deutschen Mentalität. Bei uns in der DDR ist das überwunden. Bei den Maidemonstrationen sieht man Menschen verschiedener Hautfarbe und Herkunft, die in Brüderlichkeit und Freundschaft zusammengehen.«
Honecker hatte gemeinsam mit dem Minister des Innern und dem Minister für Staatssicherheit 1979 beschlossen, zwei von der Volkspolizei in Merseburg eingeleitete Ermittlungsverfahren wegen der Tötung von zwei kubanischen »Vertragsarbeitern« zu stoppen und weitere Ermittlungen zu verbieten, um die besonderen Beziehungen zwischen Kuba und der DDR nicht zu belasten.

Der Historiker Harry Waibel forscht über Rechtsextremismus und Antisemitismus in der DDR sowie Rassismus in Deutschland von 1945 bis zur Gegenwart. Derzeit arbeitet er an einem Buch über Antisemitismus und Neonazismus in der DDR und wertet Archivmaterial des ehemaligen Ministeriums für Staatssicherheit der DDR aus.