Das geplante Prostitutionsgesetz ruft Widerspruch hervor

Viktimisierung und Willkür

Das sogenannte Prostituiertenschutzgesetz soll noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden. Widerspruch kommt von Verbänden und Sexarbeiterinnnen. Derweil mischt sich auch das Finanzamt politisch ein.

Der neue Gesetzentwurf soll das Prostitutionsgesetz von 2002 erweitern und verbessern, indem der Schutz der in der Prostitution arbeitenden Frauen und Männer erhöht und das Prostitutionsgewerbe transparent und einheitlich reguliert wird. Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes vor 13 Jahren ist Sexarbeit als Beruf anerkannt. Frauen-, Gesundheits- und Wohlfahrtsverbände wie die deutsche AIDS-Hilfe, der deutsche Frauenrat, der deutsche Juristinnenbund und die Diakonie haben sich gegen diesen Gesetzentwurf ausgesprochen, da Prostitution und Menschenhandel nicht ausreichend getrennt würden. Auch das »Bündnis der Fachberatungsstellen für Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter« Bufas e.V. geht von einer kontraproduktiven Wirkung des geplanten Gesetzes aus. Die in der Sexarbeit tätigen Personen würden dadurch viktimisiert statt in ihren Rechten gestärkt.

Besonders die geplante Anmeldepflicht stößt auf Ablehnung. Statt der Zwangsprostitution entgegenzuwirken, würde sie die gesellschaftliche Stigmatisierung von Sexarbeitern und Sexarbeiterinnen verstärken, so die Kritik. Maria Wersig vom Deutschen Juristinnenbund sieht durch die geplante Anmeldepflicht die Grundrechte auf Berufsfreiheit und auf informationelle Selbstbestimmung verletzt. Der Datenschutz könne bei einer verpflichtenden Anmeldung unter dem richtigen Namen besonders in kleineren Orten nicht gewährleistet werden. Zudem schließe der anmeldepflichtige Personenkreis auch Personen ein, die »sexuelle Dienstleistungen nur gelegentlich anbieten« und sich nicht selbst als Prostituierte wahrnehmen. Diese Maßnahme betone den Sonderstatus von Sexarbeiterinnen und -arbeitern gegenüber anderen Gewerben und verweise auf den »primär polizeirechtlichen Charakter der Regelung«, sagte Wersig auf einer Pressekonferenz am 21. September in Berlin.
Die im Gesetz vorgesehene verbesserte Beratung und Information ist an die Anmeldung gekoppelt. Vorgeblich soll dieser Behördenkontakt ermöglichen, auf Menschenhandel und erzwungene Prostitution aufmerksam zu machen. Die Fachverbände halten dies jedoch für keine sinnvolle Regelung und bestehen stattdessen auf einer klaren Trennung von behördlichen Vorgängen und Beratung in möglichst niedrigschwellig zu ­erreichenden, spezialisierten Beratungsstellen. In welcher Behörde die kombinierten Anmelde- und Beratungsstellen angesiedelt werden sollen, ist noch vollkommen offen. Dort soll auch die »notwendige Einsichtsfähigkeit« von Sexarbeiterinnen beurteilt werden um zu entscheiden, ob diese »freiwillig« der Sexarbeit nachgehen wollen oder nicht. Dieses Vorgehen orientiert sich an dem Bild der Prostituierten als Opfer, die im Zweifel auch vor sich selbst geschützt werden müssen (Jungle World 30/2015). Auch eine »Kondompflicht« ist vorgesehen, die schon zu manchen Witzen über die neuen Aufgaben der Polizei und des Ordnungsamtes Anlass gab. Alle Praktikerinnen gehen davon aus, dass nicht Sexarbeit an sich, sondern die prekären Bedingungen, unter denen sie ausgeübt wird, Einfluss auf den Erwerb sexuell übertragbarer Krankheiten haben.
Dem Frankfurter »Verein für die sozialen und politischen Rechte von Prostituierten« Doña Carmen ist unterdessen im September 2015 rückwirkend bis 2011 vom Finanzamt Frankfurt die Gemeinnützigkeit aberkannt worden. Dem Verein wird vorgeworfen, dass er »politische Ziele« verfolge, »indem er sich für die politischen Anliegen der Prostituierten« einsetze, sowie dass er »laufend« Stellungnahmen und Pressemitteilungen veröffentlichen und sich dabei »nicht neutral« mit den politischen Themen auseinandersetzen würde. Diese politischen Aktivitäten bildeten den »Mittelpunkt der Tätigkeit« des Vereins, entsprächen aber nicht den »steuerbegünstigten Zwecken«, nämlich der »Förderung der Gesundheitspflege bzw. der Förderung der Bildung«. Doña Carmen bezeichnete dies als »politisch motivierte Willkür« und vermutet einen Zusammenhang mit der geplanten Erweiterung des Prostitutionsgesetzes. Gemeinnützigkeit werde in reaktionärer Weise als politischer Kampfbegriff instrumentalisiert. Es sei »dreist«,ein Gesetzesvorhaben auf den Weg zu bringen, das »mit der geplanten Registrierungspflicht« für Sexarbeiter und Sexarbeiterinnen an Maßnahmen anknüpfe, »die es zuletzt unter den Nazis gab«, und gleichzeitig von Beratungsstellen »politische ›Neutralität‹ zu fordern«.

Es ist nicht das erste Mal, dass das Finanzamt Frankfurt einen gewissen Übereifer an den Tag legt: Bei der Prüfung der Steuerjahre 2010 bis 2012 hatte es bereits im April 2014 der NGO Attac die Gemeinnützigkeit aberkannt. In diesem Fall vermochte es besonders im Einsatz für eine Regulierung der Finanzmärkte keinen gemeinn­ützigen Zweck zu entdecken. »Politische Zwecke (Beeinflussung der politischen Meinungsbildung)« zählen nämlich laut Anwendungserlass zur Abgabenordnung, in dem die Regeln für gemeinnützige Vereine definiert sind, »grundsätzlich nicht zu den gemeinnützigen Zwecken«. Attac hat gegen diesen Bescheid Einspruch eingelegt, über den noch nicht entschieden ist. Die Aberkennung der Gemeinnützigkeit kann verheerende finanzielle Folgen haben: Nur an gemeinnützige Organisationen getätigte Spenden können von der Steuer abgesetzt werden. Außerdem sind gemeinnützige Vereine selbst steuerbefreit. Die Aberkennung bedeutet also weniger Einnahmen und höhere Ausgaben – und das oft für mehrere bereits vergangene Jahre.
Eine anlässlich dieser und weiterer Aberkennungen der Gemeinnützigkeit gegründete Allianz »Rechtssicherheit für politische Willensbildung« besteht mittlerweile aus rund 40 Vereinen und Stiftungen, darunter Amnesty International, das Gen-ethische Netzwerk, die Bewegungsstiftung, Attac und Terre des Femmes. Die Allianz fordert, zusätzliche Zwecke in die Liste der Abgabenordnung aufzunehmen sowie eine Klarstellung im Gesetz, dass gemeinnützige Organisationen selbstverständlich auch politisch aktiv sein können, um ihre gemeinnützigen Zwecke zu erreichen. Stefan Diefenbach-Trommer, Koordinator der Allianz, kritisierte auch den jüngsten Bescheid an Doña Carmen deutlich: »Das Finanzamt Frankfurt legt das Gemeinnützigkeitsrecht offenbar besonders scharf aus und scheut dabei keine Kehrtwende der eigenen Praxis. Die Arbeit von Doña Carmen wurde jahrelang als gemeinnützig anerkannt, ohne dass der Verein seine Tätigkeit geändert hätte.« Er forderte explizit, das »Engagement für soziale Rechte« müsse »ebenso gemeinnützig sein wie das Engagement zur Förderung des öffentlichen Gesundheitswesen« und: »Kritische Vereine dürfen nicht ausgebremst werden.«
Zurzeit laufen noch die Abstimmungen zwischen Bund und Ländern. Wann das Prostitutionsschutzgesetz ins Parlament eingebracht wird, ist noch unklar. Am 1. Oktober fand in Berlin eine Demonstration gegen den Entwurf statt. Dem Frauenministerium wurden mehr als 1 000 Unterschriften von Sexarbeiterinnen gegen die Registrierungspflicht und das geplante Gesetz übergeben.