Das deutsche Sexualstrafrecht ist rückständig

Ein zweiter Aufschrei

Derzeit droht ein zentrales feministisches Anliegen nur deshalb wahrgenommen zu werden, weil mutmaßlich Flüchtlinge an den Aggressionen gegen Frauen beteiligt waren.

Über die Mehrheit der Täter von Köln und anderen deutschen Städten ist bisher noch nichts Genaues bekannt. In Köln waren zu Beginn der Woche nur 19 Tatverdächtiger aus der Silvesternacht ermittelt worden. Zehn von ihnen haben offenbar einen »Asylstatus«, sieben halten sich vermutlich illegal in Deutschland auf, zwei sind unbegleitete jugendliche Flüchtlinge.
Eines steht aber fest: Die Opfer der sexualisierten Gewalt und der Diebstähle sind allesamt Frauen. Typisch am derzeitigen Diskurs ist, dass weniger von den Opfern zu hören ist als über die Täter. Die Frauen kommen kaum mehr zu Wort, die Nation beschäftigt die Frage, wie viele Flüchtlinge an den Ausschreitungen beteiligt waren und welche strafrechtlichen Konsequenzen nun folgen müssten. Männer reden mit anderen Männern über Männer.
Dabei haben die Vorfälle der Silvesternacht eine neue Dimension von Gewalt gegen Frauen erreicht. »Ich beschäftige mich beruflich schon seit mehr als 20 Jahren sehr intensiv mit dem Thema Gewalt gegen Frauen und Mädchen und so etwas habe ich noch nie erlebt«, sagte eine langjährige Mitarbeiterin des Kölner »Notrufs für vergewaltigte Frauen« dem Kölner Stadtanzeiger. Bislang war in Deutschland lediglich das Phänomen der Gruppenvergewaltigung bekannt, aber kein Vorfall, bei dem derart viele Frauen innerhalb kürzester Zeit Opfer von Angriffen wurden. Nach wie vor finden in Deutschland die meisten sexuellen Übergriffe nicht im öffentlichen Raum, sondern in den eigenen vier Wänden statt (80 Prozent).
Derzeit droht ein zentrales feministische Anliegen – Schutz vor sexualisierter Gewalt im öffentlichen wie im privaten Raum – nur deshalb wahrgenommen zu werden, weil – vermutlich – Flüchtlinge an den Aggressionen gegen Frauen beteiligt waren. Es darf nicht sein, dass Gewalt gegen Frauen besonders dann zum Mediengegenstand wird, wenn vermeintlich »Fremde« (arabische, nordafrikanische Männer) einheimische »weiße« Frauen belästigen und ausrauben. Es darf auch nicht sein, dass massive Gruppengewalt gegen Frauen von Populisten und rechten Hetzern politisch instrumentalisiert wird, um politisch inoppurtune Bevölkerungsgruppen, Migranten, Geflüchtete, Asylsuchende, pauschal zu diffamieren.
Stattdessen wären die schrecklichen Silvester-Vorfälle die beste Gelegenheit, kritischer und gründlicher als vor drei Jahren nach der Kampagne »#Aufschrei« über die anhaltend hohe Zahl an – täglichen – sexuellen Übergriffen in Deutschland zu sprechen und nach politischen Handlungsstrategien zu suchen: 60 Prozent aller Frauen in Deutschland haben Erfahrungen mit sexueller Belästigung, jede siebte Frau ist in einem strafrechtlich relevanten Sinne sexuell drangsaliert worden. Sechs Prozent geben an, dass sie eine Vergewaltigung erlebt hätten oder einem Vergewaltigungsversuch nur knapp entkommen seien. Genauso viele Frauen haben sich in solch einer Situation auf sexuelle Aktivitäten eingelassen, weil sie Angst vor den Folgen einer Verweigerung hatten. Jährlich werden, der Kriminalstatistik zufolge, mehr als 7 300 Vergewaltigungen und sexuelle Nötigungen angezeigt. Die Zahl der nicht angezeigten Vorfälle dürfte weitaus höher liegen.

Wichtig ist eine Sensibilisierung für Fragen und Formen der sexuellen Gewalt in den Bildungseinrichtungen, angefangen bei den Kitas. Wer von Kindesbeinen an gelernt hat, dass ein Klaps auf den Po nicht in Ordnung ist, wird – sowohl als Täter wie auch als Opfer – eher ein Bewusstsein dafür entwickeln, wo körperliche Belästigung anfängt. Mehr Aufklärungsarbeit hilft, Gewalt zu verhindern. Die Gesetzeslage muss – endlich – reformiert werden: Sexuelle Belästigung ist in Deutschland nach wie vor keine eigenständige Straftat! Vergewaltigungen sind zwar – oho! – verboten. Doch führt eine Anzeige nur sehr selten zu einer Verurteilung (14 Prozent der Anzeigen zwischen 1997 und 2012). Denn ob eine Vergewaltigung als strafbar gilt, wird immer noch davon abhängig gemacht, ob sich die betroffene Person »ausreichend gewehrt« hat. Ein »Nein« reicht nämlich nicht, über ein »Nein« darf sich ein Täter hinwegsetzen. Zu einer Verurteilung kommt es nur, wenn von Seiten des Opfers »erheblicher körperlicher Widerstand« geleistet wurde. Und das, obwohl die Frauen dann damit rechnen müssen, die Tat nicht zu überleben. Es gab schon im vergangenen Sommer eine Debatte über eine Reform des »Vergewaltigungsparagraphen«, bislang ohne Ergebnis. In dieser Diskussion hatten Vertreterinnen des Deutschen Instituts für Menschenrechte gefordert, dass der überarbeitete Paragraf unbedingt das sexuelle Selbstbestimmungsrecht der Opfer ausreichend anerkennen müsse. Dazu sagte Sven Lehmann, Landesvorsitzender der nordrheinwestfälischen Grünen, dem Express: »Das Sexualstrafrecht in Deutschland ist viel zu lasch, auch deswegen kommen neun von zehn Anzeigen nicht zur Verurteilung. Es kann doch nicht sein, dass Opfer von Gewalt kompliziert nachweisen müssen, dass und wie sie sich gewehrt haben.«

Der Umgang mit den Betroffenen sexueller Gewalt ist nach wie vor in Deutschland – im polizeilich-juristischen wie auch im medialen Raum – rückständig. Auch jetzt wurde in einigen Medienbeiträgen den Frauen zunächst vorgeworfen, Dinge hochzuspielen oder sich anzustellen. Ähnlich wurde damals auf »Aufschrei« reagiert. Bundespräsident Joachim Gauck schreckte nicht davor zurück, von einem um sich greifenden »Tugendfuror« zu sprechen. Und die bekannte Journalistin und Moderatorin Wiebke Bruns meinte, den Vorfall verharmlosen zu müssen, in dem sie sich bei »Günther Jauch« in Biologismen verrannte und behauptete, Männer und Frauen seien »zwei verschiedene Spezies«, so wie »Kühe und Stiere«. Das Lächerlichmachen oder Beschweigen der Betroffenen untermauert ihren Opferstatus. Opfer erfahren keine Solidarität und können ihr Selbstwertgefühl nicht zurückerlangen, wenn sie sich nicht wieder als aktiv Handelnde begreifen können, wie aus der Traumaforschung bekannt ist. Die Hilfe zur Traumabewältigung muss auch in Deutschland stärker unterstützt werden. Dazu gehört, dass die Arbeit von Beratungsstellen und Frauenhäusern ausgebaut wird. Ferner muss es mehr Therapiemöglichkeiten und einen einfacheren und schnelleren Zugang zu Therapieplätzen geben – gerade auch für Frauen aus bildungsfernen Schichten, die oft nicht einmal Informationen über solche Angebote haben.
Statt in der aktuellen öffentlichen Debatte jetzt den Schwerpunkt von den Opfern hin zu den – mutmaßlichen – Tätern zu verschieben und auf einmal über Flüchtlingsobergrenzen, Aufnahmekapazitäten und »kulturelle Unterschiede« zu schwadronieren, sollten lieber hier in Deutschland die Ärmel hochgekrempelt, den Frauen zugehört und geholfen werden.