Das Asylrecht und die Petersberger Wende

Unter anderem aufgrund der Erfahrungen im Nationalsozialismus, als weltweit eine halbe Millionen Flüchtlinge aus Deutschland Asyl fanden, wurde im Grundgesetz in Artikel 16 ein Grundrecht auf Asyl festgeschrieben. Es stand unter keinem Gesetzesvorbehalt – es konnte also nicht durch ein Bundesgesetz eingeschränkt werden, sondern nur durch eine Änderung des Grundgesetzes mit einer Zweidrittelmehrheit im Bundestag.
Mit dem sogenannten Asylkompromiss zwischen den Unionsparteien und der SPD wurde 1993 dieses Grundrecht auf Asyl faktisch außer Kraft gesetzt. Neben der Einführung des Prinzips der sicheren Herkunftsländer und der sicheren Drittstaaten ging damit auch die Einführung des Asylbewerberleistungsgesetzes einher, das Flüchtlinge gegenüber anderen Sozialleistungsbeziehern dauerhaft schlechter stellte.
Dem »Asylkompromiss« ging eine jahrelange rassistische Hetzkampagne voraus, die in zahlreichen neonazistischen Anschlägen und den Pogromen von Rostock-Lichtenhagen gipfelte. Noch während der rassistischen Ausschreitungen in der norddeutschen Stadt beschloss die SPD, die sich bislang einer Asylrechtsänderung entgegengestellt hatte, auf ihrem Petersberger Parteitag eine Neupositionierung, die kurze Zeit später zum »Asylkompromiss« mit CDU und CSU führte. Initiiert wurde diese sogenannte Petersberger Wende von Oskar Lafontaine, der später Vorsitzender der SPD und dann der Linkspartei wurde.