Fragwürdige Abschiebungen in Sachsen

Die Zahlen müssen stimmen

In Sachsen gibt es immer mehr Abschiebungen. Rechtlich sind viele davon fragwürdig, für die Abgeschobenen kommen sie oft einer Katastrophe gleich.

»Am 25. Mai, um zwei Uhr nachts, sind über 20 Polizisten gekommen. Die haben meine kranke Frau nach Mazedonien abgeschoben und die drei kleinen Kinder«, erzählt Sami Bekir, Rom und Vater einer zehnköpfigen Riesaer Familie. Dabei sei über das Asylgesuch der Familie noch gar nicht abschließend entschieden worden.
»Wir werden die Abschiebezahlen weiter steigern«, tönte Sachsens Innenminister Markus Ulbig (CDU) im April, als ginge es um die Absatzziele eines Unternehmens. Und das, obwohl sich die Abschiebezahlen seit vergangenem Jahr schon mehr als verdoppelt haben. Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) hatte zuvor Bild zufolge in einem internen Bericht an das Kabinett Unzufriedenheit geäußert – ihm gehe die Abschiebung abgelehnter Asylsuchender in den Bundesländern zu langsam voran.
Im Gespräch mit der Jungle World berichtet Bekir von der Geschichte seiner Familie: Er und seine Frau Azbije Kamberovik seien in Jugoslawien geboren worden. Nach dem Zerfall des Staats in den neunziger Jahren habe Mazedonien Bekir die Staatsbürgerschaft verweigert. Er sei dadurch staatenlos geworden und gezwungen gewesen, in der Illegalität zu leben. Die Familie sei in Südosteuropa von Staat zu Staat abgeschoben und dabei mehrfach getrennt worden. In Bosnien sei sie Opfer eines Brandanschlags auf ihr Haus durch albanische Nachbarn geworden. Die Brandwunden der betroffenen Kinder seien damals nur notdürftig versorgt worden und müssten bis heute behandelt werden.
Die Familie sei 2009 nach Deutschland geflohen und habe hier auf ein friedliches Leben gehofft. Ihr Antrag auf Asyl wurde zunächst abgelehnt, seit ihrem Widerspruch erhielten sie lediglich eine immer wieder erneuerte Duldung – eine Situation in Perspektivlosigkeit, Stress und Angst. Bekir habe zeitweise auch arbeiten dürfen, die Kinder seien hier zur Schule gegangen. Die Mutter leide mittlerweile an einer ko­ronaren Herzkrankheit und schweren Depressionen.
Doch dann wurden Azbije Kamberovik und ihre drei jüngsten Kinder ab­geschoben. Die Polizei trennte die Familie. »Schieben Sie uns alle komplett ab?« habe Bekir die Polizisten gefragt. »Nur deine Frau und die drei kleinen Kinder«, habe man ihm geantwortet.
Kamberovik hätte um ärztliche Konsultation gebeten, doch es sei ihr gesagt worden: »Wo soll ich jetzt einen Arzt im Flughafen finden? Es gibt hier keinen Arzt.« Dass sie die Abschiebung überlebt hat, sei reiner Zufall, betont Bekir. Es habe das akute Risiko eines Herzinfarkts bestanden.
Als sich das Verwaltungsgericht in Dresden auf einen Eilantrag Bekirs hin mit der Abschiebung befasste, kam es zu dem Schluss, dass die Erkrankungen der Mutter keine »gegenwärtige Reise­unfähigkeit zur Folge« gehabt habe. Der Flüchtlingsrat Sachsen kommentierte, dass dies letztlich nichts anderes bedeute als: »Der Vollzug der Abschiebung habe ja bewiesen, dass sie nicht ›reiseunfähig‹ war.« Zudem es sei es »schleierhaft«, wie die Richter »den komplexen Fall innerhalb eines Tages umfassend und inhaltlich« hätten prüfen können.
Auch Oliver Nießing, der Anwalt der Familie, stellte die Rechtsstaatlichkeit dieses Vorgehens in Frage. Der Jungle World sagte er: »Die Landesdirektion Dresden und die Zentrale Ausländerbehörde hätten die Familie so lange in Deutschland belassen können, bis über deren Anträge tatsächlich entschieden worden ist. Sie hätten die gesundheitliche Situation der Frau Kamberovik prüfen müssen. Und für die Trennung von Familien durch Abschiebung gibt es enge Kriterien.«
Welches Schicksal Kamberovik und ihre Kinder in Mazedonien erwartet, sei ungewiss, so Nießing. Oft würden Menschen in Länder überstellt, deren Staatsangehörigkeit sie gar nicht haben. Nießing berichtet von Fällen, in denen die Betroffenen an den Flughäfen nicht in das Land eingelassen wurden.
Über den vor fünf Jahren eingereichten Asylantrag sei bis zum Tag der Abschiebung nicht entschieden worden. Das Verfahren sei von der Landes­direktion verschleppt worden. Die humanitären Gründe, wegen derer die ­Familie Asyl beantragt hat, blieben bestehen, betonte Nießing. Nach fast sieben Jahren in Deutschland hätten sich die Kinder der Familie in Riesa integriert, unter anderem durch den Besuch der Schule.
Nießing hält es deshalb für rechtswidrig, die Familie abzuschieben. Die Widerspruchsbehörde müsse endlich über den Widerspruch gegen die Ablehnung des Asylantrags der Familie entscheiden. Gegen eine Ablehnung durch das Verwaltungsgericht könne er Beschwerde einlegen, damit die verbleibenden Familienmitglieder vor Abschiebung sicher sind – zumindest bis über ihren Aufenthaltsstatus entschieden sei. Die letzte Hoffnung wäre eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht oder dem Europäischen Gerichtshof. Möglich sei dies jedoch nur, solange sich die Familie noch in Deutschland befindet.
Für Bekir ist die Abschiebung von Frau und Kindern ein furchtbarer Schock: »Ich bin fast wie tot. Ich weiß nicht, was ich machen soll. Wie soll ich meine Frau wieder zurückholen? Wir sind so traurig, jeder von uns.« Kamber­ovik hat keine Existenzgrundlage in Mazedonien.
Vergangene Woche wurden in Sachsen weitere 262 Asylsuchende in zwei Chartermaschinen nach Albanien, Serbien und Mazedonien abgeschoben. Fraglich ist auch bei diesen Abschiebungen, ob das Asylverfahren bereits abgeschlossen war. Bereits 1 896 Menschen wurden in diesem Jahr aus Sachsen abgeschoben.