Kommentar über eine Demonstration gegen die Kriminalisierung der PKK in Düsseldorf

Paragraph gegen die PKK

Als Kämpfer gegen den »Islamischen Staat« gefeiert, gelten PKK und ihre Ableger in Deutschland weiter als Terroristen

Sie kämpfen vorwiegend im Norden Syriens und gelten als effektive Kämpfer und Kämpferinnen im Krieg gegen den »Islamischen Staat« (IS): die YPG – die »Volksverteidigungseinheiten« der Partei der Demokratischen Union (PYD), die Schwesterorganisation der in der Türkei aktiven »Arbeiterpartei Kurdistans« PKK.
Die Effektivität des Kampfes der PKK/YPG gegen den IS erkennen in Deutschland sogar Konservative an. Zu einem Umdenken oder einer Zurückhaltung bei der Repression gegen kurdische Organisationen in der Bundesrepublik hat das allerdings nicht geführt – im Gegenteil. Gegen diese Kriminalisierung demonstrierten am Samstag Tausende in Düsseldorf.
Die Verfolgung von kurdischen Linken, die sich für Unabhängigkeit einsetzen und gegen Militäroperationen in den kurdischen Gebieten der Türkei vorgehen, fing in Deutschland nicht erst mit dem PKK-Verbot 1993 an. Bereits 1989 begann ein Prozess gegen 20 Kurden, der bis 1994 dauerte, aber nur zu vier Verurteilungen führte. Die intensivste Phase der Auseinandersetzungen zwischen PKK-nahen Kurden und der Bundesrepublik fällt aber zweifellos in die neunziger Jahre, als auch der Krieg zwischen dem türkischen Staat und der PKK eskalierte, und gipfelte im Verbot der PKK sowie Dutzender ihr nahestehender Vereine. Immer wieder kam es zu Verfahren wegen der Bildung oder Fortführung einer terroristischen Vereinigung. Für manchen Kurden in Deutschland gab es in den Neunzigern kein Jahr ohne Hausdurchsuchung, wie ein Demonstrant am Rande der Kundgebung in Düsseldorf berichtete.
Bis in die Gegenwart sind kurdische Aktivisten immer wieder mit Verhaftungen und Prozessen konfrontiert, inzwischen meist nach Paragraph 129b des Strafgesetzbuches. Der Passus stellt die Unterstützung beziehungsweise Mitgliedschaft in einer »kriminellen oder terroristischen Vereinigung im Ausland« unter Strafe. Geschaffen wurde der Paragraph nach den Anschlägen vom 11. September 2001. Anfangs fanden sich ausschließlich islamistische Gruppen auf der entsprechenden Liste. Seit 2011 steht auch die PKK darauf und es wird gegen vermeintliche Kader ermittelt. Die Rechtshilfegruppe »Azadi« kritisiert, dass mit Anklagen nach § 129b »Urteile vorweggenommen« würden und sich Gerichte nicht mehr politisch mit den »Hintergründen bewaffneter Konflikte im Ausland« befassen müssten. Wie bei anderen Gruppendelikten müsse auch bei Verfahren nach § 129b den einzelnen Angeklagten keine konkrete Straftat nachgewiesen werden.
Zurzeit sitzen elf Kurden wegen Verfahren nach § 129b in Straf- oder Untersuchungshaft. Die Mitteilungen der Bundesanwaltschaft zu den Festnahmen ähneln sich. Person X wird vorgeworfen, im Zeitraum Y den Sektor der PKK, der die Städte XYZ umfasst, geleitet zu haben. Um die Angeklagten zu belasten, stützt man sich auf die Überwachung der Telekommunikation und teilweise auf Spitzel in der Organisation. Im Juni und Juli wurden sogar zwei mutmaßliche PKK-Aktivisten aus Schweden und Dänemark an die Bundesrepublik ausgeliefert. Auch sie sollen »Sektoren« geleitet haben.
Die schwierige Situation linker Kurden beklagten auch die Demonstranten in Düsseldorf. In Syrien müssen sie sich des IS erwehren. In der Türkei geht der Staat systematisch gegen die kurdische Bevölkerung vor und zerstört ganze Städte. Und in Deutschland sind sie juristischer Verfolgung ausgesetzt.