Die Verschleierung befördert die Infantilisierung der Frau

Hasseccoires – Die Neuauflage des Kopftuchstreits

Die Verschleierung befördert die Infantilisierung der Frau ebenso wie die Sexualisierung des Kindes. Für Männer ist sie alltäglicher Machtbeweis und spielt im antiwestlichen Jihad eine große Rolle.

Die Feuilletons laufen heiß, als müssten die Positionen zum Kopftuch neu erfunden werden. Dabei hat Frankreich schon 2004 das Tragen von religiösen Symbolen an Schulen untersagt, 2010 folgte der Gesichtsschleier (Burka, Abaya und Niqab). Die al-Azhar-Universität in Kairo – die renommierteste theologische Fakultät des sunnitischen Islam – verbot den Niqab auf ihrem Gelände schon 2009. In Deutschland hatten 2007 bereits acht Länder ihren Lehrkräften das Tragen des Kopftuchs untersagt, ein Burkaverbot genießt in Umfragen derzeit 85 Prozent gesellschaftliche Zustimmung. Die Verbote des »Burkini« in Frankreich hingegen wurden nun vom Obersten Verwaltungsgericht kassiert. Der Ganzkörperanzug lässt wie Tschador und Hijab das Gesicht frei. Er unterscheidet sich zudem nur marginal von Neoprenanzügen oder »Facekinis«, die in China zum Schutz vor Bräune und Quallen entwickelt wurden. Rechtlich kann das Burkiniverbot daher allenfalls an Privatstränden durch die jeweiligen Eigentümer durchgesetzt werden.
Dass Verbote generell als islamfeindlich bezeichnet werden, entbehrt nicht einer gewissen Ironie. Nach den Hadithen zwang bereits der zweite Kalif, Umar, eine Sklavin dazu, den Hijab abzulegen. Nur freien Frauen war das Tragen des Schleiers erlaubt, der sie vor Vergewaltigungen schützen sollte. Als die Sklavin sich weigerte, das Kopftuch abzulegen, prügelte der Kalif auf sie ein. »Das Kopftuchverbot ist islamisch: es markiert die sexuelle Herrschaft über freie Ungläubige und Sklavinnen, deren Anblick zu genießen das Vorrecht des muslimischen Mannes war.« Die nach dem Koran von freien Frauen zu bedeckenden Körperfalten (»aurah«) wurden dem Islamwissenschaftler Ralf Ghadban zufolge nach und nach auf den gesamten Körper ausgedehnt, die Frau zur wandelnden Schamzone erklärt. Wie erklärt sich solche Misogynie? Der Psychoanalytiker Géza Róheim meinte, dass sich fragile Männlichkeit der eigenen Nichtkastriertheit durch totale Differenz versichert, die Frauen symbolisch »kastriert« (bis hin zum realen Abtrennen von Schamlippen oder Brüsten). Oder sie sucht die Kastrationsdrohung, die vom weiblichen Genital ausgeht, durch Gleichheit zu vermeiden: etwa durch Vorstellungen von der »Frau mit einem Penis«. Aggressive Aufspaltungen in »Huren« und »Heilige« sind Folgen solcher dysfunktionalen Erwartungen.
Der Schleier ist ein Projektionscontainer. Er könnte entsetzliche Schönheit verbergen, vielleicht gar einen mächtigen Phallus. Das macht ihn auch für den islamischen Feminismus attraktiv, der auf die Distinktionsgewinne anspricht: Die narzisstisch organisierte, masochistisch-fromme Frau kann dem Mann die aggressiven, sadistischen Aspekte des Triebes zuteilen. Eine ähnliche Rigidität der Trennung symbolisiert der hinduistische Ghoon­ghat-Gesichtsschleier. Im 18. Jahrhundert existierte bereits eine spanische Form der Burka, die mit Metallplatten die Brüste flachdrückte. In Kamerun verstümmeln Mütter bisweilen ihren Töchtern die Brüste (»breast-flattening«), damit sie nicht vergewaltigt oder zu früh geheiratet werden. Die Grün­derin der kleinen jüdischen Sekte Nešót HaŠälím, Bruria Keren, nennt für das Tragen der »Frumka« dieselben Argumente: die Vermeidung von männlicher Lust, die nur als Vergewaltigung gedacht werden kann.
Der Koran lindert jedoch mit seinen strikten Regeln und mit Allah als sadistischer Schutzgestalt auch die Strafangst von revoltierenden Frauen nach dem ödipalen Aufstand. Unliebsame Triebregungen können auf Ungläubige und insbesondere Juden projiziert werden, was die sexuelle Spaltung zusätzlich stabilisiert.
Dem Mann wiederum bedeutet das in der Öffentlichkeit getragene Kopftuch den alltäglichen, sichtbaren Machtbeweis dort, wo das konkrete Siegesversprechen des Koran von der Realität konterkariert wird. Das erklärt seine immense Bedeutung im antiwestlichen Jihad. Zusätzlich dämpft der Hijab die ödipale Angst gerade der spät Heiratenden vor der Konkurrenz um die Schönheit, jedoch um den Preis ihrer Vernichtung: Sie kann nur im Vergleich strahlen. Wie in der jihadistischen narzisstischen Perversion verschmelzen im leichentuchähnlichen Hijab schließlich Eros und Tod. Er zensiert das, was die Menschen zuletzt noch ­libidinös ans Diesseits binden könnte: Die Erinnerung an das Begehren nach dem weiblichen Körper.
Aheda Zanetti, die Erfinderin des Burkinis, behauptet hingegen: »Er symbolisiert Freizeit und Glück und Spaß und Sport und Gesundheit, und jetzt wird verlangt, dass Frauen den Strand verlassen und wieder in ihre Küchen zurückkehren?« Die Affirma­tion der Burka als Schutzraum, wie sie auch Judith Butler betreibt, ist die zynische Affirmation des misogynen Systems, in dem sie zuletzt noch »agency« (Handlungsfähigkeit) ermöglicht. Der Schwimmerin Elham Asghari haben die iranischen Sittenwächter dann doch noch den Rekord über 20 Kilometer aberkannt, weil ihr Burkini zu viele Körperkonturen zeigte. »Normalerweise würde kein Schwimmer solche Kleidung akzeptieren«, so Asghari. Unter den Argumenten ist das blödsinnigste, ein Burkini- oder Burkaverbot zwinge Frauen zurück ins Haus. Es wiederholt die Objektivierung und vermeidet ängstlich die Nennung der wahren Täter des Zwangs. Geltendes Recht verbietet die Sklavenhaltung und das Einsperren von Menschen. Wie dieses Recht ins Private hinein durchzusetzen wäre, wie die islamischen Frauen, die tatsächlich vor der Wahl zwischen Niqab und Hausarrest stehen, zu befreien wären, bleibt mehr als in den früheren Debatten ein Nullthema. Man spricht nicht über den durch Lichtmangel erzeugten Vitamin-D-Mangel, der laut einer Rachitisstudie von Michael F. Holick in vielen islamischen Gesellschaften 35 bis 80 Prozent der Kinder betrifft und mit der »Purdah«, dem Hausarrest und Burkazwang, entsteht.
In der derzeitigen diskursiven Rechtsgüterabwägung aber wird das Freiheitsrecht auf den Schleier alle­mal höher bewertet als das Recht von Mädchen, vor dem Schleier geschützt zu bleiben. Würde man indes den Zwang zum Kopftuchtragen unter Strafe stellen, müsste man stärker in die Privatsphären der Familien eindringen als mit einem generellen Kopftuch­verbot, das allen eine vorformulierte Ausrede zur Anpassung liefert. Das ­Signal eines Verbotes würde gerade den umkämpften afrikanischen und asia­tischen Gesellschaften viel bedeuten, in denen der Salafismus eine Massen­bewegung wird, die Kleinkinder in Tschadors steckt. Leiteten traditionelle »rites de passage« mit der Seklusion Reifeschritte ein, bedeutet die endlose Seklusion der »Purdah« die Infantilisierung der Frau ebenso wie die Sexualisierung des Kindes. Dennoch ist ein Verbot von Schleiern, die nicht das Gesicht bedecken, nicht praktikabel. Eine liberale Gesellschaft muss sie aus­halten – auch im Schulunterricht. Wie sonst wäre zu vermitteln, dass die Lehrerin im Islamunterricht keinen al-Ameera tragen dürfe, jedoch die Maria an jedem katholischen Schrein mit Kopftuch abgebildet wird? Auch wenn auf dem qualitativen Unterschied zwischen einem theologisch (nicht historisch) säkularen Christentum und einem theologisch (nicht immer historisch) politischen Islam zu bestehen ist, bleibt das bigott. Die bedeutenderen Schritte zur Abschaffung von Religionsunterricht und Beschneidung hat Deutschland ohnehin verpasst – der gegen den Islamismus gerichtete, hierzulande verspätete Säkularismus verliert dadurch erheblich an Glaubwürdigkeit.
Vollends prekär wird die Legitimität, wenn Massenvergewaltigungen im ­Sudan, im Kongo und in Libyen hingenommen und durch die Abschottungspolitik der »Abendländer« befördert werden, wenn muslimische Frauen vom Westen keinerlei Schutz vor Jihadisten, Fassbomben und Säureattentaten erhalten. In einer teleologisch fortschreitenden Aufklärung wäre ein Kopftuchverbot fortschrittlich – innerhalb der derzeitigen Dialektik der Aufklärung wäre es eine provinzielle Ersatzhandlung. Die aufgewärmte Debatte darum ist bereits eine wohltuend schmerzlose Konkretisierung einer viel abstrakteren Bedrohung.