Die neuesten Entwicklungen bei der Aufklärung der Verbrechen des NSU

Kampf um Aufklärung

Im Münchner NSU-Prozess hat erstmals Beate Zschäpe selbst gesprochen. Viel gesagt hat sie nicht. Erhellender sind möglicherweise ein neuer Zeuge und Spuren, die Uwe Böhnhardt mit dem Mord an einem Mädchen in Verbindung bringen.

Es kommt noch einmal Bewegung in den NSU-Prozess. Am 313. Verhandlungstag am Münchner Oberlandesgericht äußerte sich die Hauptangeklagte Beate Zschäpe erstmals mündlich zur Sache. Nachdem sie seit Dezember 2015 bereits schriftliche Erklärungen von ihren Anwälten hatte verlesen lassen, räumte sie am 29. September in einer persönlichen Erklärung eine Identifikation mit »Teilen des nationalistischen Gedankenguts« ein und behauptete, heutzutage keine Sympathie mehr dafür zu hegen. Sie »verurteile, was Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos den Opfern und deren Fa­milien angetan haben«, sowie ihr eigenes »Fehlverhalten«.
Die meisten Kommentatoren waren sich darin einig, dass es sich bei der mageren Aussage um einen Versuch der Schadensbegrenzung gehandelt habe. Sebastian Schneider, der für die Initiative »NSU-Watch« den Prozess beobachtet, sagte der Jungle World: »Dass Zschäpe jetzt, gewissermaßen am Ende ihrer Befragung, noch einmal selbst gesprochen hat, sollte vermutlich dazu dienen, ihre Einlassungen glaubhaft erscheinen zu lassen – was sie definitiv nicht sind.« Dies zeige sich auch daran, dass sie sich weiterhin weigert, Fragen der Nebenkläger zu beantworten. Zschä­pe spiele ihre Rolle »derart plump und ungeschickt herunter, dass es teilweise schwerfällt anzunehmen, dass sie damit überhaupt ein prozessuales Ziel verfolgt«. Das Bild des passiven »Heimchens am Herd« sei nicht nur in sich unglaubwürdig, auch ihr Handeln im Prozess hinterlasse einen anderen Eindruck. Schneider nimmt an, dass es Zschäpe darum gehe, »auch jetzt noch selber an ihrer Geschichte mitzuschreiben«.
Über die Aussage ging beinahe völlig unter, was am selben Tag im Bundestagsuntersuchungsausschuss ans Licht kam. Ein Referatsleiter des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV) mit dem Decknamen »Lothar Lingen« hatte unmittelbar nach der Selbstenttarnung des NSU im November 2011 die Akten von V-Männern des BfV in Thüringen vernichten lassen – vorsätzlich, um sie Ermittlungen zu entziehen. Bereits im Oktober 2014 hatte »Lingen« dies gegenüber der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe bestätigt, seine Aussage war der Öffentlichkeit bislang aber unbekannt. Nicht nur für Schneider ist das ein »veritabler Skandal«. Mehrere Anwälte von Opfern des NSU haben gegen »Lingen« Anzeige erstattet, unter anderem wegen Strafvereitelung und Urkundenunterdrückung. »Ich möchte wissen, ob der Verfassungsschutz Informationen hatte, mit denen der Mord an meinem Mann hätte verhindert werden können«, sagte Elif Kubaşık, Witwe des Mordopfers Mehmet Kubaşık, der Welt. »Uns ist Auf­klärung versprochen worden, aber das Gegenteil ist der Fall.«
Auch jenseits von Zschäpes Einlassung gibt es Bewegung in dem Prozess. Vergangene Woche hat der Vorsitzende Richter Manfred Götzl überraschend schnell einem Beweisantrag des Nebenklageanwalts Yavuz Narin stattgegeben und für Ende Oktober einen ehemaligen Wachpolizisten aus Berlin als Zeugen geladen, der Zschäpe und Mundlos im Mai 2000 nahe der Synagoge in der Berliner Rykestraße gesehen haben will. Narin vertritt die Familie des vom NSU ermordeten Theodoros Boulgarides und stützt seinen ­Beweisantrag auf eine Aussage des mittlerweile pensionierten Polizisten gegenüber dem Landeskriminalamt Berlin vom folgenden Tag. Der Polizist gab damals zu Protokoll, Zschäpe und Mundlos wiedererkannt zu haben, als er am Abend einen Fahndungsaufruf zu dem untergetauchten Neonazitrio im Fernsehen gesehen habe.
Der Jungle World sagte Narin, er hoffe, dass diese Aussage, die bisher im Prozess keine Rolle gespielt hat, ein letztes Indiz für Zschäpes Verurteilung im Sinne der Anklage sein könne. Narin zieht aus ihr den Schluss, dass Zschä­pe persönlich an einer Ausspähung der Synagoge mitgewirkt habe. Der Wachpolizist habe seine Beobachtung »so detailliert niedergelegt und bekundet, dass sich kaum weitergehende Fragen ergeben dürften«. Das widerspricht Zschäpes bisheriger Darstellung, erst im Nachhinein von den Taten erfahren zu haben. Götzl, der zuletzt reihenweise Beweisanträge der Nebenkläger abgelehnt hatte, scheint die Aussage für bedeutsam zu halten und hat dazu bereits Fragen an Zschäpe gestellt. Der frühere Vorsitzende der Jüdischen ­Gemeinde zu Berlin, Andreas Nachama, appellierte im Tagesspiegel an das Gericht, der Spur des NSU in Berlin weiter nachzugehen, unter anderem wegen dreier bislang ungeklärter Sprengstoffanschläge auf den Jüdischen Friedhof in Berlin-Charlottenburg in den Jahren 1998 und 2002, darunter zwei Angriffe auf das Grab Heinz Galinskis, des früheren Präsidenten des Zentralrats der Juden.
Unabhängig vom Strafprozess gab die Staatsanwaltschaft Bayreuth bekannt, dass am Fundort der Leiche der ermordeten Peggy Knobloch eine DNA-Spur von Böhnhardt gefunden worden sei. Hinweise für eine Verun­reinigung oder Verwechslung der Probe wie beim »Phantom von Heilbronn« sehen die Ermittler nicht. Das neun­jährige Mädchen war 2001 im oberfränkischen Lichtenberg verschwunden, ihre sterblichen Überreste wurden erst im vergangenen Juli in einem Wald im thüringischen Saale-Orla-Kreis gefunden. Der ungeklärte Mord gilt als einer der spektakulärsten deutschen Kriminalfälle der vergangenen Jahre, für eine tatsächlich abenteuerlich erscheinende Verbindung zum NSU-Komplex gab es bislang keinerlei Anzeichen. Die Spur lenkt den Blick nun darauf, dass Neonazis aus Thüringen wiederholt an Delikten wie Menschenhandel und Kindesmissbrauch beteiligt waren. So wurde etwa Tino Brandt, einstiger Leiter des »Thüringer Heimatschutzes«, aus dem später der NSU hervorging, und V-Mann des thüringischen Landesamts für Verfassungsschutz, Ende 2014 wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen, Beihilfe zu sexuellem Missbrauch sowie Förderung von Prostitution in 66 Fällen zu fünfeinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Auch Böhnhardt selbst stand bereits 1993 unter Verdacht, ein Kind ­ermordet zu haben. Damals konnte der Verdacht allerdings nicht erhärtet werden, ein Täter wurde bisher nicht ermittelt. Vertreter der Nebenkläger haben angekündigt, die Entwicklung im Prozess zur Sprache zu bringen. Schneider kann sich jedoch nicht vorstellen, dass der DNA-Fund dort ein großes Thema wird, solange sich keine Bezüge zu den Angeklagten herstellen lassen.
Auch ohne den DNA-Fund ist das Thema NSU groß genug. Deshalb ruft das Bündnis »Irgendwo in Deutschland« anlässlich des fünften Jahrestags der Selbstenttarnung des NSU für den 5. November 2016 zu einer Demonstration in Zwickau »gegen den rassistischen Normalzustand« auf. In der sächsischen Stadt befand sich die letzte Wohnung von Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt und Beate Zschäpe.