Die neuen Sanktionsmöglichkeiten der Jobcenter

Strafen als Selbstzweck

Seit Jahresanfang können ALG-II-Empfängern Leistungen noch schneller entzogen werden. Die Sanktionen werden noch mehr Arbeitslose in die Mittellosigkeit treiben.
Kommentar Von

Wenn es darum geht, Strafen für Arbeitslose zu beschließen, mangelt es für gewöhnlich nicht an zustimmendem Gekeife in der Öffentlichkeit. Doch der zu Populismus geronnene Volkszorn konzentriert sich schon seit einigen Jahren lieber auf Flüchtlinge denn auf sogenannte Leistungsverweigerer. So dürfte vielen entgangen sein, was seit Januar gilt.
Die Bundesagentur für Arbeit hat für die Jobcenter beinahe ohne Aufsehen eine neue Richtlinie erlassen. Mit ihr kann die finanzielle Unterstützung schneller als bisher gestrichen werden – teilweise oder vollständig. Der Fall tritt ein, wenn Empfänger von ALG II staatliche Leistungen nicht beantragen, auf die sie einen Anspruch hätten. Wer Kindergeld beziehen könnte, sich aber nicht darum bemüht, dem wird das ALG II in Höhe dieser Summe gekürzt. Wenn der Betrag anderer sozialstaatlicher Leistungen für den jeweiligen »Kunden« des Jobcenters nicht genau bekannt ist – wie etwa beim Krankengeld –, kann das Amt die Zahlung sogar ­vollständig einstellen.
Die Garantie eines würdigen Existenzminimums sei wegen des Sozialstaatsgebots ein Auftrag der Politik, stellte das Bundesver­fassungsgericht 2010 in einem Urteil über Hartz-IV-Sanktionen fest. »Stets« und »uneingeschränkt« habe die öffentliche Hand ­diese Hilfe zu gewähren. Die neuen Strafmaßnahmen der Bundesagentur halten nicht einmal diesen Minimalstandard ein, sondern sabotieren ihn unverhohlen. Eine Meisterleistung für eine Behörde, die der zum »linken Flügel« der SPD gehörenden Bundesarbeits­ministerin Andrea Nahles untersteht. Diese verschärften Regeln stellen die jüngste Erniedrigung all derjenigen dar, die der Jobcenterindustrie ausgeliefert sind. Vor allem jene werden darunter zu ­leiden haben, die über keine Erfahrungen mit den Wirren der Bürokratie verfügen und die Sprache der Beamten nur schlecht verstehen. Ihr Absturz in die Mittellosigkeit wird beschleunigt.
Dabei zeigt sich schon seit Jahren, dass derartige Sanktionen nicht die angekündigten Resultate bringen und deshalb wie Behördenwillkür wirken. Wer nicht pünktlich zu Amtsterminen erscheint, im Monat nicht genügend Bewerbungen schreibt oder keinen Ein-Euro-Job antreten will, soll so gefügig gemacht werden. Doch selbst wenn alle Hartz-IV-Empfänger in dieser Beschäftigungstherapie konsequent mitwirkten: Die Arbeitslosenquote verringerte es um keinen Prozentpunkt.
Ideen, wie der Sozialstaat weiter ausgehöhlt werden kann, dürfte es genug geben. Ebenso Behörden und Regierungen mit dem Willen, diese zu verwirklichen. Dafür fehlen in Zeiten fortschreitender Digitalisierung und Automatisierung freie Stellen, die Arbeitslosen zu einem ausreichenden Einkommen und einer sinnvollen Beschäftigung verhelfen könnten. Arbeitsplätze, die auch für Menschen ohne Ingenieursstudium und deutsch klingenden Nachnamen zugänglich sind.