»Der Prozess«, eine Dokumentation über das Majdanek-Verfahren

Die Brutalität der Befehlsempfänger

Eberhard Fechners Dokumentation des Düsseldorfer Majdanek-Prozesses liegt nun auf einer Doppel-DVD vor.

Der Majdanek-Prozess vor dem Düsseldorfer Landgericht dauerte von 1975 bis 1981 und war das bis dahin längste Strafverfahren der bundesdeutschen Geschichte. 15 Frauen und Männer mussten sich verantworten, die zwischen 1942 und 1944 in verschiedenen Funktionen im Konzentrations- und Vernichtungslager Lublin/Majdanek als Angehörige der Lagermannschaft tätig waren. Der Regisseur und Schauspieler Eberhard Fechner hat die Verhandlungen von Anfang bis Ende verfolgt, Akten ausgewertet und Beteiligte und Beobachter befragt, um aus dem Material 1984 den dreiteiligen Film »Der Prozess« mit einer Dauer von insgesamt 270 Minuten zu produzieren.
Zum 90. Geburtstag Fechners liegt der Film in kompletter Länge erstmals auf DVD vor. Es gibt wenige Dokumentationen über die NS-Zeit, über das System der Konzentrations- und Vernichtungslager, die derart nüchtern aufzeigen, weshalb Auschwitz, Treblinka und Majdanek funk­tionieren konnten. An 105 Drehtagen wurden 70 Personen interviewt, ­darunter der Vorsitzende Richter, beide Schöffen, drei Ermittler, die beiden Vertreter der Staatsanwaltschaft, zwei Nebenkläger, elf Verteidiger, 26 Zeugen, allesamt ehemalige Häftlinge, und als weitere Zeugen fünf ehemalige SS-Wachmänner im Lager.
Zu den Angeklagten, die vor der Kamera sprechen, gehören: Die SS-Aufseherinnen Hildegard Lächert und Rosa Süß, der erste Schutzhaft­lagerführer Hermann Hackmann ­sowie die SS-Männer Emil Laurich und Heinz Villain. Die schließlich zu lebenslanger Haft verurteilte Auf­seherin Hermine Braunsteiner-Ryan äußerte sich nicht.
Zu den Prozessbeobachtern gehören unter anderem Simon Wiesenthal und der polnische Filmemacher Jerzy Bossak, der im Juli 1944 die Befreiung des Lagers Lublin/Majdanek filmte. Er kommt ebenso zu Wort wie Karl Golka, ehemaliger Kapo von ­Majdanek, der 1979 in einem abgetrennten Verfahren in Hannover ­wegen Beihilfe zum Mord verurteilt wurde.
Eine weitere Beobachterin ist Josefine Jürgens, die im Auftrag der »Stillen Hilfe« die Angeklagten betreut. Die Organisation hatte sich nach dem Krieg unter anderem zur Aufgabe gemacht, angeklagte NS-­Täter finanziell und persönlich zu unterstützen. Die Verbindungen der »Stillen Hilfe« reichten von Revisionisten über Altnazis bis hin zur militanten Neonaziszene. Jürgens, damals noch SPD-Mitglied, zeigt sich erbost darüber, dass sie »unsere ­Kinder in diesen Prozess bringen«. Diese müssten jetzt »diesen ganzen Mist hören, was Menschen so erfinden können«. Die Aussagen bleiben für sie folgenlos.
Die Zentralstelle zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen in Ludwigsburg hatte mit den Vorermittlungen zum Prozess bereits 1960 begonnen. Zehn Jahre später umfasste die Liste der Beschuldigten schließlich 29 Personen. Das Verfahren wurde gegen lediglich 15 Angeklagte eröffnet – einige der mutmaßlichen Täter waren aus gesundheit­lichen Gründen nicht verhandlungsfähig, andere in der Zwischenzeit ­verstorben, so auch der Hauptbeschuldigte Heinrich Rindfleisch.
Im Düsseldorfer Majdanek-Verfahren wurden den Angeklagten mehr als 60 Massen-, Einzel- und »Exzesstötungen« im Zeitraum von Ende 1941 bis Mitte 1944 zur Last gelegt. Eine Besonderheit des Prozesses ist, dass sechs Frauen vor Gericht standen. Dies sorgte zunächst für ein entsprechendes Medieninteresse. Aufgrund der schwierigen, langandauernden Beweisaufnahme sank es aber recht schnell wieder. Der Tagesschau war das Verfahren zweimal ­einen Aufmacher wert: Am 26. November 1975, dem Tag des Prozess­beginns, und am 30. Juni 1981, dem Tag der Urteilsverkündung.
Da das Beweismaterial zum großen Teil vernichtet wurde, stützte sich die Anklage hauptsächlich auf Zeugenaussagen von ehemaligen Häftlingen sowie auf die Schilderungen des Lagerpersonals. Ob jemand als Angeklagter oder Zeuge vorgeladen wurde, sei oft Zufall, sagt Staatsanwalt Dieter Ambach im Film.
Die Verteidigung stellte in der Anfangsphase des Verfahrens mehr als 50 Ablehnungsanträge. Zu den daran beteiligten Rechtsanwälten gehört Wilhelm Stolting II, der während der NS-Zeit als Staatsanwalt amtiert ­hatte und im Majdanek-Verfahren nicht nur die Angeklagten, sondern auch seine eigene Geschichte verteidigte. Dazu gesellt sich Ludwig Bock, Mitglied der NPD sowie der rechtsextremen »Gesellschaft für freie Publizistik«. Später wird Bock wegen Volksverhetzung verurteilt. Der Rest der Verteidiger ist eher neutral eingestellt oder distanziert sich im Laufe des Verfahrens immer mehr von den Tätern.

Fechners Film entlarvt durch seine dokumentarische Art einen Volkscharakter, der auch Jahrzehnte nach Auschwitz fortlebt – weil die Verhältnisse, unter denen dieser Charakter entstand, weiterexistieren.

Fechner verzichtet bei den Interviews auf Kommentare und lässt die Beteiligten sprechen: Die für den Film geführten Gespräche mit den Angeklagten, deren Verteidigern, Prozessbeobachtern oder Zeugen des Lagerpersonals zeigen dabei oft die Unwilligkeit, sich mit dem Geschehenen auseinanderzusetzen. Zwischen den Interviews zeigt Fechner Bilder von Baracken, Zäunen, Leichen­bergen, Kleiderhaufen, Zähnen und Knochen. Die gesprochenen Sätze klingen in dem Kontext noch brutaler, noch unfassbarer.
Der »Zusammenbruch der Persönlichkeit« (Leo Löwenthal) wird sowohl sichtbar in dem, was die Angeklagten sagen, als auch in der Art, wie sie es sagen: emotionslos und mit leeren Blicken. Der Angeklagte Heinz Villain beschwert sich: »Wir waren fünfeinhalb Jahre vor Gericht und die Richter, die unter Hitler waren, laufen frei rum und kriegen ihre Pension.« Er sei Soldat gewesen und kein Nazi. Im Lager »musste Sauberkeit sein, musste Ordnung sein«. Emil Laurich pflichtet ihm bei: »Wir haben alle nichts getan. Wir sind nur Werkzeuge gewesen.« Der ehemalige SS-Mann Erwin Mierick macht als Prozessbeobachter ebenfalls deutlich, was er von dem Prozess hält: Es sei »unheimlich viel Zeit verstrichen«. Er glaube nicht ganz an die Dinge, die erzählt werden. Außerdem werde »uns« das Verfahren »eine Stange Geld kosten«.
Lediglich die ehemalige SS-Angehörige Erna Wallisch sagt als Zeugin detailliert aus und zeigt Reue (und kommt ohne Bestrafung davon) – wofür sie von der Angeklagten Hildegard Lächert als »Nestbeschmutzerin« bezeichnet wird. Diese wiederum hofft auf Gnade. »Wir haben viel für die Wiedergutmachung getan. Wir haben dem jüdischen Staat Milliarden gegeben«, sagt sie. »Ich habe keinen umgebracht. Es ist keiner gestorben.« Eine ehemalige Gefangene widerspricht ihr: »Ihr Hund war sehr gehorsam, sie konnte ihn auf Menschen schicken und sie in Stücke zerreißen.« Lächert schweigt dazu.
Leo Löwenthal beschreibt die Verhaltensmuster der Täter in seinem Aufsatz »Individuum und Terror«: »Das Widerstreben, das Phänomen des Terrors in all seinen Implikationen rückhaltlos zu erforschen, ist in sich selbst ein unterschwelliges ­Symptom des Terrors.« Darin untersucht er nicht nur die Weigerung von ­Tätern, sich mit ihrer eigenen Schuld auseinanderzusetzen, sondern er analysiert auch den kollektiven Widerstand, die »psychische Massenverdrängung« einer Gesellschaft, sich mit der eigenen Geschichte, mit dem Terror im Namen des Volkes, inhaltlich zu befassen. Es sei »eine der Hauptfunktion des Terrors (…) jede rationale Beziehung zwischen Regierungsentscheidungen und individuellem Schicksal auszulöschen«.
Löwenthal schrieb den Aufsatz bereits im Jahr 1945. Er wertete dafür unter anderem die damals bereits erhältlichen ersten Berichte von Häftlingen aus deutschen Vernichtungs- und Konzentrationslagern aus. Auf Deutsch wurde der Aufsatz erstmals im Jahr 1982 in der Zeitschrift Merkur veröffentlicht – ein knappes Jahr nach Ende des Düsseldorfer Majdanek-Verfahrens.
Die Überlebenden von Majdanek berichten in dem Film mit monotoner Stimme von Misshandlungen, von Folter und Mord, zum Teil derart ­detailliert, als sei es erst gestern geschehen. Viele ehemalige Lagerhäftlinge kamen zum ersten Mal seit Kriegsende nach Deutschland. Sie hörten die deutsche Sprache erstmals außerhalb des Lagers, nicht als Befehl, sondern als Alltagssprache. Viele erzählten von den Ängsten, die wieder hochkommen und die die ­Erinnerung überlagern.
Andere waren nicht in der Lage, nur ein einziges Wort herauszubringen. Auch bei der Identifizierung der Angeklagten, die mehr als 30 Jahre ­später im Anzug oder Kostüm statt in Uniform vor Gericht sitzen, tun sie sich schwer. Lediglich die weiblichen Angeklagten werden erkannt. Für einige der ehemaligen Häftlinge ist es eine Genugtuung. »Dafür hat es sich gelohnt, zu überleben«, sagt eine Zeugin. Die Aussagen reichen aus, um zumindest einen Teil der Angeklagten zu verurteilen. Einmal ­lebenslänglich. Sieben andere Angeklagte erhalten Strafen zwischen drei und zwölf Jahren.
Wie auch in anderen Prozessen dieser Art verurteilen die Richter die meisten Personen lediglich wegen Beihilfe zum Mord; eine großzügige Auslegung von strafmildernden Umständen führt zu den in den Augen vieler Prozessbeobachter niedrigen Haftstrafen. Ein Argument: Die Angeklagten hätten nicht über die Befehle hinaus gehandelt. Der Vorsitzende Richter Günter Bogen selbst nannte das Ergebnis »unbefriedigend«.
Eberhard Fechner hatte den Film im Winter 1983/84 fertiggestellt. »Der Prozess« wurde erstmals 1984 in den dritten Programmen der ARD ausgestrahlt, da die Programmverantwortlichen ihn wegen seiner »künstlerischen Strenge« nicht für geeignet hielten, im Hauptprogramm zu laufen. »So wird dieser Film wieder bloß Menschen erreichen, die die Schuld der Deutschen an nationalsozialistischen Verbrechen ohnehin nicht vergessen haben. Aber er wird all jenen erspart, die verdrängen oder gar leugnen wollen, was von deutschen Menschen in den Konzentrationslagern getan worden ist«, sagte Fechner dazu. Erst 1991 wurde »Der Prozess« in der ARD ausgestrahlt – im Nachtprogramm.
Der Film ist nicht nur ein wichtiges Zeitdokument, er entlarvt durch seine dokumentarische Art einen Volkscharakter, der auch Jahrzehnte nach Auschwitz fortlebt – weil die Verhältnisse, unter denen dieser Charakter entstand, weiterexistieren. Für Fechner selbst war es die wichtigste seiner zahlreichen Filmarbeiten. Vorbild sei Anton Tschechow gewesen, der 1888 an einen Freund schrieb: »Der Künstler soll nicht Richter seiner Personen sein, sondern nur ein leidenschaftsloser Zeuge. Beurteilen werden es die Geschworenen, das heißt die Leser. Meine Sache ist nur, die Fähigkeit zu besitzen, die wichtigen Äußerungen von den unwichtigen zu unterscheiden und sie in Beziehung ­zueinander zu setzen.« Von den 150 000 Metern Film, die Fechner drehte, wurden übrigens nur 3 000 Meter in der Endfassung verwendet, der Rest ist im Bundesarchiv in Koblenz eingelagert und steht dort zu Forschungszwecken nahezu unberührt bereit.

Der Prozess – Eine Darstellung des sogenannten Majdanek-Verfahrens gegen ­Angehörige des Konzentrationslagers Lublin/Majdanek in Düsseldorf von 1975 bis 1981 (BRD 1984). Regie: Eberhard ­Fechner (Absolut Medien)