Der NPD-Verbotsantrag ist gescheitert, die rechte Szene frohlockt

Unbedeutende Verfassungsfeindlichkeit

Nach dem ausgebliebenen NPD-Verbot befürchten Experten eine weitere Radikalisierung der rechtsextremen Partei und ihrer Konkurrenz.

Nach dem gescheiterten Verbotsverfahren ist die Freude groß bei der NPD. »Ätsch, lieber Bundesrat, an eure langen Gesichter werden wir uns noch lange erinnern«, kommentierte die rechtsextreme Partei auf ihrer Website die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG). Im Nachsatz wird gedroht: »Ab heute sind wir ­wieder voll da.«

Der Zweite Senat des BVerfG war zwar zu dem Schluss gekommen, dass die Partei verfassungsfeindliche Ziele verfolgt und wesensverwandt mit dem Nationalsozialismus ist. Allerdings sei sie zu klein und unbedeutend, um eine politische Gefahr darzustellen. Der ehemalige Bundesvorsitzende der Partei, Holger Apfel, pflichtete den Bundesrichtern bei. Die Partei sei »seit Jahren auf dem absteigenden Ast« und ­geprägt »von innerparteilichen Richtungskämpfen, von einem Mitgliederrückgang und zurückgehenden Wahl­ergebnissen«. Selbst in ihren ehemaligen Hochburgen wie Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen »findet die NPD nicht mehr statt«, so Apfel zum RBB. In Westdeutschland gebe es »ganze Landstriche, in denen es keine NPD-Strukturen mehr gibt«. Die Ursache dafür sieht der ehemalige Parteifunktionär in der »Alternative für Deutschland« (AfD). Diese habe der NPD »den Rang endgültig abgelaufen«.

Nicht nur Apfel sieht für die Partei nur noch dann eine Perspektive, wenn sie sich weiter radikalisiert. Auch der Politikwissenschaftler Steffen Kailitz vom Hannah-Arendt-Institut für Tota­litarismusforschung in Dresden warnt davor, die Partei vorschnell für tot zu erklären. Kailitz rechnet damit, dass die NPD ihre Zurückhaltung aufgibt, um ein noch rechteres Klientel an sich zu binden. Auch der Potsdamer Rechts­extremismusexperte Gideon Botsch warnt vor einer Verharmlosung. Der Jüdischen Allgemeinen sagte er: »Nun können Rechtsradikale offen nationalsozialistisch agieren und haben wegen ihrer Wesensverwandtschaft mit dem Nationalsozialismus nichts mehr zu befürchten.« Besonders Jüdinnen und Juden seien durch den brachialen ­Antisemitismus der NPD gefährdet. Die NPD habe sich während des schwebenden Verbotsverfahrens zurückgehalten, werde diese Zurückhaltung aber nun aufgeben. Zudem fühlten sich Botsch zufolge auch andere rechtsex­treme Parteien wie »Die Rechte« oder »Der III. Weg« ermuntert, »nun offen nationalsozialistisch auftreten zu können, ohne ein Verbot fürchten zu müssen«. Der Göttinger Politologe Samuel Salzborn sprach gegenüber der Jüdischen Allgemeinen sogar von einer Katastrophe: »Das Verbot an einer Realisierungschance für die Umsetzung dieses Kampfes gegen die Demokratie zu messen, ist nicht nur weltfremd, sondern mit Blick auf die bisherigen zwei erfolgreichen Parteiverbotsverfahren auch eine juristisch höchst merkwürdige Einschätzung.«

Die NPD wirbt unterdessen im Internet mit markigen Worten um Mitglieder. Der Parteivorsitzende Frank Franz sagte nach der Urteilsverkündung, »das deutsche Volk als Abstammungsgemeinschaft und Kulturnation« sei für seine Partei »nicht verhandelbar«. Man werde die »Kriegserklärung an das deutsche Volk nicht hinnehmen und ihren Wesenskern weder aufgeben noch verwässern«. Zudem ruft Franz in seinem Statement »identitäre und andere volkstreue Bewegungen und Einzelaktivisten« dazu auf, sich »rechtzeitig« zu überlegen, »ob sie sich nicht mit ihrem Eintritt in die NPD wenigstens den Schutz, den wir durch das Parteienprivileg derzeit noch genießen, gönnen sollten«. Mit dem Karlsruher Urteil sei »die verständliche Unsicherheit für viele patriotische Bürger bei der Frage, ob sie sich in der National­demokratischen Partei Deutschlands engagieren sollen, mit einem Schlag beseitigt«, so der Bundesvorsitzende. Das Werben um neue Mitglieder steht zweifellos im Vordergrund der derzeitigen publizistischen Offensive.

Andere rechtsextreme Parteien äußerten sich bislang kaum zu dem Urteil. Die Partei »Die Rechte« kommentierte höhnisch die anfänglichen Falschmeldungen der Online-Auftritte großer Zeitungen und Sender, wonach die NPD verboten worden sei: »Besser wäre es, man würde stattdessen Spiegel, Zeit, Stern und Phoenix die Verbreitung von Eilmeldungen verbieten.« Die Partei »Der III. Weg« verlinkte lediglich den Blogpost des NPD-Verteidigers Björn Clemens. Der in Düsseldorf ansässige Rechtsanwalt warf dem Bundesver­fassungsgericht vor, den »Volkstod zum Verfassungsprinzip« zu erheben.

Der brandenburgische Fraktions­vorsitzende und stellvertretender Bundesvorsitzende der AfD, Alexander Gauland, lobte das Urteil. Das Bundesverfassungsgericht habe aus seiner Sicht »politisches Fingerspitzengefühl« und »juristisches Augenmaß« bewiesen. »Gegen jede kleine Gruppe von – man kann es nicht anders sagen – Verirrten mit einem Verbot zu Felde zu ziehen, wertet diese im Zweifel nur auf«, so Gauland. Wenn sich NPD-Vertreter durch ihr Handeln strafbar machten, seien sie »ein Fall für den Staatsanwalt, aber nicht für das Bundesverfassungsgericht«. Der AfD-Fraktionsvorsitzende im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern, Leif-Erik Holm, bezeichnet die Entscheidung als eine »Blamage« für die Kläger, das gesamte Verfahren sei eine einzige »Steuergeldverschwendung«.

Das sehen die Urheber des Verbots­antrages nicht so. Dank des Urteils sei nun rechtliche Klarheit darüber geschaffen worden, dass die NPD eine verfassungsfeindliche Partei ist. »Wir greifen jetzt den Hinweis des Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts auf und sorgen mit unserer schnellen Initiative dafür, dass die Parteienfinanzierung für verfassungsfeindliche Parteien so weit wie möglich eingeschränkt wird«, sagte einer der Antragsteller, der niedersächsische Innen­minister Boris Pistorius (SPD).

Nach Informationen der Neuen ­Osnabrücker Zeitung will die niedersächsische Landesregierung umgehend eine Bundesratsinitiative auf den Weg bringen. Darin soll der Bundestag aufgefordert werden, den Artikel 21 des Grundgesetzes so zu ergänzen, dass Parteien von der staatlichen Teil­finanzierung ausgeschlossen werden können, wenn sie sich gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung wenden. Eine wehrhafte Demokratie müsse es nicht hinnehmen, »dass die Grundprinzipien der Verfassung mit ihren eigenen Mitteln untergraben werden«, heißt es der Zeitung zufolge in der Gesetzesvorlage. Darüber hinaus soll eine Änderung des Einkommensteuergesetzes die steuerliche Absetzbarkeit privater Zuwendungen an derartige Parteien beenden.