Wahlrecht sollte es für jeden geben

Wahlurnen für alle!

Die Forderung der Bundesintegrationsbeauftragten Aydan Özoğuz (SPD) nach einer Erweiterung des Wahlrechts geht nicht weit genug.
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Als im Mai 2014 angeblich »die Berliner« aufgerufen waren, in einem Volksentscheid darüber abzustimmen, was mit dem riesigen Gelände des ehemaligen Flughafens Tempelhof geschehen soll, waren damit gar nicht »die Berliner« gemeint, sondern nur die deutschen Berliner. Etwa 100 000 Anwohner ohne deutschen Pass, die rund um das Tempelhofer Feld leben und vom Ergebnis der Abstimmung direkt betroffen waren, konnten nicht mitentscheiden. Deutsche in weit entfernten Bezirken wie Zehlendorf oder Marzahn, die nur aus Erzählungen wissen, dass ein solches Gelände »in der Innenstadt« existieren soll, durften hingegen abstimmen.
Eine Expertenkommission der Friedrich-Ebert-Stiftung unter Vorsitz der Integrationsbeauftragten der Bundesregierung, Aydan Özoğuz (SPD), hat nun gefordert, das Wahlrecht ein klein wenig zu erweitern, es nämlich bei Kommunalwahlen und Volksentscheiden auch Nicht-EU-Bürgern zuzugestehen. Bisher dürfen nur EU-Bürger bei kommunalen Abstimmungen mitbestimmen, schon bei landesweiten Wahlen und Volksentscheiden sind alle Nichtdeutschen ausgeschlossen. Für Nicht-EU-Bürger gibt es gar keine Mitbestimmung, egal wie lange sie in Deutschland leben oder ob sie sogar hier geboren sind.
Die Forderung Özoğuz’ ist nicht neu und nicht revolutionär. Es gibt viele Länder in der EU, zum Beispiel die Niederlande und Schweden, und circa 50 weltweit, die ihren ausländischen Bürgern zumindest das kommunale Wahlrecht gewähren, in vier Staaten dürfen Ausländer sogar das nationale Parlament wählen. Interessant war da eher die Reaktion des Koalitionspartners.
Der CDU-Bundestagsabgeordnete Wolfgang Bosbach sagte, es gebe »einen unauflösbaren Zusammenhang zwischen der Staatsangehörigkeit und der Ausübung von staatsbürgerlichen Rechten«. Der Justitiar der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hans-Peter Uhl, sah die Verfassung in Gefahr und meinte: »Das Wahlrecht, mit dem das Volk die Staatsgewalt ausübt, setzt nach der Konzeption des Grundgesetzes die deutsche Staatsangehörigkeit voraus.« Und der hessische CDU-Innenminister Peter Beuth lamentierte: »Nur wer sich durch den Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft dauerhaft« zur deutschen Gesellschaft zugehörig zeige, »sowie sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung bekennt, soll auch die Geschicke des Landes in Wahlen und Abstimmungen mitbestimmen«.
Doch folgt man der Argumentation dieser Herren, wäre auch das kommunale Wahlrecht für EU-Bürger nicht verfassungskonform, weil durch dieses eben Menschen ohne deutsche Staatsbürgerschaft sehr wohl »Staatsgewalt ausüben«. Es ist aber durchaus verfassungsgemäß, schlicht weil dafür 1992, unter einer Regierung von CDU, CSU und FDP übrigens, das Grundgesetz entsprechend geändert wurde. Dies wäre auch jetzt möglich – und wird von einer anderen CDU-Politikerin auch gefordert. Petra Roth, von 1995 bis 2012 Oberbürgermeisterin von Frankfurt am Main, sagte bereits 2007: »Wer vier oder fünf Jahre hier wohnt, sollte ein kommunales Wahlrecht haben.« Wäre Beuths Begründung korrekt, sollten im Übrigen auch deutsche Nazis nicht wählen dürfen, wenn sie sich nicht zur FDGO bekennen. Man sieht: Die Argumentation der Wahlrechtsgegner hakt an allen Ecken und Enden.
Bosbach sagte der Welt, deutsche Staatsbürger hätten Rechte wie das Wahlrecht, aber sie hätten auch staatsbürgerliche Pflichten. »Warum sollte sich jemand um den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit bemühen, wenn er auch ohne Verleihung der Staatsangehörigkeit die vollen Rechte hat, ohne die Pflichten tragen zu müssen?« Welche Pflichten das sein sollen, erklärte er nicht. Seit die Wehrpflicht abgeschafft ist, gibt es außer einer möglichen Berufung ins Schöffenamt keinerlei Verpflichtungen, die nur Deutsche haben. Ausländer zahlen ebenso Steuern, sind allen Gesetzen verpflichtet, müssen genauso bei Rot an der Ampel halten. Anders herum wird ein Schuh daraus: Wer alle Pflichten hat, der sollte auch alle Rechte haben! Und wenn es am Schöffenamt scheitern sollte, dann müssen Ausländer eben auch dazu verdonnert werden können.
In einem hat Bosbach allerdings recht. »Das kommunale Wahlrecht ist kein Wahlrecht zweiter Klasse«, sagt er. Es sei unlogisch, nur das kommunale Wahlrecht für Ausländer zu fordern, aber nicht das Wahlrecht für den Bundestag und die Landtage. Das ist ja so wahr! Frau Özoğuz, der Ball liegt bei Ihnen.