Durch den Gesetzentwurf zu Fake News und Hatespeech wird es keine "Löschorgie" geben

Ein kleiner Schritt ist besser als nichts

Der Gesetzentwurf von Heiko Maas geht in die richtige Richtung. Viele Aspekte müssen dennoch verbessert werden.
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Jahrelang war es möglich, auf Plattformen wie Facebook, Youtube und Twitter übelste Inhalte zu veröffentlichen, die in Deutschland eigentlich strafbar sind. Jahrelang wurde allenfalls ein Bruchteil der Postings gelöscht, in denen Volksverhetzung betrieben oder zum Mord aufgerufen wird. Jahrelang haben sich Menschen aus Diskussionen zurückgezogen, weil sie massiv bedroht wurden. Rund zwei Jahre lang sah Justizminister Heiko Maas zu, wie Facebook sich nicht an die Vereinbarung hielt, freiwillig wenigstens die Mehrzahl aller Hass-Posts binnen 24 Stunden zu löschen. Nun endlich legt das Justizministerium einen Gesetzentwurf vor, der soziale Netzwerke dazu zwingt, geltendes Recht auf ihren Plattformen umzusetzen.

Und plötzlich ist es den netzpolitischen Beobachterinnen und Beobachtern wieder nicht recht. Teilweise dieselben Leute, die oftmals beklagt haben, wie dringend die Regierung etwas gegen hate speech unternehmen müsse, kritisieren den Gesetzentwurf nun in Grund und Boden. So spricht der Verein »Digitale Gesellschaft« von einem »postfaktischen Gesetz«, das die Meinungsfreiheit im Netz gefährde. Netzpolitik.org sieht in dem Gesetz mal wieder den Versuch, eine »Zensur­infra­struk­tur« zu schaffen. Der stellvertretende FDP-Vorsitzende Wolfgang Kubicki behauptet in der Welt, Heiko Maas habe seine Aufgabe als Justizminister nicht verstanden. 
Zeit, mal das Hyperventilieren zu lassen und einen Schritt zurückzutreten. Was steht eigentlich im Entwurf? Soziale Netzwerke mit mehr als zwei Millionen Nutzerinnen und Nutzern in Deutschland müssen künftig »offensichtlich strafbare« Inhalte innerhalb von 24 Stunden löschen. Was als strafbar gilt, ist längst gesetzlich geregelt – etwa das Verbreiten von Propaganda verfassungswidriger Organisationen oder ihren Kennzeichen, wie beispielsweise Hakenkreuze. Aufforderungen zu Straftaten und die Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten, also Äußerungen der Sorte »Wir wissen, wo dein Auto steht«, die nur harmlos finden kann, wer noch nicht selbst bedroht worden ist. Beleidigungen, üble Nachrede und Verleumdungen. Das könnte helfen, wenigstens einige Auswüchse von fake news einzudämmen. Der Gesetzentwurf enthält keine »Zensurlisten«, er nennt nur längst bestehende Paragraphen des Strafgesetzbuches.

Kritiker befürchten, dass es durch das Gesetz zu einer »Löschorgie« in den sozialen Medien kommen könnte. Das ist unwahrscheinlich.

Wird der Entwurf Gesetz, müssen die sozialen Netzwerke quartalsweise berichten, was sie gelöscht haben. Ihnen drohen bis zu 50 Millionen Euro Bußgeld, wenn sie gegen das Gesetz verstoßen. Betroffen sind übrigens weder kleine Blogs noch große journalistische Medien oder große Webforen, wenn sie ohne Gewinnerzielungsabsicht betrieben werden. Allerdings ist bei der Formulierung des Gesetzentwurfs die Definition für soziale Medien missraten, denn diese schließt Cloud-Dienste wie Dropbox oder Google Drive mit ein, die gar keine sozialen Medien sind, sondern gleichsam Internet-Festplatten. Hier sollte das Justizministerium nachbessern.
Kritiker befürchten, dass es durch das Gesetz zu einer »Löschorgie« in den sozialen Medien kommen könnte. Das ist unwahrscheinlich. Die Plattformen leben davon, dass möglichst viele Inhalte geteilt werden, und werden genau darauf achten, nur wirklich offensichtlich strafbare Inhalte zu löschen. Von einer Einschränkung der Meinungsfreiheit kann ebenfalls nicht die Rede sein. Meinungsfreiheit ist kein Freifahrtticket, seine Mitmenschen in sozialen Medien verbal zu terrorisieren und zu Hass auf Minderheiten anzustacheln. Es geht nicht um politische Meinungen – es geht um Gewalt- und Morddrohungen, die Personen aus der öffentlichen Diskussion vergraulen. Oder um Darstellungen, die die Leichenberge des Holocaust oder das Foto eines ertrunkenen Flüchtlingskindes an einem türkischen Strand, das 2015 die Welt bewegte, mit höhnischen, menschenverachtenden Kommentaren versehen. Der Entwurf ist ein Schritt in die richtige Richtung. Wichtig ist allerdings, dass es nicht dabei bleibt. Es ist fragwürdig, Facebook & Co. weitgehend mit der Entscheidung allein zu lassen, was »offensichtlich strafbar« ist. Sinnvoller wäre, hierfür eine neutrale Instanz zu schaffen. Außerdem dauern Justizverfahren viel zu lange und werden zu häufig eingestellt. Wer im Netz bedroht wird oder Hetze entdeckt und Anzeige erstattet, stößt nicht nur häufig auf Unverständnis bei der Polizei, sondern riskiert auch, dass über das Gerichtsverfahren Name und Anschrift beim Täter landen. Hier gibt es weiterhin großen Reformbedarf.

Leider geht ein kurz nach Redaktionsschluss der EU vorgelegter neuer Entwurf in die entgegengesetzte Richtung. Er führt ein hoch problematisches Auskunftsrecht für Privatpersonen ein und ignoriert die bisherige Kritik und weitet die Straftstatbestände aus. Neu dabei zum Beispiel: Pornographie. (Aktualisiert am 30.03.2017, 12:30)