Der malaysische Abgeordnete Shabudin Yahaya

Vollkommen trostlos

Porträt Von

Ein trostloses Leben ist wahrlich keinem Mädchen und keiner Frau zu wünschen. Shabudin Yahaya setzt sie daher lieber der permanenten Drohung sexueller Gewalt aus. Der Abgeordnete der malaysischen Regierungskoalition Nationale Front (BN) schlug während einer Parlamentsdebatte zur Gesetzgebung zu Sexualverbrechen an Kindern vergangene Woche vor, Vergewaltigungsopfer sollten ihre Vergewaltiger heiraten. »Vielleicht können sie mittels Heirat ein gesünderes, besseres Leben führen. Und die Vergewaltigte muss nicht unbedingt eine trostlose Zukunft erwarten. Sie wird zumindest einen Ehemann haben und das könnte eine Lösung für wachsende soziale Probleme sein«, so der ehemalige Sharia-Richter. Damit bezieht er sich zwar auf ein reales Problem, das gesellschaftliche Stigma, dem Vergewaltigungsopfer und ihre Familien ausgesetzt sind, die aufgrund des Jungfräulichkeitsdogmas als »entehrt« gelten. Doch legitimiert er diese archaische Haltung nur und bestraft die Opfer des Verbrechens. Die Ehefrau gilt dann als Gut des Ehemanns, das dieser vor dem Zugriff anderer Männer »schützt«, indem er sie exklusiv vergewaltigt.

Andere Abgeordnete und Frauen- und Menschenrechtsorganisationen kritisierten Shabudins Aussagen scharf. Er erkenne an, dass Vergewaltigung ein Verbrechen sei, räumte dieser ein. Ihm geht es aber um die Rettung der Ehe mit Minderjäh­rigen, selbst pubertierende Neunjährige hält er für »geistig und physisch« bereit für die Ehe, solange ihre Erziehungsberechtigten »die Erlaubnis eines Sharia-Gerichts einholen«. Bei der Parlamentsdebatte ging es unter anderem um die Frage, ob Ehen mit Minderjährigen als strafbar gelten sollen. Sie erinnert an die Debatte in der Türkei 2016, wo die AKP-Regierung ebenfalls die Ehe mit Minderjährigen verteidigte sowie die Möglichkeit, dass Vergewaltiger ihre Opfer heiraten und straffrei ausgehen. Auch in Ländern wie Tunesien, Marokko und Algerien existiert eine solche Regelung. Die Mehrheit der malaysischen Abgeordneten lehnte die Kriminalisierung der Ehe mit Minderjährigen schließlich ab. Dass es um einvernehmlichen Geschlechtsverkehr gehen soll, wenn pubertierende Mädchen mit deutlich älteren Männern verheiratet werden, wie dies häufig der Fall ist, ist allerdings sehr fraglich. Immerhin werden Kinder nun als kompetente Zeugen in Sexualstrafprozessen angesehen – wenn es also schon zu spät ist.