Deutsches Haus

Deutsches Haus #18

Die Schwäbische Zeitung berichtete am 28. April über die Urteilsverkündung in einem Prozess gegen zwei Männer aus der Rockerszene. Das Amtsgericht Tuttlingen (Baden-Württemberg) verurteilte einen 28jährigen zu zwei Jahren Haft auf Bewährung, einen 51jährigen zu einer Geldstrafe von 750 Euro. Die beiden Männer hatten im Februar 2016 eine Bar aufgesucht, die von einem dunkelhäutigen Mann betrieben wird. Da das Lokal bereits geschlossen war, hatten sie gegen die Tür getreten und den Wirt mit den Worten »Komm raus, du Neger!« dazu aufgefordert, aufzuschließen. Dieser hatte zunächst die Polizei gerufen und dann einen Blick vor die Tür gewagt, wo der 28jährige ihm jedoch sofort ins Gesicht geschlagen hatte. Der 51jährige hatte mit den Worten gedroht: »Du hast einen großen Fehler gemacht. Du bist tot. Wir kommen wieder!« Der jüngere Mann hatte dem Wirt schließlich mit einem weiteren Faustschlag die Nase gebrochen. Der Innenausschuss des Brandenburger Landtags soll sich auf Verlangen der Grünen demnächst mit dem Todesfall einer ägyptischen Gaststudentin beschäftigen. Wie die Potsdamer Neuesten Nachrichten am 27. April berichteten, war die 22jährige am 15. April in der Innenstadt von Cottbus von einem Auto erfasst und schwer verletzt worden. Eine Zeugin des Geschehens hatte sich einige Tage später an die Öffentlichkeit gewandt und Insassen des Unfallfahrzeugs beschuldigt, die schwerverletzte und am Boden liegende Ägypterin ausgelacht und mit Sätzen beschimpft zu haben wie »Ja, mir ist klar, dass es bei euch keine Straßen gibt, aber in Deutschland muss man eben auf die Straße gucken« und »Verpisst euch doch einfach wieder in euer Land, dann werdet ihr nicht angefahren, Scheißasylanten«. Die Studentin starb im Krankenhaus an ihren Verletzungen. Polizei und Staatsanwaltschaft nahmen erst anderthalb Wochen nach dem Unfall die Ermittlungen auf. Die Grünen-Fraktion im Landtag möchte deshalb erfahren, warum die Behörden dem Verdacht auf Volksverhetzung und Beleidigung nicht sofort von sich aus nachgingen. mst