Chile hat das absolute Abtreibungsverbot leicht gelockert

Verbrechen der Armen

In Chile wurde das strikte Abtreibungsverbot etwas gelockert. Die Abtreibungsgegner bleiben jedoch einflussreich und wollen dagegen klagen.
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Chiles Präsidentin Michelle Bachelet hat in ihrer zweiten Amtszeit bisher nur wenige Wahlversprechen halten können. Die Bildungs­reform bleibt Stückwerk, eine neue Verfassung ist nicht in Sicht und statt von einem öffentlichen Kulturkanal muss die Bevölkerung sich weiterhin von privaten Fernsehsendern informieren lassen. Und dort geht es um Einschaltquoten und Werbeeinnahmen. Selbsternannte evangelikale Pfarrer trampeln zur Primetime auf Flaggen der LGBT-Bewegung herum, rechte Politiker wie Manuel José Ossandón dürfen unwidersprochen ihre Frauenfeindlichkeit ausleben. »Ich verstehe nicht, welchen Unterschied es machen soll, ob ein menschliches Wesen nun durch eine Vergewaltigung oder auf normale Weise gezeugt wird«, sagte der Senator während einer Debatte über die Aufhebung des in Chile seit 1989 gültigen absoluten Abtreibungsverbots.

Doch mit dieser restriktiven Reglung könnte nun Schluss sein. Der frühere Diktator Augusto Pinochet verschärfte gegen Ende seines Regimes die Kontrolle über den weiblichen Körper per Dekret, Bachelet scheint nun diese strikte Kontrolle lockern zu können. Nach mehr als zweijährigem Ringen in Ausschüssen, Arbeitsgruppen und so manchem Abstimmungsmarathon verabschiedete der Kongress am Mittwoch vergangener Woche ein Gesetz, das »therapeutische Schwangerschaftsabbrüche« straffrei belässt, falls eine von drei ­Bedingungen erfüllt ist: bei Gefahr für das Leben der Mutter, wenn der Fötus nicht lebensfähig ist und wenn die Schwangerschaft ­Ergebnis einer Vergewaltigung ist. »Heute haben die Frauen ein Grundrecht zurückerobert, das wir nie hätten verlieren dürfen«, kommentierte die Präsidentin.

Zwar gesteht das Gesetz Frauen weiterhin nur äußerst begrenzt das Recht zu, über ihren Körper zu entscheiden. Doch für den Großteil der Frauen in Chile, die sich bei einer ungewollten Schwangerschaft keine Behandlung in klandestinen Privatkliniken oder im Ausland leisten können, ist die Lockerung dennoch eine kleine ­Revolution. Denn Abtreibung war bisher ein Verbrechen der Armen. Eine Studie der chilenischen Pflichtverteidiger aus dem Jahr 2014 zeigt, dass bisher selbst 13jährige Vergewaltigungsopfer, die »illegal« abtreiben, nach dem Jugendstrafrecht zu Arbeitseinsätzen ver­urteilt werden. Wer älter ist, musste bisher mit Geldbußen und Haft rechnen.
Umfragen zufolge gibt es in Chiles Bevölkerung seit längerem eine solide Mehrheit dafür, Schwangerschaftsabbrüche zu entkrimi­nalisieren. Doch die Minderheit der Gegner ist einflussreich: Sie ist eine krude Mischung aus Unterstützern der rechten katholischen Organisation Opus Dei, politischen Wirrköpfen wie dem Abgeordneten José Manuel Edwards (»Abtreibungsbefürworter sind die ­natürlichen Nachkommen von Nazis und Kommunisten«), ordinären Frauenhassern und Anhängern der von der Diktatur ererbten Verfassung – kurzum, die gesamte rechte Opposition und nicht wenige Christdemokraten, die trotz ihrer Regierungsbeteiligung mehrmals gegen die Gesetzesreform votierten oder Stimmung machten.

Die Argumente sind dieselben wie vor zehn Jahren in Mexiko-Stadt, als dort das Ende des absoluten Abtreibungsverbots beschlossen wurde. Doch der »pränatale Genozid«, der damals von Ultra­konservativen heraufbeschworen wurde, ist ausgeblieben. Frauen nehmen keine »Abtreibungen in Serie« vor, wie Abtreibungsgegner behaupteten. Der Anteil der Frauen, die mehr als eine Schwangerschaft abbrechen, liegt dort bei gerade einmal bei 6,3 Prozent aller Frauen, die Abbrüche vorgenommen haben. Gesundheitsexperten führen das nicht zuletzt auf die intensive Beratung und Aufklärung zu Verhütungsmitteln zurück.

Davon ist Chile weit entfernt. Die in Mexiko-Stadt in den vergangenen zehn Jahren legal durchgeführten 180 000 Abtreibungen entsprechen ziemlich genau der vermuteten jährlichen Dunkelziffer in Chile. Trotz der Reform wird sich an den Zuständen so bald nicht viel ändern. Ana Piquer, die Leiterin von Amnesty International in Chile, weist darauf hin, dass Frauen künftig genau nachweisen müssen, aus welchem Grund ihnen ein Recht auf Abtreibung zusteht. Dass es das im Juni geschaffene Frauenministerium schafft, bis Ende der Regierungszeit hilfreiche flankierende Gesetze durchs Parlament zu bringen, ist angesichts der knappen Mehrheitsverhältnisse fraglich. Zu allem Übel hat die Opposition eine Verfassungsklage eingereicht, weil sie das Grundrecht auf den »Schutz unge­borenen Lebens« verletzt sieht. Beim Verfassungsgericht haben konservative Richter derzeit eine knappe Mehrheit. So bleibt zu hoffen, dass das Ergebnis einer langen parlamentarischen Aushandlung am Ende nicht doch noch von der dritten Gewalt gekippt wird.