Der Prozess gegen die rechte »Gruppe Freital« und die sächsischen Verhältnisse

Wo die Naziterroristen wachsen

Seit März stehen in Dresden acht mutmaßliche Mitglieder der neonazistischen »Gruppe Freital« wegen Bildung einer terroristischen Vereinigung vor Gericht. Der Prozess wirft ein Licht auf die Zustände in den sächsischen Strafverfolgungsbehörden.

Ein prominenter Zeuge kam. Gordian Meyer-Plath, der Präsident des säch­sischen Landesamtes für Verfassungsschutz (LfV), sagte am Freitag vergan­gener Woche in Dresden vor dem Oberlandesgericht aus. In dem Prozess nach Paragraph 129a sind sieben Männer und eine Frau angeklagt, die Mitglied der »Gruppe Freital« gewesen sein sollen. Den Angeklagten wird zudem vorgeworfen, zwischen Juli und November 2015 mindestens fünf Anschläge auf Flüchtlinge und Linke verübt zu haben. Dabei kamen selbstgebaute Sprengsätze zum Einsatz.

Meyer-Plath ist umstritten, weil er, damals noch als Mitarbeiter des brandenburgischen Verfassungsschutzes, V-Mann-Führer des neonazistischen Gewalttäters Carsten Szczepanski alias »Piatto« war. Dessen Informationen über Waffenbeschaffungen für den »Nationalsozialistischen Untergrund« (NSU) leitete die Behörde nicht an die Polizei in Thüringen weiter, die nach dem untergetauchten NSU-Trio fahn­dete. Der Geheimdienst soll zudem dazu beigetragen haben, dass Szczepanski weiterhin eine zentrale Rolle im Nazimilieu einnehmen konnte.

 

»Die Staatsanwaltschaft Dresden wollte bis zuletzt verhindern, dass gegen organisierte Naziakti­vitäten in Sachsen ermittelt wird«

Die Hauptfrage bezüglich der »Gruppe Freital« hatte Meyer-Plath nach wenigen Minuten beantwortet. Seiner Aussage zufolge hatte sein Amt keine ­Kontakte zu den Dresdner Angeklagten oder ihrem näheren Umfeld. Er verneinte auch Kontakte des LfV Sachsen zum Freitaler NPD-Vorsitzenden Dirk Abraham, der Zeugenaussagen zufolge zur Gruppe gehörte, aber bisher nicht angeklagt wurde. Lediglich einen einmaligen Kontakt zu einer Person im Umfeld der Gruppe habe es gegeben: Mitarbeiter des LfV hätten sich im ­Oktober 2015 mit Torsten L. getroffen, der aber eine Zusammenarbeit abgelehnt habe. L. gab damals gleichwohl Informationen über die Anschläge der Gruppe an die Polizei weiter. Seine Hinweise waren für die Ermittler entscheidend. Das LfV wusste zu diesem Zeitpunkt nichts von den Rechtsterroristen. Die Lage sei im Sommer 2015 »sehr dynamisch und unübersichtlich« gewesen, sagte Meyer-Plath vor Gericht.

Die Verhandlungen vor dem Oberlandesgericht förderten in den vergangenen Monaten wiederholt zutage, wie diese Unübersichtlichkeit bei den Ermittlungsbehörden zustande kommt. Die ermittelnden Polizeibeamten vom Landeskriminalamt (LKA) Sachsen sagten vor Gericht aus, dass sie spätestens ab Mitte Oktober 2015 vom ­Bestehen einer kriminellen oder terroristischen Vereinigung ausgegangen seien. Mehrfach, auch »lautstark«, so der Kriminalhaupt­kommissar Matyjaszczuk in seiner Vernehmung vor Gericht, habe man dies der zuständigen Staatsanwältin Grit Kirchhof mitgeteilt. Die Anregung, ein Strukturermittlungsverfahren einzuleiten, sei jedoch ohne Begründung abgelehnt worden. »Damit steht fest, dass die Staatsanwaltschaft Dresden bis zuletzt verhindern wollte, dass ganz offiziell gegen organisierte Naziakti­vitäten in Sachsen ermittelt wird, und dabei in Kauf nahm, dass die Ermittlungen behindert und blockiert werden«, sagte die Nebenklageanwältin Kristin Pietrzyk der Jungle World. Matyjaszczuk zeigte sich vor Gericht erleichtert darüber, dass die Generalbundesanwaltschaft den Fall im April 2016 endlich übernommen habe.

 

Von Pegida zum Handeln motiviert

Lange Zeit konnten sich gewalttätige Neonazis im Raum Dresden recht ­sicher vor staatlicher Verfolgung fühlen. Mit der »Gruppe Freital« und der »Freien Kameradschaft Dresden«, deren Mitglieder derzeit wegen Bildung ­einer kriminellen Vereinigung vor Gericht stehen, waren 2015 zwei Organi­sationen in der Region aktiv, die maßgeblich für eine ganze Reihe brutaler Angriffe auf zahlreiche Menschen verantwortlich waren. Die Neonazis gaben in verschiedenen Vernehmungen an, dass sie sich angesichts der Pegida-Aufmärsche zum Handeln motiviert gesehen und regelmäßig an den Demonstrationen teilgenommen hätten. Beide Gruppen waren auch an den ­rassistischen Ausschreitungen in Heidenau im August 2015 sowie am ­Überfall auf linke Vereinsräume und Geschäfte in Leipzig-Connewitz im ­Januar 2016 beteiligt. Noch in der Haft schrieb der Anführer der »Gruppe ­Freital«, Timo S., in einem Brief an den Mitangeklagten Philipp W.: »Halb Sachsen steht hinter uns.« Mit Blick auf die ermittelnde Staatsanwältin schätzt er in dem Brief ein: »Die Kirchhof ist auf unserer Seite.«

Nur wenige Wochen bevor der Ge­neralbundesanwalt die Ermittlungen zur »Gruppe Freital« an sich zog, gab es im März 2016 eine Hausmitteilung der Dresdner Staatsanwaltschaft, in der es hieß, dass die Täter »keine Organisation« gebildet hätten und »keine hinreichende Erkenntnis« über eine Struktur vorliege. Mehrfach wurde im Prozessverlauf deutlich, dass die Dresdner Staatsanwälte die Taten und den Organisierungsgrad der Neonazis unterschätzten oder herunterspielten. Polizeibeamte beklagten in ihren ­Zeugenaussagen vor Gericht, ihre Ermittlungsgruppen seien chronisch ­unterbesetzt gewesen und es habe wenig Kontinuität in deren personeller Zusammensetzung gegeben. Kirchhof sei unerfahren gewesen; zudem sei sie von zahlreichen Entscheidungen und Besprechungen ihrer vorgesetzten Oberstaatsanwälte Schär und Wiegner zu dem Fall ausgeschlossen worden. Dass die neonazistischen und rassistischen Motive der Taten nur eine mar­ginale Rolle spielten und an der Benennung und Aufklärung der Ideologie der Täter kein Interesse bestand, wurde bei der Vernehmung des zuständigen Ermittlungsrichters Frank Ponsold deutlich.

»Wir fragen uns, ob es zu diesem Ausmaß an Gewalt hätte kommen müssen, wenn die zuständigen Behörden ihre Arbeit mit dem nötigen Nachdruck erledigt hätten«, sagte Andrea Hübler von der Beratungsstelle für ­Betroffene rechter Gewalt der regionalen Arbeitsstellen für Bildung, Integration und Demokratie in Sachsen der Jungle World. Die Urteile in dem Prozess werden für Februar 2018 erwartet.