Small Talk mit Cornelia Möhring (Linkspartei) über das Gießener Urteil gegen eine Ärztin wegen Werbung für Abtreibung

»Der Paragraph wurde 1933 eingeführt«

Die Ärztin Kristina Hänel wurde am Freitag voriger Woche vom Amtsgericht Gießen zu einer Geldstrafe verurteilt, weil sie auf ihrer Website Informationen über Schwangerschaftsabbrüche bereitstellte und deren Durchführung in ihrer Praxis anbot. Dies wertete das Gericht als »Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft« nach Paragraph 219a des Strafgesetzbuchs. Die Jungle World sprach über den Fall mit Cornelia Möhring, der stellvertretenden Vorsitzenden und frauenpolitischen Sprecherin der Bundestagsfraktion der Linkspartei.

STSie haben die Verhandlung im Gerichtssaal mitverfolgt. Wie waren Ihre Eindrücke?
Ich fand es zunächst sehr beeindruckend, wie groß die Solidarität war und wie viele Menschen da waren, um Kristina Hänel zu unterstützen. Ich hatte schon damit gerechnet, dass die Richterin und auch der Staatsanwalt sich sehr strikt auf den Gesetzestext beziehen. Und trotzdem hatte ich den Eindruck, dass dort auch ein Frauenbild mitschwang, das die Annahme reproduzierte, Frauen könnten und sollten nicht selbst entscheiden. Das Argument der Vorsitzenden Richterin, der Gesetzgeber wolle nicht, »dass über den Schwangerschaftsabbruch in der Öffentlichkeit diskutiert wird, als sei es eine normale Sache«, hat mich ehrlich gestanden schockiert. Ich hatte zeitweise den Eindruck, eine Zeitreise zu machen.

Hat Sie das Urteil überrascht?
Weil dieser Paragraph so unsinnig wirkt, habe ich natürlich auf einen Freispruch gehofft. Aber wenn man rein juristisch darauf guckt, musste man damit rechnen, dass es zu einer Verurteilung kommt. Das ist ja die Absurdität, die darin steckt. Ich hatte aber auch den Eindruck, dass die Richterin keine andere Entscheidung herbeiführen wollte. Ihr Schlusssatz nach der Urteilsbegründung lautete ja sinngemäß: Wenn Sie eine andere Rechtsprechung wollen, ist die Politik gefragt. Ihr war ja klar, dass Kristina Hänel durch alle Instanzen gehen würde.

Der Staatsanwalt sagte, der Paragraph solle eine Kommerzialisierung von Schwangerschaftsabbrüchen verhindern. Er sprach sogar von »Hochglanzbroschüren«, mit denen sonst vielleicht für Abtreibungen geworben würde.
Diese Aussage hat mich wirklich empört. Da habe ich mir gedacht: Was für ein Frauenbild trägt dieser Staatsanwalt mit sich herum? Denn wenn man die Vision hat, dass mit Hochglanzbroschüren für Schwangerschaftsabbrüche geworben wird, dann frage ich mich schon: Was heißt denn das für das Verhalten der Frauen? Dass Frauen nicht mehr verhüten und einfach mal schön abtreiben? Da wird ja offensichtlich nicht nachvollzogen, dass jede Entscheidung für einen Abbruch eine schwere Entscheidung ist. Keine Frau geht leichtfertig damit um und nutzt Schwangerschaftsabbrüche wie ein Verhütungsmittel. Genau das wird damit aber impliziert.

Sie haben vor wenigen Tagen mit Ihrer Fraktion einen Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht, der die ersatzlose Streichung des Paragraphen 219a vorsieht.
Dieser Paragraph wurde 1933 eingeführt. Er hat die Phase der Reformierung des Abtreibungsparagraphen 218 überlebt und wurde im Zuge dieser Erneuerung schlicht nicht beachtet. Es ist doch völlig unsinnig, dass zwar der Schwangerschaftsabbruch unter bestimmten Bedingungen straffrei ist, dann aber seine Ausführung und damit auch Ärztinnen und Ärzte kriminalisiert werden. Durch die Vorschrift wird das Informationsrecht der Frauen ausgehebelt. Der Paragraph 219a hat lange Zeit ein Schattendasein geführt und wird jetzt zunehmend von sogenannten Lebensschützern genutzt, um Ärztinnen und Ärzte zu stigmatisieren und zu kriminalisieren.